Hallo,
angenommen es kommt zwischen zwei Personen zu einem nichtigen (was guckst du...) Streit, worauf Person A einen Elektroschocker auf die provozierende Person B richtet und ihm einen 0,5-1 sekündigen Schlag verpasst, der kaum Auswirkungen (außer ein paar Muskelzuckungen inkl. ein paar Sekunden Schmerz) hat, um die Grenzen aufzuzeigen. Person B hat "es" verstanden und der Streit legt sich, aber er ruft die Polizei, die diesen Elektroschocker beschlagnahmt und dabei feststellt, dass dieser kein PTB Prüfsiegel hat. Der Elektroschocker ist schon mehrere Jahre alt und sehr leistungsschwach.
Ein Arzt konnte bei Person B keine Verletzungen oder dergleichen festellen, aber es gibt eine Reihe unbeteiligter Passanten als Zeugen.
Person A ist wegen KV auf Bewährung.
Wie geht die Sache möglicherweise aus?
WaffG, Elektroschocker, Kein PTB
17. August 2012
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Frage vom 17. August 2012 | 22:34
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
WaffG, Elektroschocker, Kein PTB
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#1
Antwort vom 17. August 2012 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
KV, Verstoß gegen das WaffG, ...
Möglicherweise sollte man sich auf den Widerruf der Bewährung gedanklich vorbereiten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 18. August 2012 | 01:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Nicht einfach KV - gefährliche KV. Strafe: 6 Monate plus x. Der schon erwähnte Widerruf der Bewährung kommt natürlich dazu.
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