Wo gibt’s denn sowas!?
Okay… erstmal die Vorgeschichte.
Ich wohne mit meiner Freundin und ihrem Kind in einer 3 Zimmer Whg. der großräumige Keller wurde im Januar während unser Abwesenheit (urlaub in DK) mit Abwasser überschwemmt (Fäkalien schossen auf den gesamten Kellerinhalt aus dem Rohr in der wand). Der schaden wurde dann von der Versicherung durch eine sachverständige aufgenommen. Wir erhielten auch ohne weites eine Zahlung für diesen erheblichen schaden an unserem Eigentum.
(Forumbeitrag = Keller voller Abwasser - wer muss zahlen? 16.01.2006 12:56:00 Mietrecht)
Da ich im September 2005 erst in diese Wohnung gezogen bin und somit ein Zusammenschluss von 2 vollständigen Hausräten stattfand war folglich auch vieles im Keller gelagert was doppelt vorhanden war, oder auch erst durch die Renovierungen in der Whg im Keller gelagert werden musste (Platzgründe usw.)
Unsere Hausverwaltung stellte uns dann noch bis zur Renovierung unseres eigentlichen Kellerraumes einen Ersatzkeller zur Verfügung. In diesem Keller wurde von mir alles nach dem Abwasserschaden noch brauchbares gelagert.
Zu diesem ganzen Hausrat kamen noch Werkzeuge, Lampen, Renovierungs- und Bausachen, Elektrogeräte ( doppelter DVD Player, Videorecorder, Minifernseher), ein Karton mit PC teilen die noch zusammengebaut werden sollten, ein Karton mit einer Digitalkamera und auch Platzmangel dort gelagert wurden, da unsere whg sich immer noch in der Renovierung befindet und erheblicher Platzmangel besteht.
Meine Freundin und ich fuhren dann zu Ostern zu ihrer Familie ca 300km entfernt). Wir kamen jedoch eher als geplant von diesem Familienbesuch zurück. Bei unserer Ankunft in der Tiefgarage entdeckte ich teile von Regalböden aus unserem Ersatzkeller im Keller und Tiefgaragengang. Die Tür vom Ersatzkeller war offen.
Wir riefen sofort die Polizei. Nachbarn wurden verständigt und befragt. Es ergaben sich 3 Einbrüche in den kellern unseres Hauses. Wir stellten zusammen mit einer anderen Mieterin anzeige. bei den anderen Mietern waren wohl keine Gegenstände entwendet worden. Dort wurde ja auch nicht so viel wie bei uns gelagert.
die beamten dokumentierten den Diebstahl mit Fotos und nahmen unsere aussagen auf. Wir sollten dann ganz in ruhe alles durchsuchen und eine liste mit den gestohlenen Gegenständen in den nächsten tagen einreichen.
Wir erstellten nach Durchsuchung des Kellers eine liste der entwendeten Gegenstände, und suchten alle möglichen Quittungen für die Versicherung heraus und teilten der Versicherung das polizeiliche Aktenzeichen und die gestohlenen Gegenstände der Versicherung mit.
Letzte Woche bekamen wir dann ohne Probleme und große Erklärungen einen Scheck von der Versicherung. Folglich wurde der Schadenfall ohne weiteres übernommen.
Heute bekam ich einen Anruf von einem beamten von unserer Polizeidienststelle. Er befragte mich noch mal ob unsere Ausführungen auf der Stehlgutliste so korrekt wären. ich bejahte natürlich und wurde von ihm daraufhin gewiesen dass er die Angelegenheit nun zur Staatsanwaltschaft geben würde da ein verdacht auf Versicherungsbetrug bestehen würde, da sich Gegenstände im Keller befänden hätten welche man eigentlich nicht dort lagern würde. Die Staatsanwaltschaft würde den Sachverhalt dann prüfen und sich mit uns in Verbindung setzen.
was soll denn das nun auf einmal!? Die Versicherung hat den Schaden so angenommen, einige der gestohlenen Gegenstände waren schon beim Abwasserschaden für die Versicherung aufgelistet worden. Sich auch mit Fotos alle belegt. Die Kartons einiges Gegenstände oder gar die Gegenstände selbst die gestohlen wurden sich auf den Fotos zu erkennen.
Klar kamen jetzt durch die Renovierung und dem Platzmangel noch wesentlich mehr Gegenstände dazu. Was auch alles jeweils durch Quittungen mit Kaufdatum zu belegen ist.
Aber wer hat denn das Recht zu bestimmen was nun im Keller gelagert werden darf und was nicht!? Es ist doch meine Entscheidung was ich dort unterstelle! Oder sehe ich dies falsch? Soll ich denn eine Tischkreissäge, Akkuschrauber, Stichsäge, Winkelschleifer und doppelte Elektrogeräte, einen Karton mit PC Einzelteilen für den Zusammenbau, Lampen, Mixer, nen alten Drucker usw in der whg stapeln und verbauen?
Was sollen wir denn jetzt machen? Wie können wir uns gegen diese vorwürfe wehren?
-- Editiert von koralle1411 am 15.05.2006 12:21:19
Vorwurf Versicherungsbetrug!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Einfach mal ne Tasse Tee trinken und abwarten.
Wie ich das verstanden habe ermittelt ja nun die Polizei und StA wegen Versicherungsbetrug. Sollen die doch ruhig.
Wenn sie nichts angegeben haben was nicht da war haben sie sich ja nicht strafbar gemacht.
Die Anzeige, so les ich das aus ihrem Text, wurde gestellt, weil sie Gegenstände auf der Liste haben, die üblicherweise nicht im Keller gelagert werden, zb ne Digicam.
Wenn sie aber glaubhaft machen können, dass die Sachen wegen besonderen Umständen da gelagert waren dürfte das Verfahren eingestellt werden.
Sich gegen den Vorwurf zu wehren bevor er richtig im Raum ist scheint mir etwas verfrüht!
Gruß Holger
Sehe ich ähnlich. Das Ermittlungsverfahren, daß hier gegen Sie eingeleitet worden ist, dürfte nach meiner Einschätzung, vorausgesetzt Ihre Angaben sind zutreffend, sehr schnell eingestellt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten