Ein Kraftfahrer hatte vor einigen Monaten sein Fahrzeug " gratis " zu betanken versucht, welches natürlich nicht ohne Nachteile für ihn ausging.
Nun wird diesem Kraftfahrer vorgeworfen, dieses abermals begangen zu haben, da die Fahrzeugbeschreibung zu seinem Fahrzeug paßt und er ja bereits wegen soeinem Delikt schon mal auffällig war.
Aufgrund dessen wurde er als Tatverdächtiger ermittelt.
Weitere Hinweise oder Anschuldigungen sind derzeit nicht bekannt.
Der Kraftfahrer hat dieses aber nicht begangen!
Er hatte an diesem Tag seinen freien Tag und war einkaufstechnisch unterwegs, sodaß es ihm auch nicht möglich ist, zu rekonstruieren, wo er sich überall aufhielt.
Der angegebene Tatort liegt in der nähe des Kraftfahrers und es ist u.A. gut möglich, daß er sich in dem Bereich aufhielt.
Welche Möglichkeiten gibt es nun, diesen Vorwurf zurückzuweisen????
Soll er sich dazu äußern oder lieber nicht????
__________________
-----------------
" GTR 1000"
-- Editiert am 13.05.2009 11:13
Vorwurf einer Straftat, weil schonmal auffällig!!
13. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2009 | 11:07
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 25x hilfreich)
Vorwurf einer Straftat, weil schonmal auffällig!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Mai 2009 | 11:26
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1946x hilfreich)
Er muss seine Unschuld nicht beweisen. Vielmehr ist es umgekehrt. Aber die Indizien erlauben sicherlich einen Anfangsverdacht.
#2
Antwort vom 13. Mai 2009 | 11:45
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1221x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Mai 2009 | 11:57
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 25x hilfreich)
Ali Baba,
das diesbezüglich schon was gelaufen ist will ich nicht bestreiten.
Nur sind in diesem Fall meine Finger nicht mit im Spiel!
Auch wenn ich derzeit genau diese Tanke angefahren hatte.
Auch nicht bei der HOSE!!
Ich habe nur schiß davor, da jetzt wieder reinzugeraten, gerade WEIL diverses
bei der STA vorzufinden ist, auch wenn´s eingestellt wurde!
-----------------
" GTR 1000"
-- Editiert am 13.05.2009 12:01
Und jetzt?
Schon
276.171
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten