Liebe Juristen,
letztens habe ich ein Lied gemacht auf dem ich gerapt habe das ich Amok laufe. Das Ganze habe ich mit einem Bild aus der Sendung mit der Maus versehen bei Youtube hochgeladen und auf meiner Facebook- und Twitterseite verlinkt. Innerhalb von ein oder zwei Tagen hatte das Lied ca 60 Aufrufe und ist nicht kommentiert worden oder sonstiges. Danach habe ich es wieder gelöscht, auch weil es technisch nicht ausgereift war.
Innerhalb dieser Zeitspanne sind jedoch Mitarbeiter meiner ehemaligen Hochschule auf das Lied aufmerksam geworden und haben die Polizei verständigt. Daraufhin gab es eine Hausdurchsuchung und es wurde eine Soft-Air-Waffe sichergestellt.
Jetzt bin ich angeklagt wegen "Störung des Friedens durch Androhung von Straftaten", da "die Besorgnis bestand, dass das Vertrauen in die Fortdauer des Friedens in Teilen der Bevölkerung erschüttert werde" und es wird ein Waffen- und Munitionsbesitzverbot gegen mich angestrebt, da mein "Werdegang zeigt, dasss Sie für den Umgang mit Waffen, gleich welcher Art, absolut ungeeignet sind."
Ich halte das Ganze für totalen Blödsinn. Das Lied selbst lässt im textlichen sowie tonalen Kontext keine Zweifel an der Ironie der Zeile aufkommen und außerdem ist Bushido nach Stress ohne Grund auch nicht wegen Volksverhetzung angeklagt worden.
Was meint Ihr dazu?
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""
Waffenverbot/Androhung von Straftaten
12. September 2014
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Frage vom 12. September 2014 | 08:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waffenverbot/Androhung von Straftaten
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#1
Antwort vom 12. September 2014 | 08:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von gandalf33 am 12.09.2014 08:23
Was meint Ihr dazu?
Nix
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Und jetzt?
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