Vorwurf angebl. Betrug

8. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)
Vorwurf angebl. Betrug

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage und habe nachdem ich einige Beiträge gelesen haben, leider noch keine Antwort finden können.
Es geht um folgendes:

Ein ehemaliger Freund einer Freundin von mir :-) hat mir vor geraumer Zeit Geld geliehen. Er bekam mit, dass ich eine offene Rechnung hatte die ich nicht zahlen konnte und bot mir seine Hilfe an. Erst lehnte ich dankend ab, doch nachdem ich keinen anderen Ausweg wusste, nahm ich an. Ich setzte mit ihm ein Schreiben auf in dem ich ihm bestätigte, dass ich das Geld von ihm erhalten habe. Auf meinen Wunsch hin, trug ich dort ein Datum xy ein, da ich wollte das er im Zweifelsfall etwas verbindliches und schriftliches hat.Zeitgleich vereinbarten wir jedoch, dass sollte ich bis dahin nicht zahlen können, wir uns nochmal zusammen setzen würden.
Ein paar Monate später trennte sich die Freundin von ihm und er führt seitdem einen total kindischen Kleinkrieg gegen uns. Ich versuchte mich zwecks Absprache mit ihm in verbindung zu setzen, da ich ihm das Geld in Raten zahlen wollte, doch er ging sofort zum Anwalt wodurch mir natürlich wieder mehrkosten entstanden.
Ich vereinbarte mit dem Anwalt eine Ratenzahlung und dieser behauptete, nachdem ich die erste Rate gezahlt hatte, dass diese nicht angekommen sei. (Ich habe hierüber natürlich einen Kontoauszug mit datum etc.) Der Anwalt leitete alles weiter zum GV und behauptete dort das die erste Rate nicht fristgerecht war aber wenigstens hat man sie aufm konto gefunden.
Nachdem ich nun abgesehen von 50 Euro die Hauptschuld bereits komplett gezahlt habe, gibt dieser Anwalt die Akte der Staatsanwaltschaft und stellt Anzeige wegen Betruges.
Ich hätte von Anfang an nicht vorgehabt das Geld zurück zu zahlen.
Aber ich zahle doch?!
Was soll ich denn da am besten machen? Wie kann ich denn beweisen, das die ganze Sache nicht geplant war?
Vielen dank für alle Tips

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie müssen nichts beweisen. Es müsste Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie von Anfang an nicht vorhatten, das Geld zurückzuzahlen. Das wird kaum möglich sein, zumal Ihnen die Angaben über das Zustandekommen des Schriftstückes schwer zu widerlegen sein werden. Außerdem ist doch wohl nur das Datum falsch.
Aber vielleicht sollten Sie die ausstehenden 50 € auch bezahlen. Oder gibt es einen Grund, warum Sie meinen, das nicht bezahlen zu müssen?

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#2
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Hm..ich bin ja noch mitten in der Ratenzahlung. Wir haben auf die Hauptsumme also die Ursprungssumme noch diese 50 Euro die sind mit der nächsten Zahlung am 01.04 hinfällig. Dann reden wir sowieso nur noch über Anwaltsgebühren etc.
Aber das ist dann auch nicht mehr sooo viel.
Es geht in dieser ganzen Angelegenheit nur darum sich an meiner besten Freundin und Ihrem Umfeld(mir) zu rächen. Und ich hab eben Angst das ich dadurch eine Vorstrafe bekommen könnte? Hab noch nie vorher in irgendeiner Form eine Anzeige oder sowas gehabt und hab keine Lust wegen so einem Kindergartenspiel neg. in Erscheinung zu treten!!

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nun ja, mit der Rache ist es so eine Sache. Die Forderung besteht ja gegen Sie. Sie sollten jedenfalls nicht den Kopf in den Sand stecken. Beispielsweise könnten Sie dem Anwalt schreiben, dass Sie natürlich die Forderung weiterhin anerkennen und den Rest am 1.4. überweisen.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich würde auch bezweifeln, daß der Anwalt seine Gebühren Ihnen in Rechnung stellen kann. Diesbezüglich sollten Sie sich auch nicht verunsichern lassen.

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten

@wastl Ich bin doch gar nicht aufgefordert worden die Ratenzahlung zu unterbrechen? Wieso soll ich denn jetzt alles auf einmal zahlen wenn die Ratenzahlung auf der anderen Seite anerkannt wird? Und ich zahle ja regelmäßig, also ich hab ja nicht nichts gezahlt. deswegen versteh ich ja den ganzen Aufstand gar net...:(

@justice
Ich will die Forderung ja gar nicht anzweifeln. Werde ja auch brav alles zahlen was die mir in Rechnung stellen, ob die ganze Sache so überhaupt rechtens ist oder nicht sei mal dahingestellt.
Ich verstehe nur nicht wie es möglich ist, jmd. einfach so wegen Betrug anzuzeigen, wo der hier in meinen Augen doch in keinster Weise gegeben ist.

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#6
 Von 
Zwerg4711
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 18x hilfreich)

Hmm irgendwie tut sich da gar nichts mehr. Hatte meine Aussage ja nun schriftlich sowohl an Staatsanwaltschaft als auch an die Polizeidienststelle geschickt und höre nun nichts mehr. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen. Wie lang kann denn sowas dauern? Oder geht das jetzt vor Gericht wegen so ner Lächerlichkeit? Langsam werd ich wirklich nervös, denn wie gesagt, habe niemanden betrogen.
Wo kann ich denn ggf. erfahren wie das Verfahren voran schreitet? Und was passiert wenns eingestellt wird? Wird das irgendwo verzeichnet oder ist das dann komplett erledigt? Ist es vielleicht sinnvoll einge Gegenanzeige wegen Verleumdung oder Rufmord oder falscher Verdächtigung oder ähnlichem zu stellen? Schließlich lügt der Anzeiger ja ganz bewusst denn er weiß genau das es nicht so war wie er das vorgegeben hat.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Immer mit der Ruhe. Ihre Unruhe ist zwar verständlich, aber bedenken Sie, dass Ihres nicht das einzige zu bearbeitende Verfahren ist. Rechnen Sie ruhig anstatt in Tagen in Wochen und Monaten.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Je nachdem in welcher Gegend Sie wohnen, kann es zu einer Hauptverhandlung erst ein halbes bis ein Jahr nach der Straftat kommen. Und das liegt nicht etwa an umfangreichen Ermittlungen, sondern einfach an der Auslastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Gruß Justice

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"justice"

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