Vorwurf Warenkreditbetrug, Äußerung als Beschuldigter

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)
Vorwurf Warenkreditbetrug, Äußerung als Beschuldigter

Hallo Zusammen,

gerade eben habe ich in der Post ein Schreiben der Polizei erhalten: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter.

"Sie werden beschuldigt am xx.xx.2019 Ware bei der Firma xy zum Preis von 120 Euro bestellt zu haben. Die Ware wurde am xx.xx.2019 auf ihren Namen an ihre elterliche Wohnanschrift ausgeliefert. Sie können sich nun zum Tatvorwurf äußern."

Jetzt bin ich mehr als baff. Bei der genannten Firma hatte ich in 2015 einmalig etwas bestellt und natürlich auch bezahlt. Und das ging auch nicht an die Adresse meiner Eltern, sondern an meine eigene. Ein Anruf bei der Polizei brachte auch nicht mehr Licht ins Dunkel, da man mir natürlich keine Auskunft geben darf, wie man gerade auf mich gekommen ist.

Da es mich gewundert hat, dass ich nie eine Mahnung oder so von der Firma bekommen habe (wenn jemand auf meinen Namen etwas bestellt hat, müsste ich doch auch Mahnungen oder so bekommen), habe ich bei der Firma angerufen und nachgefragt.

Das Kuriose: dort ist auf meinen Namen nur diese eine abgeschlossene Bestellung aus 2015 hinterlegt. Und ansonsten gar nichts. Das will man mir auch schriftlich bestätigen.

Wie kommt dann aber die Polizei auf diesen Vorwurf?

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht?

Sollte ich mich äußern (da könnte ich ja nur sagen, dass ich von nichts weiß und ggf. die Bestätigung der Firma beifügen)?

Ich fühle mich gerade ein wenig überfordert.

LG Shazza

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Habe ich das Recht auf Akteneinsicht? Sicher - wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen. Spartipp: Den Anwalt NUR mit der Akteneinsicht beauftragen - sonst wird es nämlich teuer. Einfach mal googeln - diverse Anwälte bieten das zu Festpreisen an.
Wie kommt dann aber die Polizei auf diesen Vorwurf? Das wird Ihnen mangels hellseherischer Fähigkeiten hier auch keiner sagen können.

-- Editiert von muemmel am 04.02.2020 16:32

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Shazza):
Wie kommt dann aber die Polizei auf diesen Vorwurf?


Das wissen wir auch nicht.

Zitat (von Shazza):
Habe ich das Recht auf Akteneinsicht?


Ja

Zitat (von Shazza):
Sollte ich mich äußern...?


Kommt drauf an, wie der Vorwurf genau zustande kommt und was in der Akte steht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also beantrage ich schriftlich Akteneinsicht und teile mit, dass ich mich danach erst äußern werde?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sicher - wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen

Gibt es schon wieder eine neue Fassung des § 147 StPO?

Wobei es mit einem Anwalt unbestreibar einfacher und schneller geht, als dem Staatsanwalt sein illegales Treiben auszutreiben...



Zitat (von muemmel):
Einfach mal googeln

Warum in die Ferne schweifen?
Akteneinsicht zum Pauschalpreis
http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Shazza
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

mittlerweile habe ich Akteneinsicht erhalten und bin ein wenig schlauer. Und zwar handelt es sich bei dem Artikel, den ich für 120 Euro bei der Firma xy bestellt haben soll, um exakt denselben Artikel, den ich eine Woche zuvor als Neuware für 110 Euro bei einem Shop in Ebay gekauft habe (großer Shop mit mehr als 2000 positiven Bewertungen). Dort hatte ich als Lieferadresse auch die Anschrift meiner Eltern angegeben.

Den über Ebay gekauften Artikel habe ich noch am selben Tag über Paypal gezahlt und etwa eine Woche später erhalten.

Nun hatte jemand besagten Artikel bei der Firma xy bestellt und als Lieferadresse meinen Namen und die Anschrift meiner Eltern verwendet. Als Rechnungsadresse ist eine Person aus Bayern inkl. derer Bankverbindung angegeben.

Als die Firma dann die 120 Euro von deren Kontro abgebucht hat, hat diese Person das Geld zurückbuchen lassen und Strafanzeige gestellt, da sie bei der Firma nichts bestellt und auch nichts erhalten hat (ging ja auch nicht, da "ich" als Lieferadresse angegeben war).

Da ich den von mir bestellten Artikel nicht doppelt erhalten habe, gehe ich mittlerweile davon aus, dass der Verkäufer bei Ebay diesen Artikel nie besessen hat und nach meinem Zahlungseingang die Ware neu für mich bei der Firma xy bestellt hat, unter Angabe der falschen Rechnungsadresse.

So konnte mir nichts auffallen, da ich den Artikel bekommen habe, den ich bezahlt habe. Und Mahnungen konnte ich auch keine erhalten, da nicht meine Anschrift / Bankverbindung als Rechnungsadresse vorliegt.

Der Verkäufer bei Ebay ist dort bezeichnenderweise nicht mehr vorhanden, das Konto wurde gelöscht.

Achja, die Firma xy speichert leider keine IP-Adressen, so dass auf diesem Weg der Besteller nicht ermittelt werden kann :-/

Teile ich den Sachverhalt nun der Polizei mit und füge Screenshots meiner Bestellung bei Ebay, der Bezahlung über Paypal etc. bei oder sollte ich das Ganze lieber an einen Anwalt übergeben?

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