Vorwurf einer Straftat, weil schonmal auffällig!!

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Vorwurf einer Straftat, weil schonmal auffällig!!

Ein Kraftfahrer hatte vor einigen Monaten sein Fahrzeug " gratis " zu betanken versucht, welches natürlich nicht ohne Nachteile für ihn ausging.

Nun wird diesem Kraftfahrer vorgeworfen, dieses abermals begangen zu haben, da die Fahrzeugbeschreibung zu seinem Fahrzeug paßt und er ja bereits wegen soeinem Delikt schon mal auffällig war.
Aufgrund dessen wurde er als Tatverdächtiger ermittelt.
Weitere Hinweise oder Anschuldigungen sind derzeit nicht bekannt.

Der Kraftfahrer hat dieses aber nicht begangen!
Er hatte an diesem Tag seinen freien Tag und war einkaufstechnisch unterwegs, sodaß es ihm auch nicht möglich ist, zu rekonstruieren, wo er sich überall aufhielt.

Der angegebene Tatort liegt in der nähe des Kraftfahrers und es ist u.A. gut möglich, daß er sich in dem Bereich aufhielt.

Welche Möglichkeiten gibt es nun, diesen Vorwurf zurückzuweisen????
Soll er sich dazu äußern oder lieber nicht????
__________________

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" GTR 1000"

-- Editiert am 13.05.2009 11:13

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1946x hilfreich)

Er muss seine Unschuld nicht beweisen. Vielmehr ist es umgekehrt. Aber die Indizien erlauben sicherlich einen Anfangsverdacht.

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1221x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Ali Baba,
das diesbezüglich schon was gelaufen ist will ich nicht bestreiten.
Nur sind in diesem Fall meine Finger nicht mit im Spiel!
Auch wenn ich derzeit genau diese Tanke angefahren hatte.

Auch nicht bei der HOSE!!

Ich habe nur schiß davor, da jetzt wieder reinzugeraten, gerade WEIL diverses
bei der STA vorzufinden ist, auch wenn´s eingestellt wurde!

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" GTR 1000"

-- Editiert am 13.05.2009 12:01

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