Vorwurf Ladendiebstahl, aber Ware dann doch zurück ins Regal gelegt!

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
pasoba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf Ladendiebstahl, aber Ware dann doch zurück ins Regal gelegt!

Hallo zusammen.
Folgender Fall: Mein Sohn und ich kaufen als Stammkunden regelmäßig im selben Markt.
Ich habe meinen Sohn gebeten Fleisch zu kaufen und er hat dann gemerkt, dass er sein Geld vergessen hatte, als er zur Kasse wollte.
Daraufhin hat er wohl das Fleisch in die Tasche gesteckt, dann aber die Hosen voll gehabt (zu Recht) und das Fleisch in ein Regal gelegt. (ja, einfach dumm!!!)

Nun hat mich der Marktleiter angesprochen, dass mein Sohn einen Diebstahl begangen hat.
Er sagte mir, dass das auf Video zu sehen sei, dass er das Fleisch eingesteckt hat, aber nicht, dass das Fleisch in das Regal zurück gelegt wurde. Das sei aber nicht auf Video zu sehen, als mein Sohn in Richtung Ausgang ging.
Daher der Vorwurf des Ladendiebstahls.

Ich habe meinen Sohn direkt darauf angesprochen und er gab zu es getan zu haben, jedoch das Fleisch NICHT gestohlen zu haben.
Als mein Sohn nach Hause kam hatte er auch nichts dabei und er sagte mir, dass das Fleisch ausverkauft war (es war knapp 20.30 und ich nahm es ihm ab, dass um diese Uhrzeit nichts mehr da war)

Kann mir jemand weiterhelfen, was nun tatsächlich passieren wird, wenn die Anzeige kommt?
Mein Sohn ist übrigens 19 Jahre, nicht vorbestraft und hat noch nie etwas mit der Polizei/Gesetz im negativen Sinne zu tun gehabt.

Danke euch...

Pasoba

-- Editiert von pasoba am 04.08.2018 20:49

-- Editiert von pasoba am 04.08.2018 20:53

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Kann mir jemand weiterhelfen, was nun tatsächlich passieren wird, wenn die Anzeige kommt? Er hat mit dem Einstecken bereits einen vollendeten Diebstahl begangen - einfach mal "Gewahrsamsenklave" googeln. Was also passiert? Das Fleisch dürfte nur ein paar Euro gekostet haben und ich unterstelle mal, daß der Sohn noch nie in der Richtung aufgefallen ist - dann wird das Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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