Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung - Aus einer Mücke einen Elefanten

30. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sven8718
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung - Aus einer Mücke einen Elefanten

Lieber Community, liebe Rechtsexpertinnen und Experten,

ich habe hier eine Frage bezüglich des Rechts. Da ich nicht weiß, was man öffentlich machen darf und was gegen die Forenregeln und Recht verstößt handelt es sich natürlich um ein rein hypotherisches Beispiel.

Nehmen wir an der Student S. geht joggen. Dazu muss er eine Straße überqueren. Leider ist die Stelle auf der Seite, wo S. die Straße überqueren durch einen LKW und vielen Schuttcontainer schlecht einsehbar - auch in jeweils 50m in beiden Richtungen. Dennoch gibt sich der Student S. Mühe die Lage zu überblicken. Eine Autofahrerin die von rechts kommt hält an. Der Student S. ist sich nicht sicher, ob die Fahrerin ihm den Übergang gewähren möchte, oder ob es Gegenverkehr gibt. Durch die Fahrzeuge und Container kann die Straße auf beiden Seiten nicht zeitgleich befahren werden.
Deshalb geht Student S. ein paar Schritte zurück und horcht, ob es Gegenverkehr gibt und versucht zwischen den Containern Verkehr auszumachen. Weder ist etwas zu sehen noch zu hören. Die Autofahrerin verweilt etwas. Das ganze dauert ca. 20 Sekunden. S. beschließt nun die Straße vorsichtig zu überqueren. Just in diesem Moment fährt sehr dicht am LKW eine Radfahrerin vorbei. S. hat keine Chance die Radfahrerin zu sehen, da sie zu dicht am LKW ist. Nur ein Aufschrei und apruptes bremsen ist möglich. Der Zusammenprallwinkel ist orthogonal (Die Radfahrerin gibt später an "S. sei in ihren Lenker gelaufen" - "S. teilt der Polizei später mit er sei "in Sie hineingekracht" oder so ähnlich. Ist aber, ebenso wie die Radfahrerin und die Autofahrerin sehr geschockt). S. kommt zu dem Schluss, dass er auch ebensogut von der Radfahrerin erfasst worden sein könnte, da das Fahrrad in seine Seite fuhr und er über den Asphalt rutschte.

Nun aber weiter in unserem Beispiel zu Unfall selbst:
Es kommt zum Zusammenstoß. S. kollidiert mit der Radfahrerin und rutscht über den Asphalt. Dabei kommt es zu Abschürfungen an Hand und Knie, sowie zu dieversen Prellungen und blauen Flecken. S. merkt erst nach Stunden, dass es ihn doch schlimmer erwischt hat, als er es zunächst wahrnahm. Glücklicherweise hat S. aber keine schweren Verletzungen und sieht diese als nicht schwer an. Die Radfahrerin sagt als erstes, als sie am Boden ist "Der Arm ist gebrochen". Äußerlich hat Sie keine Verletzungen meint aber der Arm wäre verletzt. S. tut es unabhängig von der Schuldfrage leid und ist bereit einen Krankenwagen zu rufen. Die Radfahrerin ist verunsichert. Sie klagt über schwere Schmerzen und. S. fragt mehrfach nach. nach ca. 5 Minuten ruft S. auf Wunsch von der Radfahrerin einen Rettungswagen.
Nach ca. 10 Minuten kommt dieser. Die Sanitäter befragen die Radfahrerin. Es ist nichts zu sehen und die Radfahrerein klagt über Schmerzen. Sie wirkt mittlerweile etwas verunsichert und peinlich berührt. Währenddessen hat S. das Rad der Fahrerin beiseite geschoben. Die Autofahrerin ist ebenfalls nach dem Unfall ausgestiegen und hat sich erkundigt. Fährt dann aber weiter, da sie ihre Tochter abholen muss. S. und die Sanitäter sind ratlos. Irgendwie scheint die Verletzung nicht sehr dringlich zu sein. Die Polizei muss wegen dem Rettungswagen benachrichtigt werden.
In der zwischenzeit kommen passanten vorbei. Die Radfahrerin wohnt in der Nähe. Sie kennt die meisten und ruft allen die sie kennen zu "Ich hatte einen Verkehrsunfall". Sie scheint die Aufmerksamkeit und den sekundären Unfallgewinn als angenehm zu empfinden. Eine Passantin/Nachbarin bietet an das Rad wegzubringen. Vor dem Eintreffen der Polizei wurde das Unfallfahrzeug der Frau bereits entfernt.

Die Polizei kommt. Der Unfall wird aufgenommen. Die Radfahrerin wird vernommen und anschließend ins Krankenhaus gebracht. Sie hat nur eine Prellung am Arm. S. wird vernommen. S. kann sich nurnoch an die oben genannten Aussagen erinnern - erst nach Stunden wird ihm klar, dass er selbst geschockt war und daher keine gute Erinnerung an den Unfall hat. In der zwischenzeit kommt die Zeugin wieder zurück, da das Kind abgeholt wurde. Die Polizei schenkt ihr keine Beachtung. Nach wenigen Minuten verschwindet die Autofahrerin wieder. In der Unfallaufnahme taucht Sie nicht auf. Die Polizei hat versäumt die Zeugin aufzunehmen.Der Unfallort wird von der Polizei abfotographiert und ebenso S. Wunden. Am Ende erzählt der Polizist etwas von fahrlässiger Körperverletzung - S. kann die Infos nicht aufnehmen.

Nach ca. 7 Tagen bekommt auf S. einen Brief der Polizei: Ihm wird Körperverletzung vorgeworfen wird.

S. ist verzweifelt: S. ist Student und braucht für seinen späteren Job eine weiße Weste (Arbeit in der Forensik). Außerdem hat S. nur 250€ im Monat zur Verfügung - auch für Essen. Er hat über den Vater eine Haftpflichtversicherung, wo er auf jeden Fall aber mit 250€ haften muss (bereits dort gemeldet). S. ist verunsichert. Er kann nicht ohne weiteres eine Anwalt bezahlen und auch keine Geldstrafe, noch kann er Geld zahlen um das Verfahren einzustellen - er weiß nichtmals wieviel das ist. Außerdem ist S. selbst verletzt und das Knie hat sich entzündet.

Außerdem findet S., dass er keine Schuld hat - wohlwissend, dass das Gesetz das anders sieht. Außerdem könnten auch noch Krankenwagen, Krankenhaus und Poilzei Geld wollen.

Was soll S. nun tun?

Vielen Dank für eure Hilfe :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Was soll S. nun tun? Seine Aussage machen, abwarten und versuchen, sich nicht in worst-case-Szenarios reinzusteigern.

-- Editiert von muemmel am 30.04.2015 20:23

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven8718
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Schnelle Antwort.

S. hat glaube ich keine Angst vor der totalen Katastrophe - sondern nur wenig Geld und möchte daher wissen, wie er sich zu verhalten hat. Die Polizei bietet S. ja auch an gegen Geld das Verfahren einzustellen, aber vielleicht ist das von S. nicht das klügste, da ja auch kein Betrag steht.

S. weiß halt nur nicht, wer die ganzen Kosten zu tragen hat. Sollte S. in seiner Stellungnahme auch darauf verweisen, dass die Polizei wichitge Dinge übersehen hat? Oder kriegt S. dann etwa noch mehr Ärger von der Polizei? Der Student S. hat wahrscheinlich nämlich das Gefühl, dass die Polizei einfach nur lieber Hand an seinen ohnehin schmalen Geldbeutel legen will und weniger Freund und Helfer ist.

Also sollte S. erstmal selbst Aussage machen oder lieber mit einem Anwalt die Aussage besprechen?

Beste Grüße und ein schönes Wochenende

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Die Polizei bietet S. ja auch an gegen Geld das Verfahren einzustellen, aber viellleicht ist das von S. nicht das klügste, da ja auch kein Betrag steht. Nö - die Polizei benutzt ein Formblatt, wo u. a. seine Bereitschaft erkundet wird, einer solchen Einstellung zuzustimmen. Anbieten darf sie Ihm das gar nicht - das macht ggf. die Staatsanwaltschaft.
Also sollte S. erstmal selbst Aussage machen oder lieber mit einem Anwalt die Aussage besprechen? S. hat jetzt plötzlich doch das Geld für einen Anwalt, wiewohl er weder das Geld für eine Einstellungsauflage noch für eine Geldstrafe hat?
Der Student S. hat wahrscheinlich nämlich das Gefühl, dass die Polizei einfach nur lieber Hand an seinen ohnehin schmalen Geldbeutel legen will und weniger Freund und Helfer ist. Weil die Polizei erwähntes Formblatt nutzt? Genau das meinte ich mit Nicht-Hineinsteigern...

-- Editiert von muemmel am 30.04.2015 21:10

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)


Zitat:
S. weiß halt nur nicht, wer die ganzen Kosten zu tragen hat

S. hat doch eine Haftpflichtversicherung, .
Der wurde der Vorfall doch hoffentlich schon gemeldet.
Damit sind dann schon die wirklich schlimmen Kosten abgedeckt (Arztkosten der Radfahrerin, Kosten des Krankenwagens, evtl. Sachschaden am Fahrrad, evtl. Verdienstausfall, evtl. Schmerzensgeld).
Und wegen dem Rest (bleibt ja eigentlich nur Strafe / Einstellungsauflage übrig) sollte er sich nicht verrückt machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat:
Und wegen dem Rest (bleibt ja eigentlich nur Strafe / Einstellungsauflage übrig) sollte er sich nicht verrückt machen.


Das sehe ich genauso!

Wenn keine Vorstrafen vorliegen und die entstandene Verletzung eher gering ist, sollte so ein Fall nicht wirklich schlimme Folgen haben. Ich hatte bisher 2 Unfälle, die ich verschuldet habe, die jeweils eine fahrlässige Körperverletzung zur Folge hatten. Einen als Jugendlicher, einen als Erwachsener. Beide wurden von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt.

Von daher auch mein Rat: Wahrheitsgemäße Angaben machen und warten ob da überhaupt noch ein großes Nachspiel kommt.
Und wie drkabo anmerkte wird wohl die Haftpflichtversicherung die wirklich großen Kosten übernehmen.

-- Editiert von Dirrly am 01.05.2015 00:24

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sven8718
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure ganzen hilfreichen Beiträge. Es geht wirklich darum, dass S. so optimal wie möglich aus der Sache hinaus will - gerade finanziell. Nur wenn es nicht anders geht muss S. wohl oder übel irgendwie an Geld kommen und was auch immer bezahlen.

Die Haftpflichtversicherung von S. greift ja und Kosten sind nicht viele Entstanden. Die Radfahrerin hat zwar Schmerzen, aber keine, die zu Geld gemacht werden. Auch ist weder an der Radfahrerin noch an ihrem Besitz Schaden entstanden. Die einzigen Problme hat S., weil sich das Knie nun entzündet hat und wahrscheinlich nochmal ärztlich versorgt werden muss, da sich die Wunde nach über einer Woche immer noch nicht verschlossen hat. S. macht das aber nichts aus.

S. und die Radfahrerin haben auch nochmal gesprochen und sind sich einig, dass subjektiv gesehen die Schuld bei dem liegt, der es für eine gute Idee hielt das Baustellenfahrzeug unmittelbar vor dem Übergang zu parken, sodass die sichere Überquerung nicht möglich ist und auch die Verkehrsteilnehmer weder den Weg, noch die Personen darauf einsehen können. Wäre S. ein kleines Kind gewesen und die andere Person keine Radfahrerin sondern eine ortsfremde Autofahrerin wäre das ganze natürlich sehr tragisch gewesen.
Rechtlich ist der, der das Fahrzeugs so dämlich geparkt hat aber unschuldig, da es kein Gesetz gibt, was er wohl missachtet hat (möglicherweise aber auch nicht - S. ist halt kein Rechtsexperte).

Eigentlich hätte S. kein Problem damit mit der Haftpflicht die Folgekosten zu tragen. Es sind auch nur der Rettungswagen und die Arztkosten der Notaufnahme. Die Radfahrerin will - logischer Weise - selbst nichts zahlen aber hat sonst keinerlei Interessen. S. ist halt nur total überfordert und fühlt sich hilflos und will nicht noch zusätzlich irgendeine Straftat angehängt bekommen. Die Radfahrerin hätte auch retrospektiv lieber ein Taxi genommen und hätte sich zum Krankenhaus fahren lassen. S. hätte dann einfach die Kosten selbst übernommen und gezahlt.
So ist es halt einfach, dass viel Lärm um nichts gemacht wurde und die Polizei etwas schlampig gearbeitet hat.

Danke auch für den Hinweis, dass nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft Geld will. Ich selbst kenne mich da nicht aus. Macht natürlich Sinn, aber für mich als Laien würde es auf das selbe hinauslaufen: Der Staat will einfach Geld.

Auf jeden Fall vielen Dank für eure Hilfreichen Antworten.
S. soll einfach den Fall schildern und möglicherweise wird er ohne Folgen eingestellt. Und ansonsten abwarten und die Füße hochlegen. S. muss das jetzt so oder so erstmal wegen dem Knie.

Schönes verlängertes Wochenende und nochmals tausend Dank.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Sven8718
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Bezüglich der "Ausreden":

Es geht ja hier nicht darum, dass S. sich selbst als Opfer sieht. Für den Schaden an der Person ist S. ja auch bereit zu zahlen - eben weil er ja quasi das ganze Verursacht hat. S. gibt sich sonst ja auch Mühe und ist bestrebt andere nicht zu gefährden. Leider waren es einige Punkte, die das ganze begünstigt haben bzw. ein Zusammenspiel von ungünstigen Faktoren. Das die Schuld dadurch nicht verschwindet ist denke ich klar. Nur gibt es halt diese ungünstigen Umstände, die Tatsache, dass die Fahradfahrerin selbst S. kein Strafverfahren auf den Hals hetzen will und S. ansonsten ein rücksichtsvoller Mensch ist, der keinerlei Vorstrafen hat und so richtig auch kein Schaden entstanden ist - lediglich einige Kosten im Gesundheitssystem die S. tragen will.
Vielleicht hat das einen Einfluss auf den Verlauf? S. könnte ja auch ein rücksichtsloser Mensch sein, der schon drei Anzeigen wegen ähnlicher Delikte hat. Dein Beitrag klingt so als sei das egal - ich dachte das hätte einen Einfluss aber ich mag mich auch irren.

Die Frage von S. ist ja, wie er möglichst günstig raus kommt, da er günstig rauskommen muss. Wenn S. bereits über ein höheres Einkommen verfügen würde, dann würde er sich etwas ärgern und einfach das Kreuz setzen, das Verfahren gegen Geld einzustellen - dazu bräuchte er aber einfach Kapital.

S. denkt dank seines Knies schon genug an den Unfall und er wird in Zukunft noch vorsichtiger sein. S. hätte auch kein Problem 2-3 Tage mit Kindern zusammen zu arbeiten bezüglich Verkehrssicherheit oder so. S. ist ein Mensch der ohnehin ehrenamtlich tätig ist und sogar mitmachen würde, wenn man ihn einfach so fragen würde.

Für ein optimales Urteil wäre meiner Meinung nach einfach noch die Aussage der Zeugin, die ja nicht beachtet wurde, hilfreich gewesen. Die hätte ja zu gunsten oder ungunsten von S. aussagen können - hätte aber einfach den objektivsten Hergang gelifert.

Daher auch dieses hypothetische Beispiel und wie man sich zu verhalten hätte an Stelle von S.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2020 Beiträge, 531x hilfreich)

Wie gesagt, bleib locker. Natürlich wird das alles berücksichtigt, dass der Schaden nur gering war (auch wenn eine Prellung schmerzhaft sein kann ;-) ), dass das ganze fahrlässig (also nicht absichtlich) passiert ist und dass evt. die Geschädigte Frau keinen Strafantrag stellt (wenn das so ist). Die Justiz, also der bearbeitende Staatsanwalt, sieht solche Dinge natürlich und das wird auch Einfluss haben
.

Zitat (von Sven8718):
Wenn S. bereits über ein höheres Einkommen verfügen würde, dann würde er sich etwas ärgern und einfach das Kreuz setzen, das Verfahren gegen Geld einzustellen - dazu bräuchte er aber einfach Kapital.


Das hast du nicht so ganz verstanden mit der Einstellung gegen Geldauflage. Das ist nichts was du durch ein Kreuz erreichen kannst oder nicht. Es ist so, dass die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hat ein Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Davon kann sie Gebrauch machen oder auch nicht. Wenn sie das will braucht sie aber die Zustimmung des Beschuldigten. Das Kreuz auf dem Formblatt ist einfach nur die schon mal vorweg erteilte Zustimmung zu einer solchen Einstellung.

Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber überhaupt gegen Gelauflage einstellen will oder nicht, das entscheidet der Staatsanwalt. Das heißt auch mit dem Kreuz ist eine solche Einstellung nicht automatisch garantiert.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sven8718
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, danke für die Info zu dem Geldpunkt. :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zitat:
S. ansonsten ein rücksichtsvoller Mensch ist, der keinerlei Vorstrafen hat und so richtig auch kein Schaden entstanden ist - lediglich einige Kosten im Gesundheitssystem die S. tragen will.

Die "Kosten im Gesundheitssystem" wird ohnehin die Haftpflichtverischerung tragen. Da braucht S. keinen Gedanken dran zu verschwenden.

Zitat:
Die Frage von S. ist ja, wie er möglichst günstig raus kommt, da er günstig rauskommen muss. Wenn S. bereits über ein höheres Einkommen verfügen würde, dann würde er sich etwas ärgern und einfach das Kreuz setzen, das Verfahren gegen Geld einzustellen - dazu bräuchte er aber einfach Kapital.

Für die Frage, ob eingestellt wird oder nicht, ist es ziemlich egal, ob man Kapital hat oder nicht.

Wenn beim Staatsanwalt ein Verfahren auf dem Tisch liegt, dann hat der 4 Optionen.
a) Einstellung ohne Geldauflage ("Geldbuße")
b) Einstellung mit Geldauflage ("Geldbuße")
c) Strafbefehl (gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe im schriftlichen Verfahren)
d) Gerichtsverhandlung

Realistisch sind hier eigentlich nur a) und b).

Für b) muss der Beschuldigte einverstanden sein, Bei den anderen nicht.

Wenn der Staatsanwalt a) möchte, dann tut er das.
Wenn der Staatsanwalt a) nicht möchte, und b) anpeilt, der Beschuldigte aber mit b) nicht einverstanden ist, dann wird der Staatsanwalt wahrscheinlich c) wählen.
Es ist daher sehr sinnvoll, schon gleich anzugeben, dass man mit b) einverstanden wäre, wenn der Staatsanwalt b) wählen sollte, da man sonst unnötig die Wahrscheinlichkeit von c) erhöht.

Wenn man finanziell "arm dran" ist, könnte man das im Anhörungsbogen durchaus anbringen. Bei der Höhe der eventuellen Geldauflage soll auch die finanzielle Situation des Beschuldigten berücksichtigt werden. Dafür muss der Staatsanwalt die finanzielle Sitiation aber auch erst mal kennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Bei der Höhe der eventuellen Geldauflage soll auch die finanzielle Situation des Beschuldigten berücksichtigt werden. Dafür muss der Staatsanwalt die finanzielle Sitiation aber auch erst mal kennen. Und dann kann er auch - sehr preisgünstig für den Beschuldigten - gemeinnützige Arbeit als Auflage nehmen.

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