Hallo,
ich habe vor einiger Zeit im Ausland ein Handy als Geschenk gekauft(ohne Rechnung, von privat zu privat),
dieses wurde dann jedoch kaum benutzt. Deshalb habe ich das Handy bei ebay verkauft (knapp über 100Euro).
Nun flatterte mir auf einmal eine Vorladung der Polizei ins Haus, mit dem in der Überschrift genannten Vorwürfen.
Ich bin da jetzt erstmal völlig baff, wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten?
Droht mir überhaupt eine Strafe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Handy gestohlen sein könnte, auch
wenn ich keine Rechung hatte, machte der Verkäufer einen seriösen eindruck auf mich.
Danke schonmal im Vorraus!
Vorwurf von Betrug/Unterschlagung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vorladung nicht folgen, aber höflicherweise vorher telefonisch absagen.
Umgehend zum Anwalt und über diesen Akteneinsicht beantragen. Dann kommt zumindest raus, ob und wieso das Handy ggf. Hehlerware ist. Der Anwalt wird dann auch das weitere Vorgehen vorschlagen.
Angesichts der doch erheblichen Strafandrohung sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden.
Hallo,
mal ein kleines Update:
Bin dem Rat meines Anwalts folgend nicht zur Vorladung gegangen.
Dem Käufer des Handys wurde es bei einer Polizeikontrolle abgenommen und es wurde festgestellt, dass es gestohlen ist. Habe ihm natürlich den Kaufpreis zurück erstattet und er hat sich bereiterklärt auf weitere zivilrechtliche Schritte zu verzichten.
Damit wäre diese Geschichte schonmal geregelt.
Was habe ich noch Staatsanwaltschaft und Polizei zu erwarten?
Ich habe das Handy in Polen gekauft, zu einem guten Preis (kein Dumpingpreis, da wäre ich dann auch stutzig geworden!), nur leider habe ich keinen Beleg mehr, nur meinen Cousin als Zeugen.
Kann ich auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen? (Verkaufspreis ebay 113€ ) Wenn nein, was könnte das Stafmaß sein? (Nicht vobestraft, 51 Jahre alt)
-- Editiert von KaSuMa am 14.10.2006 23:17:14
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