Meine Freund hatte mich bestohlen. Blöd wie ich war nahm ich ihn wieder auf, ließ aber die Anzeige vom ersten Diestahl so stehen.
Hier die kurzen Fakten:
-er ist einschlägig vorbestraft (schwerer Raub, Betrug, Diebstahl)
-zur Zeit noch 17 Monate auf Bewährung
-meine Anzeige läuft seit 4.01.2014 (Schaden ca. 850-1000€)
-zwei Anzeigen unterschiedlicher Pfandleihhäuser welches das Diebesgut herausgeben mussten
-nun erneuter Diebstahl (ca.500€ Schaden)bei mir
Seine Aussage: ja...hab ich geklaut, aber alles schon beim ersten mal.
Das stimmt nicht, da zwischen der ersten und der zweiten Tat mind. 2-3 Monate lagen.Ich hab die Sachen zwischendurch gesehen.
Er sagte er gäbe bei der Polizei alles zu, aber nur das es damals schon bei der ersten Anzeige von mir "übersehen" wurde das die Stücke fehlten. Er lachte mich aus und sagte es käme eh alles in einen Top, auch wenn jetzt eine zweite Anzeige gemacht wurde. Ich könne nicht beweisen wann er gestohlen hat.
Was hat er für Vorteile wenn er mit dieser Lüge durchkommt? Er hat definitiv 2x zu unterschiedlichen Zeiten gestohlen und wiederholt mein Vertrauen missbraucht.
Vielen Dank für die Antworten!
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Während der Bewährung 2x selbe Straftat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Er lachte mich aus und sagte es käme eh alles in einen Top, auch wenn jetzt eine zweite Anzeige gemacht wurde. Ich könne nicht beweisen wann er gestohlen hat.
Da hat er völlig recht - so kurz hintereinander begangene Taten werden zusammen verhandelt und es wird dann eine Gesamtstrafe ausgeurteilt. Insofern ist es ziemlich egal, ob das als eine Tat oder zwei Taten gilt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
... jein. Zumindest theoretisch wäre es nicht völlig undenkbar das ein Richter bei 2 zeitlichen getrennten Handlungen zu einer höheren Strafe kommt ("Wiederholung"), als wenn bei einer Handlung 2 Sachen gestohlen werden.
Wie gesagt, thoeretisch. Im Ergebnis wird das aber so oder so vermutlich keinen großen Unterschied machen.
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Das ist insoweit richtig.
Hinsichtlich der offenen Bewährung werden sich Staatsanwaltschaft und Gericht aber schon dafür interessieren, ob er 1mal während der Bewährungszeit straffällig wurde, oder 2mal.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Er versucht definitv mit allen Mitteln zu behaupten es wäre nur 1x passiert. Aber selbst bei der ersten Anzeige gab es 3 zu unterschiedlichen Zeiten ausgefüllte Pfandleihscheine. Da ist er ja auch mehrfach aktiv geworden und hat sich immer wieder mal bedient.
Hinzu kommt das durch seine falschen Aussagen einiger Schmuck schon weg war, also verkauft wurde. Dadurch ist mein Schaden natürlich noch höher geworden.
Was auch so eine Sache ist: das Pfandleihhaus in dem ich die Sachen vermutete hatte ich damals aufgesucht und den Fall geschildert. Da diese aus Datenschutztechnischen Gründen ja keine Auskunft geben notierten sie sich aber meine Daten inkl. die Vorgangsnummer der Polizei. Sie wussten also das sie vermutlich in Besitz von Diebesgut waren, haben sich aber in keiner Weise mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Kann ich da gegen Vorgehen?
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Zitat:Er versucht definitv mit allen Mitteln zu behaupten es wäre nur 1x passiert
Es ist ja sein gutes Recht das zu versuchen. Polizei/StA müssen ihm das Gegenteil beweisen. Ob denen das gelingt, bzw. wieviel "Energie" die dazu aufwenden, ist deren Sache.
quote:
Sie wussten also das sie vermutlich in Besitz von Diebesgut waren, haben sich aber in keiner Weise mit der Polizei in Verbindung gesetzt.
Das müssen sie auch nicht, sondern können abwarten bis die Polizei sich meldet. Denn dort haben Sie im Rahmen Ihrer Anzeige ja sicherlich angegeben, dass die Sachen dort sind.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 18.06.2014 14:42
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