Vorzeitige Entlassung aus der §35 therapie

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dani1216
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Entlassung aus der §35 therapie

20.11.20
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu meiner Therapie.. Heute hat mir die Klinik Leitung eine ärztliche Stellungnahme gegeben, die mir Bescheinigt das meine Therapie Ziele vorzeitig erreicht sind und meine Entlassung für den 27.11.20 (regulär 16.12.20) angesetzt ist.. Muss ich dieses Schreiben jetzt zum zuständigen Gericht schicken? Und was ist wenn in den nächten 7 Tagen keine Antwort seitens des Gerichtes kommt, kann ich dann gehen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
Vielen Dank schon mal im voraus fürs Antworten..

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, zum Gericht schicken und am besten parallel auch zur zuständigen Staatsanwaltschaft, mit dem Vermerk, dass du auch das Gericht angeschrieben hast.

In dem Schreiben beantragst du dann gleichzeitig die Reststrafenaussetzung nach § 36 BtMG.

Das sollten aber eigentlich auch die Sozialarbeiter in der Therapie oder auch die Verwaltungsangestellten dort wissen und dir mitteilen. Manchmal frage ich mich, wofür die dort ihr Geld bekommen.

PS: Antwort innerhalb von 7 Tagen wird garantiert nicht kommen. Das Gericht holt erst mal eine Stellungnahme bei der StA ein (desw. auch die parallele Absendung an die StA, dann wissen die schon mal zeitig, dass da was vom Gericht kommt) und erst danach entscheidet das Gericht über die Reststrafenaussetzung. Das wird aber alles klappen (jedenfalls zu den berühmten 99,99% ;) )



-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.11.2020 20:26

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