Vorwurf der Fahrerflucht/BNA-Test

9. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Segler
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf der Fahrerflucht/BNA-Test

Hallo,

man wirft mir vor mich von einem Unfallort entfernt zu haben. Der vernehmende Polizeibeamte meinte es wird ein BNA-Test gemacht um festzustellen wer während des Unfalls am Steuer saß. Er meinte auch das ich den Test bezahlen müsse falls der Beweis damit erbracht wird. Daher die Frage: Ist das rechtens das ich solche Tests bezahlen muss und was kostet ein BNA-Test?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie schuldig im Sinne des Vorwurfes / der Anklage sind, haben Sie die Auslagen zu tragen. Über die genauen Kosten kann ich Ihnen leider keine genauen Auskünfte geben.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -




-----------------
"Sie fragen nach Gerechtigkeit? Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was ist denn ein BNA-Test?

Meinen Sie vielleicht einen DNA-Test?

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#3
 Von 
Segler
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Der vernehmende Polizei-Beamte hat in seinem Vernehmungsbericht BNA geschrieben und dies auch immer so wiederholt. Ich habe zuerst auch an einen Fehler gedacht aber nachdem er es auch mündlich wiederholt musst eich annehmen es sei korrekt und er meinte einen Bluttest.

Kann man bei Fahrerflucht vielleicht auch einen "kuhhandel" mit der Staatsanwaltschaft machen um die Kosten gering zu halten und evtl. mit einem Strafbefehl davonzukommen?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Wenn sich das Ganze mit dem BNA-Test nachweisen lässt, wird sich die StA nicht auf einen Kuhhandel einlassen.

Wenn Du die Unfallflucht begangen hast, dann kannst Du Dir jetzt überlegen, wie sicher so ein BNA-Test ist, und ob Du zur Senkung der Kosten den Tatbestand nicht besser vorher zugibst.
Wenn Du die Unfallflucht nicht begangen hast, dann hast Du doch gar kein Problem.

Was ein BNA-Test sein soll ist mir allerdings nicht ganz klar.

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#5
 Von 
Segler
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@HH,

na bei Kuhhandel dachte ich auch nicht direkt an einen Handel sondern daran das die StA das vielleicht mit einem Strafbefehl regelt. Vorraussetzung hierfür ist natürlich das ich den Verstoß bzw. die Straftat zugebe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Eine kurze Google Suche hat ergeben:

BNA = Bestellnummer für die Ausleihe

hmm....



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Bund für Natur- und Artenschutz habe ich gefunden :) Allerdings gibt es wohl auf dem Bluttestsektor auch die Abkürzung BNA, aber keine Ahnung was das heißt.

Was Ihren "Kuhhandel" betrifft, sollte daß ein Rechtsanwalt mit der Staatsanwaltschaft ausloten. Dann kann das schon klappen.

-----------------
" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bionutritional Analysis (BNA)

findet sich hier: http://www.theholisticvet.com/nutrition.html

Ist aber nichts für Menschen. ;)

Auch noch gefunden:
BNA Base-Neutralized Acid

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