Waffengesetz / Gaspistole

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)
Waffengesetz / Gaspistole

Ein Bekannter von mir hat sich vor etwa 8 Jahren eine Gaspistole gekauft, ganz legal in einem Waffengeschäft. Jetzt meine Frage, weil sich ja wohl einiges im Waffengesetz geändert hat, muss er diese jetzt abgeben? Er besitzt keinen Waffenschein / Waffenbesitzkarte ect. Die Waffe wurde noch nie benutzt, war nur zum Selbstschutz gedacht.

-- Editiert von luccas123 am 21.09.2005 17:16:51

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es gibt extrem viele Bestimmungen im "Waffengesetz", bitte mal googeln.
Viele Waffen darf man zu Hause unter Verschluß halten, aber nicht mit sich führen, viele dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mitgeführt werden (z.B. Jäger, Schießvereins-Mitglieder), müssen aber entladen sein, viele dürfen auch nicht im Hause sein usw, usw., und für viele kann bei Begründung und Nachweis der Sachkenntnis eine Genehmigung erteilt werden, so darf ich z.B. eine Notsignal-Pistole (Seeschiffahrt) nur nach einer erfolgreichen Prüfung ungeladen zum Schiff mitführen und nur auf See im Notfall benutzen.
Eine normale Gas- oder Knallpistole darf man nach meiner Kenntnis besitzen aber nicht mitführen. Jede Polizeistelle gibt auch Auskunft.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Grüsse Luccas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

also wenn es sich um eine normale schreckschusswaffe mit ptb kennzeichen handeln wie man sie ab 18 bekommt, is der erwerb, und der besitz legal, nur das mit sich führen nicht.
eigentlich is sogar das vom laden nach hause transportieren untersagt.

also wie gesagt er darf sie haben wenn es eine reine mit ptb gekennzeichnete schreckschusswaffe ist.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Braucht man einen speziellen Waffenschrank, habe so eine Vorschrift gelesen, zum „kleinen“ Waffenschein, das auch PTB-Waffen dort eingeschlossen werden müssen.

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#5
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

nö, die können rumliegen daheeme.
ausser vielleicht du hast kinder. dann kann dir wenn die was damit anstellen weil das aufm küchentisch lag was unterstellen.
packs inn schrank und gut is.

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