Waffenbesitz

23. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
lalaundpo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Waffenbesitz

Hallo Forum,

folgende Frage: A hat vor vielen Jahren legal im Ausland eine Schusswaffe (Gewehr für die Jagd) erworben und nach Deutschland eingeführt. Ob der Grenzübertritt damals legal war oder nicht, weiß ich nicht - und Person A auch nicht mehr. Jedenfalls hat es über mehrere Jahrzehnte niemanden interessiert.

Natürlich hat A keinen Waffenschein.

Das Gewehr steht seit vielen Jahren unbenutzt in der Ecke. Eine Verwendung dafür gibt es eigentlich nicht mehr.

Frage: was blüht A, wenn er die Waffe abgibt und wie geht man dabei am besten vor? Mit einem Gewehr in der Hand würde ich eher nicht in eine Polizeistation gehen; die Ordnungshüter sehen ja nicht, dass das gute Stück ungeladen ist und die Absichten hehr sind.

was passiert, wenn die Waffe zufällig im Haus gefunden wird - eher unwahrscheinlich, aber wer weiß?!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

1. Nun, für den Fall der Selbstanzeige würde ich dann doch mal auf Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit tippen.
2. Er muß auch nicht gerade "mit dem Gewehr in der Hand" zur Polizei gehen - er kann es beispielsweise in einen Koffer tun. Er kann es auch einfach zu Hause lassen - die Polizei holt es dann schon selbst ab.
3. Wenn es zufällig gefunden wird, gibt es ein Verfahren wegen Waffenbesitzes, welches dann anders als in Fall 1 nicht mit einer Verfahrenseinstellung, sondern mit einer Geldstrafe enden wird.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie das Gewehr waffenrechtlich genau einzuordnen ist kann mangels detaillierter Erkenntnisse nicht gesagt werden, weil das Waffengesetz und die entsetzlichen Anlagen dazu, auf die in den Strafvorschriften verwiesen wird, ziemlich feine Unterschiede kennt. Die StA lässt Schusswaffen daher auch praktisch immer waffenrechtlich begutachten.

Bei einer Selbstanzeige spricht in der Tat einiges für eine Einstellung. Allerdings sollten Sie nicht mit dem Gewehr zu Polizei gehen. Ich würde es auch nicht in einem Koffer verstauen. Auch dann besteht eine Zugriffstmöglichkeit, so dass zu dem Besitz auch noch das Führen hinzu käme. Ich würde vorzugsweise bei der für den Wohnort zuständigen Dienststelle anrufen oder mal hingehen und das Problem schildern. Es wird dann abgeholt.

was passiert, wenn die Waffe zufällig im Haus gefunden wird - eher unwahrscheinlich, aber wer weiß
Der worst case aus Ihrer Sicht wäre, dass jemand das Gewehr bei Ihnen sieht oder von ihm weiß und Sie anzeigt. Dann wird mit ziemlicher Sicherheit bei Ihnen durchsucht, wobei es im Ermessen der Polizei steht, wie sie vorheht, wenn eine scharfe Schusswaffe in einer Wohnung vermutet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lalaundpo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Das Gewehr steht nicht bei mir - allerdings "ploppte" das Problem auf, weil Person A im erweiterten Familienkreis das Thema zur Sprache brachte. Wir gehören zu den Personen, die sich um den Nachlass kümmern sollen, wenn es (hoffentlich noch nicht bald) soweit ist... Dabei erzählte A, dass es eben ein Gewehr gäbe, von dem er sich nicht sicher wäre, ob er es besitzen darf (vermutlich "nein").

Um was es da genau geht, weiß ich nicht - nur dass es ein "Urlaubsmitbringel" (*stöhn*) aus Österreich war, das man wohl vor vielen Jahren (Jahrzehnten) dort legal erwerben durfte. A konnte selbst nicht mehr sicher sagen, ob das Gewehr beim Grenzübertritt angemeldet wurde, meinte aber "vermutlich ja". Das muß wohl in den 60ern gewesen sein...

Ich selbst habe die Flinte nie gesehen, nur in dem Gespräch davon gehört. Das Gewehr ist weggeschlossen und seit Jahrzehnten nicht hervorgeholt worden - da zwischen unserem Wohnort und dem Wohnort von A ein paar Hundert Kilometer liegen, würd ich da jetzt auch nicht zum "mal ansehen" hinfahren.

Gibt es denn Gewehre, die man hier und heute legal besitzen darf? Falls ja, was könnte ich da abfragen, um einordnen zu können, ob es hier ein Problem gibt oder nicht?

Was wäre, wenn wir das Gewehr im Nachlass "finden" und es dann abholen lassen? Das sollte uns dann doch keine Probleme verursachen, oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was wäre, wenn wir das Gewehr im Nachlass "finden" und es dann abholen lassen? Das sollte uns dann doch keine Probleme verursachen, oder?
Nein. Dann wird gegen den Verstorbenen ein Verfahren eingeleitet, damit sozusagen alles seine Ordnung hat, und das Gewehr mitgenommen. Das Verfahren wird dann natürlich gleich eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen