Hallo liebe Community.
Ich befinde mich seit dem 25.01.2017 im Strafhaft.
Ich wurde aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zu 2 Jahre ohne Bewährung
verurteilt.
und dazu kamen 8 Monate Bewährungswiederruf.
Das ist meine erste Inhaftierung.
Währed meiner Haftzeit kamen 13 neue Fälle dazu die allezusammen hängen, die wurden vor 2 Wochen verhandelt und dabei kam vom Richter eine Bewährung 1,6 Jahre.
Und die staatsanwältin hat rechtsmittel eingelegt.
Ich befinde mich seit Januar 2018 im offenen Vollzug, und bin seit August dieses Jahres in einer Ausbildung.
Meine Frage ist ich habe am 02.11.2018 2/3 von 2 Jahre. Und 8 Monaten, habe ich da die Chance auf 2/3 entlassen zu werden.
Bin erst Steller
Erst inhaftierter
Deutscher Pass
Festen Wohnsitz
Vorzeitige entlassung
4. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 4. September 2018 | 13:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige entlassung
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#2
Antwort vom 4. September 2018 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:habe ich da die Chance auf 2/3 entlassen zu werden.
Theoretisch ja. Evtl. wartet die Strafvollstreckungskammer aber auch erst mal ab, ob es bei der neuen Sache in der Berufung bei der Bewährung bleibt und setzt dann -wenn ja- die Reststrafe aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. September 2018 | 16:36
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Die möglichkeit gibt es immer, und da bei dem neuen Urteil eine Bewährung rauskam (wenn es dabei bleibt) schaut es hier vielleicht auch "eher" nicht ganz schlecht aus.
Zitat:Meine Frage ist ich habe am 02.11.2018 2/3 von 2 Jahre
Es hat ja bereits früher (zu 1/2) eine Prüfung statt gefunden (bzw. stattfinden müssen). Wie war denn da so das Ergebnis / die Aussagen der Richter?
#4
Antwort vom 4. September 2018 | 17:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe dazu nichts bekommen..
Werder eine Anhörung sonst was ich vermute das würde aufgrund den offenen Verfahren abgelehnt
Und jetzt?
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