Wahlrecht ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Geldstrafe?

6. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Klausi12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wahlrecht ob Ersatzfreiheitsstrafe oder Geldstrafe?

Ich habe einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 40 Euro = 1200 Euro erhalten, dem ich widersprochen habe.
Dennoch rechne ich mit einer Verurteilung, bin aber uneinsichtig und denke nicht daran diesen Betrag zu bezahlen. Problem: ich verdiene besser als die geschätzt haben, besitze eine abgezahltes Auto und habe dank meines Jobs auch ein ordentliches Einkommen und auch einige Sachen die wohl pfändbar wären.
Wie läuft das jetzt wenn ich die abzusehende Geldstrafe nicht zahle? Ich würde nämlich gerne meinen Jahresurlaub nehmen und direkt die 30 Tage im Gefängnis absitzen anstatt meine sauer verdienten Schekel wegen einer Nichtigkeit herzugeben.
Geht das überhaupt? Oder muss ich mit dem Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechnen? Würde die Erzwingungshaft auf die eigentliche Strafe angerechnet werden?
Können die mir auch ohne Vermögensauskunft das Geld direkt vom Lohn abziehen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Oder muss ich mit dem Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechnen? Das kann passieren.
Würde die Erzwingungshaft auf die eigentliche Strafe angerechnet werden? Nein.
Können die mir auch ohne Vermögensauskunft das Geld direkt vom Lohn abziehen? Ja (wobei die Justiz natürlich trotzdem wissen muss, wo sie pfändet. Der Arbeitgeber läßt m. W. nach aber über die Sozialversicherung herausfinden).
Ich würde nämlich gerne meinen Jahresurlaub nehmen und direkt die 30 Tage im Gefängnis absitzen Und Ihren Jahresurlaub können Sie zu jeder beliebigen Zeit nehmen? Und dies auch noch kurzfristig?

-- Editiert von muemmel am 06.03.2021 15:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Klausi12345):
Ich würde nämlich gerne meinen Jahresurlaub nehmen und direkt die 30 Tage im Gefängnis absitzen anstatt meine sauer verdienten Schekel wegen einer Nichtigkeit herzugeben.


Mir hat mal jemand gesagt das die JVA Bediensteten auf die Ersatzfreiheitsstrafler einen riesen Hals haben, weil die am meisten die Anstaltsordnung durcheinander bringen und unnötig knappes Personal binden. Mach Dich darauf gefasst dort wie der letzte A**** behandelt zu werden. Den ganzen Tag Einschluss auf ner Einzelzelle mit maximal einer Stunde Hofgang, ohne Fernseher e.t.c. auf der Zelle.

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#3
 Von 
Klausi12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Zitat (von Klausi12345):
Ich würde nämlich gerne meinen Jahresurlaub nehmen und direkt die 30 Tage im Gefängnis absitzen anstatt meine sauer verdienten Schekel wegen einer Nichtigkeit herzugeben.


Mir hat mal jemand gesagt das die JVA Bediensteten auf die Ersatzfreiheitsstrafler einen riesen Hals haben, weil die am meisten die Anstaltsordnung durcheinander bringen und unnötig knappes Personal binden. Mach Dich darauf gefasst dort wie der letzte A**** behandelt zu werden. Den ganzen Tag Einschluss auf ner Einzelzelle mit maximal einer Stunde Hofgang, ohne Fernseher e.t.c. auf der Zelle.


Lol das ist ja genau das was ich will. Ich arbeite 40 Stunden in der Woche im Heimbüro, Kontakt zu anderen Menschen habe ich sowieso nicht. Ich werde immer fetter und wenn ich mal frei habe hocke ich eh nur wieder vorm PC. Ich bin im totalen Trott gefangen, keine Freunde, keine Hobbys und dank Corona auch kein Vereinssport mehr und zu hause kann ich mich nicht dazu aufraffen. Ich habe zig Bücher die ich eigentlich lesen will aber ich bin so sehr in meiner Vorm-PC-Sitzen-Routine gefangen dass ich faktisch nichts anderes mehr mache. Und das einzige was ich habe ist ein bisschen Geld und das wollen die mir jetzt nehmen weil ich mir nicht alles gefallen lasse.
30 Tage in einem Einzelzimmer ohne Fernseher und PC wird mal was komplett neues. Ich werde den ganzen Tag lang meditieren, Sport machen und (falls ich Bücher mitnehmen darf) lesen. Auf jeden Fall breche ich da mal ein paar schlechte Gewohnheiten. Extrabonus: ich spare 1200 Euro. Mit etwas Glück schaffe ich es die Zeit auf den Hochsommer zu legen, da habe ich nämlich immer unerträgliche Höchsttemperaturen in meiner Dachgeschosswohnung. Und vielleicht lerne ich im Knast ja mal ein paar Leute kennen. Und falls ich doch kein Bock mehr drauf hab zahle ich die Reststrafe halt.
Ich hab halt nur die Befürchtung dass das nicht so einfach gehen wird weil die Justiz natürlich lieber mein Geld haben will als mir meinen Selbstfindungsurlaub mit Vollpension zu sponsern. Ich hab aber stark den Eindruck dass das Druckmittel Ersatzfreiheitsstrafe nur für Hart4-Empfänger gedacht ist und nicht für Steuerzahler.

-- Editiert von Klausi12345 am 06.03.2021 16:14

-- Editiert von Klausi12345 am 06.03.2021 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Klausi12345):
Lol das ist ja genau das was ich will.

Die werden Dir zuerst alles unterm Arsch wegpfänden was möglich ist.

Zitat (von Klausi12345):
Und falls ich doch kein Bock mehr drauf hab zahle ich die Reststrafe halt.

Ich glaube das funktioniert in der Praxis nicht so einfach. Wenn man einmal drin sitzt, dann sitzt man drin.

Zitat (von Klausi12345):
Ich hab halt nur die Befürchtung dass das nicht so einfach gehen wird weil die Justiz natürlich lieber mein Geld haben will als mir meinen Selbstfindungsurlaub mit Vollpension zu sponsern.


Ja natürlich wollen die zuerst Geld. Ein Tag Haft kostet den Steuerzahler 130 Euro

Zitat (von Klausi12345):
Ich hab aber stark den Eindruck dass das Druckmittel Ersatzfreiheitsstrafe nur für Hart4-Empfänger gedacht ist und nicht für Steuerzahler.

Für Leute mit festem Einkommen, Wohnung und pfändbaren Gegenständen lohnt sich der Knast nicht. Du müsstest schon obdachlos und eine richtig Arme Sau sein um vom Knast zu profitieren.

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#5
 Von 
neuerId
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Klausi12345):
Zitat (von Pascal Bräuning):
Zitat (von Klausi12345):
Ich würde nämlich gerne meinen Jahresurlaub nehmen und direkt die 30 Tage im Gefängnis absitzen anstatt meine sauer verdienten Schekel wegen einer Nichtigkeit herzugeben.


Mir hat mal jemand gesagt das die JVA Bediensteten auf die Ersatzfreiheitsstrafler einen riesen Hals haben, weil die am meisten die Anstaltsordnung durcheinander bringen und unnötig knappes Personal binden. Mach Dich darauf gefasst dort wie der letzte A**** behandelt zu werden. Den ganzen Tag Einschluss auf ner Einzelzelle mit maximal einer Stunde Hofgang, ohne Fernseher e.t.c. auf der Zelle.


Lol das ist ja genau das was ich will. Ich arbeite 40 Stunden in der Woche im Heimbüro, Kontakt zu anderen Menschen habe ich sowieso nicht. Ich werde immer fetter und wenn ich mal frei habe hocke ich eh nur wieder vorm PC. Ich bin im totalen Trott gefangen, keine Freunde, keine Hobbys und dank Corona auch kein Vereinssport mehr und zu hause kann ich mich nicht dazu aufraffen. Ich habe zig Bücher die ich eigentlich lesen will aber ich bin so sehr in meiner Vorm-PC-Sitzen-Routine gefangen dass ich faktisch nichts anderes mehr mache. Und das einzige was ich habe ist ein bisschen Geld und das wollen die mir jetzt nehmen weil ich mir nicht alles gefallen lasse.
30 Tage in einem Einzelzimmer ohne Fernseher und PC wird mal was komplett neues. Ich werde den ganzen Tag lang meditieren, Sport machen und (falls ich Bücher mitnehmen darf) lesen. Auf jeden Fall breche ich da mal ein paar schlechte Gewohnheiten. Extrabonus: ich spare 1200 Euro. Mit etwas Glück schaffe ich es die Zeit auf den Hochsommer zu legen, da habe ich nämlich immer unerträgliche Höchsttemperaturen in meiner Dachgeschosswohnung. Und vielleicht lerne ich im Knast ja mal ein paar Leute kennen. Und falls ich doch kein Bock mehr drauf hab zahle ich die Reststrafe halt.
Ich hab halt nur die Befürchtung dass das nicht so einfach gehen wird weil die Justiz natürlich lieber mein Geld haben will als mir meinen Selbstfindungsurlaub mit Vollpension zu sponsern. Ich hab aber stark den Eindruck dass das Druckmittel Ersatzfreiheitsstrafe nur für Hart4-Empfänger gedacht ist und nicht für Steuerzahler.

-- Editiert von Klausi12345 am 06.03.2021 16:14

-- Editiert von Klausi12345 am 06.03.2021 16:17


die Vereinsamung und schlechten Gewohnheiten werden im Kanst mit Sicherheit nicht gebrochen, falls man Sie tatsächlich sitzen lassen würde, im Gegenteil. Ich würde mir woanders professionelle Hilfe suchen. Soziale Kontakte knüpft anders.
Was hat denn zum Strafbefehl geführt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klausi12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von neuerIdiot):
die Vereinsamung und schlechten Gewohnheiten werden im Kanst mit Sicherheit nicht gebrochen, falls man Sie tatsächlich sitzen lassen würde, im Gegenteil. Ich würde mir woanders professionelle Hilfe suchen. Soziale Kontakte knüpft anders.
Was hat denn zum Strafbefehl geführt?

Das möchte ich hier nicht erörtern, genauso wenig wie ich erörtern möchte ob es besser sei statt zu sitzen die Geldstrafe zu zahlen. Ich habe diesbezüglich eben eine andere Meinung und letzten Endes ist es meine Zeit, mein Leben und mein Geld das ich hier gegeneinander abwägen muss.

Thema ist ausschließlich wie ich trotz vorhandener Geldmittel die Zahlung vermeiden und stattdessen die Haft antreten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich hab aber stark den Eindruck dass das Druckmittel Ersatzfreiheitsstrafe nur für Hart4-Empfänger gedacht ist und nicht für Steuerzahler. Sagen wir mal so - für Menschen, die unter der Pfändungsfreigrenze liegen. Da man bei Ihnen ein Einkommen von 1.200 Euro vermutet, liegen Sie damit auch nur so knapp über der Pfändungsfreigrenze, dass sich eine Pfändung nicht lohnen würde. Nun ist Ihr Einkommen ja offenbar höher, aber das weiss die Justiz nicht und evtl. macht sie sich auch nicht die Mühe, das herauszufinden...
Übrigens kann man die Verfahrenskosten nicht absitzen. Und da Sie ja Einspruch eingelegt haben, sind das mindestens 140 Euro, wegen denen dann wirklich der Gerichtsvollzieher kommt.

-- Editiert von muemmel am 06.03.2021 18:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

30 Tage in einem Einzelzimmer ohne Fernseher und PC Wer sagt eigentlich, dass das ein "Einzelzimmer" ist? Das kann auch ein Doppel- oder 4-Bett-Zimmer sein... Und "ohne Fernseher" ist auch nicht garantiert - mit etwas Pech haben Sie einen dauerfernsehenden Zellengenossen (oder mehrere).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Klausi12345):
Oder muss ich mit dem Gerichtsvollzieher und Erzwingungshaft wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechnen?


Ja. Wobei es zur Vermögensauskunft wohl gar nicht kommen wird. Bei entsprechendem Einkommen wird man schlicht bei Ihrem Arbeitgeber als Drittschuldner pfänden.

Zitat (von Klausi12345):
Würde die Erzwingungshaft auf die eigentliche Strafe angerechnet werden?


Nein

Zitat (von Klausi12345):
Können die mir auch ohne Vermögensauskunft das Geld direkt vom Lohn abziehen?


Ja, siehe oben.

Zitat (von Pascal Bräuning):
Mir hat mal jemand gesagt das die JVA Bediensteten auf die Ersatzfreiheitsstrafler einen riesen Hals haben, weil die am meisten die Anstaltsordnung durcheinander bringen und unnötig knappes Personal binden. Mach Dich darauf gefasst dort wie der letzte A**** behandelt zu werden. Den ganzen Tag Einschluss auf ner Einzelzelle mit maximal einer Stunde Hofgang, ohne Fernseher e.t.c. auf der Zelle.


Nein, das ist -sorry- Nonsens. Ersatzfreiheitsstrafen werden bei Erstvollzüglern zu 99,9% im offenen Vollzug vollstreckt. Da sind die Hafträume den ganzen Tag offen und man kann sich auf der Station (oder "Wohngruppe") frei bewegen. Es wird auch kein "Personal gebunden". Das Personal ist sowieso da, und wenn der Haftplatz nicht durch einen E-Sträfler belegt wäre, wäre er es halt durch einen anderen Gefangenen mit einer Kurzstrafe. Die Geschichte mit "nur 1 Stunde Hofgang" gibt es so nicht mal im geschlossenen Vollzug im Normalfall. Lediglich in U-Haft könnte einem das gut passieren.

Zitat (von Klausi12345):
Extrabonus: ich spare 1200 Euro.


Theoretisch minus rd. 450,00 EUR Haftkostenbeitrag (Stand 2019), wenn es so weit käme. "Sitzen" ist für liquide Gefangene nämlich keineswegs zwangsläufig kostenlos. Da bei liquiden Gefangenen aber iaR. die Geldstrafe per Pfändung vollstreckt wird, kommen Haftkostenbeiträge bei Ersatzfreiheitssträflern praktisch so gut wie nicht vor.

Rein interessehalber: Wie kann man 40,00 EUR pro Tag sparen, wenn man eh nur zu Hause sitzt?

Zitat (von Pascal Bräuning):
Ich glaube das funktioniert in der Praxis nicht so einfach. Wenn man einmal drin sitzt, dann sitzt man drin.


Doch, das funktioniert ganz einfach. Ein E-Sträfler kann sich jederzeit "freikaufen" (lassen)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.03.2021 09:56

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das kann auch ein Doppel- oder 4-Bett-Zimmer sein... Und "ohne Fernseher" ist auch nicht garantiert - mit etwas Pech haben Sie einen dauerfernsehenden Zellengenossen (oder mehrere).


Dann soll er sagen er ist Nichtraucher. Dann fallen schon mal 99% aller möglichen Zellengenossen weg und die JVA Verwaltung müsste dann massiv "Tetris" spielen, um passende Nichtraucher-Zellengenossen überhaupt zu finden. Nichtrauer gibt es dort sehr wenige. Deshalb kriegen Nichtraucher schon aus organisatorischen Gründen öfter eine Einzelzelle angeboten als Raucher.

Gab es davon unabhängig nicht im Strafvollzugsgesetz den Rechtsanspruch auf getrennte Unterbringung während der Nacht- und Ruhezeit, wenn die Haftanstalt nach einem bestimmten Baujahr gebaut wurde?
Wenn ein Häftling auf eine Einzelzelle pocht und in der Anstalt keine frei ist, wird der Häftling vermutlich in eine andere Anstalt verlegt oder er kommt als Disziplinarmaßnahme in Arrest. Arrest wird immer in einer Einzelzelle innerhalb der Anstalt in besonderen Bereichen vollstreckt. Bei 4 Mann Zellen muss schon aus sicherheitstechnischen Gründen im gewissem Rahmen überprüft werden, ob die Insassen sich nicht untereinander die Köpfe einschlagen. Ich kann mir auch aus haftungsrechtlichen Gründen nicht vorstellen, das wenn jemand z.B. sagt "ich wische mit meinen Zellengenossen die Wand ab, wenn Ihr mich mit den in eine Zelle steckt" eine Zusammenlegung stattfindet. Dafür ist in der Vergangenheit zu viel passiert was für politische Aufregung gesorgt hat (z.B. in Siegburg).

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