Hypotetisch: angenommen, mir kratzt einer ein hakenkreuz ins Auto, das ich nicht überkleben kann. Der Täter wird nicht gefunden, und ich bin gegen so was nicht versichert. Geld für eine neulackierung habe ich gerade nicht. Darf ich es dann einfach so lassen und mit dem Auto fahren, oder ist das strafbar, weil man das Symbol nicht verwenden darf?
Wäre es strafbar, mit dem Auto zu fahren?
13. Januar 2019
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Frage vom 13. Januar 2019 | 21:24
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Wäre es strafbar, mit dem Auto zu fahren?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2019 | 12:45
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Ich würde einfach die Linien außen verlängern und mit einem in vier Quadrate unterteilen Quadrat durch die Gegend fahren. Kostet beim Lackieren das gleiche.
Keine Ahnung, ob man mit dem Hakenkreuz auch durch die Gegend fahren darf.
#2
Antwort vom 14. Januar 2019 | 12:47
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 66x hilfreich)
Ein Kratzer, egal mit welchen Symbol lässt sich immer überkleben.
Ja, es ist verboten damit herumzufahren, selbst wenn er parkend im Zuständigkeitsbereich der STVO steht, oder von dort aus sichtbar ist.
§ 86a STGB
MFG
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#3
Antwort vom 14. Januar 2019 | 13:21
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
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