Vorzeitige entlassung

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Berko38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige entlassung

Hallo liebe Community.
Ich befinde mich seit dem 25.01.2017 im Strafhaft.
Ich wurde aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zu 2 Jahre ohne Bewährung verurteilt.
und dazu kamen 8 Monate Bewährungswiederruf.
Das ist meine erste Inhaftierung.
Währed meiner Haftzeit kamen 13 neue Fälle dazu die allezusammen hängen, die wurden vor 2 Wochen verhandelt und dabei kam vom Richter eine Bewährung 1,6 Jahre.
Und die staatsanwältin hat rechtsmittel eingelegt.
Ich befinde mich seit Januar 2018 im offenen Vollzug, und bin seit August dieses Jahres in einer Ausbildung.
Meine Frage ist ich habe am 02.11.2018 2/3 von 2 Jahre. Und 8 Monaten, habe ich da die Chance auf 2/3 entlassen zu werden.
Bin erst Steller
Erst inhaftierter
Deutscher Pass
Festen Wohnsitz

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
habe ich da die Chance auf 2/3 entlassen zu werden.


Theoretisch ja. Evtl. wartet die Strafvollstreckungskammer aber auch erst mal ab, ob es bei der neuen Sache in der Berufung bei der Bewährung bleibt und setzt dann -wenn ja- die Reststrafe aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Die möglichkeit gibt es immer, und da bei dem neuen Urteil eine Bewährung rauskam (wenn es dabei bleibt) schaut es hier vielleicht auch "eher" nicht ganz schlecht aus.

Zitat:
Meine Frage ist ich habe am 02.11.2018 2/3 von 2 Jahre


Es hat ja bereits früher (zu 1/2) eine Prüfung statt gefunden (bzw. stattfinden müssen). Wie war denn da so das Ergebnis / die Aussagen der Richter?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berko38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dazu nichts bekommen..
Werder eine Anhörung sonst was ich vermute das würde aufgrund den offenen Verfahren abgelehnt

0x Hilfreiche Antwort

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