Wahlplakat beschmiert

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
123test123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wahlplakat beschmiert

Hallo zusammen,

ein Kumpel von mir ist erwischt wurden, wie er ein Wahlplakat der NPD, die an Lateren usw hängen besprüht hat. Das Plakat ist jedoch noch als solches zu erkennen. Welche Strafe muss erwartet werden und wie wahrscheinlich ist dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt ist. Ist es dafür sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und was würde der in etw Kosten

Er ist mitte 20 und hat noch keine Vorstrafen und war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

§ 303 StGB ... geht von Geld- bis Haftstrafe.

Ich tippe mal auf Geldstrafe. Anwalt würde ich (jetzt noch) nicht einschalten.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
und wie wahrscheinlich ist dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt ist.

Gering. Bei Taten mit politischem Hintergrund wird eher selten eingestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ich sehe hier nur eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB )!.In einem ähnl. Fall vor kurzem wurde z. B. das Verfahren gegen eine Geldbuße (200 EUR?) eingestellt, also keine Panik und zu einer Haft- oder Vorstrafe wird es nicht kommen.

Zitat:
§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

..

-- Editiert von HeHe am 18.04.2019 13:55

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