WaffG, Elektroschocker, Kein PTB

17. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
heylo123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
WaffG, Elektroschocker, Kein PTB

Hallo,

angenommen es kommt zwischen zwei Personen zu einem nichtigen (was guckst du...) Streit, worauf Person A einen Elektroschocker auf die provozierende Person B richtet und ihm einen 0,5-1 sekündigen Schlag verpasst, der kaum Auswirkungen (außer ein paar Muskelzuckungen inkl. ein paar Sekunden Schmerz) hat, um die Grenzen aufzuzeigen. Person B hat "es" verstanden und der Streit legt sich, aber er ruft die Polizei, die diesen Elektroschocker beschlagnahmt und dabei feststellt, dass dieser kein PTB Prüfsiegel hat. Der Elektroschocker ist schon mehrere Jahre alt und sehr leistungsschwach.

Ein Arzt konnte bei Person B keine Verletzungen oder dergleichen festellen, aber es gibt eine Reihe unbeteiligter Passanten als Zeugen.

Person A ist wegen KV auf Bewährung.

Wie geht die Sache möglicherweise aus?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

KV, Verstoß gegen das WaffG, ...

Möglicherweise sollte man sich auf den Widerruf der Bewährung gedanklich vorbereiten.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nicht einfach KV - gefährliche KV. Strafe: 6 Monate plus x. Der schon erwähnte Widerruf der Bewährung kommt natürlich dazu.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen