Hallo, ich wurde wegen Diebstahl angezeigt und musste auch schon dessswegen zu Vernehmung. Ich habe die Tat gestanden und habe auch den Ablauf so gut es ging wiedergegeben. Tatzeit war November 2011, ich sollte dann anfang märz 2012 zur Polizei zur vernehmung. Ich hatte den Polizisten gefragt wie lang es noch dauern wird und was er sagen kann was in etwa passieren wird. Er sagte mir es wird etwa 2-3 Wochen dauern bis ich bescheid bekomme, er sagte mir auch das es sehr wahrscheinlich auf ein Strafbefehel hinauslaufen wird, er würde jetzt keinen Grund sehen wieso man noch eine Hauptverhandlung eröffnen sollte. Ich wollte jetzt mal wissen wie lang es dauert bis ich Post bekomme, ich will endlich mal mit der Sache abschließen und alles hinter mir bringen. Ich habe auch noch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft bekommen. Sollte ich mal bei der staatsanwaltschaft nachfragen. ?
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Wann bekomme ich wieder bescheid. ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum wartest du nicht noch ein paar Tage ab? Wenn dir Anfang März etwas von 2 bis 3 Wochen gesagt wurde, dann sind das Durchschnittswerte, die nicht unbedingt taggenau eintreffen müssen.
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Die Angaben zur Dauer des weiteren Verfahrens, die der Polizeibeamte gemacht hat, können Sie, salopp gesagt, in die Tonne treten, weil er darauf nicht den geringsten Einfluss hat. Nach der Vernehmung geht die Akte zur Staatsanwaltschaft, und dort wird geprüft, was jetzt passiert. Je nach Schadenshöhe kann das Verfahren gegen eine Geldauflage oder ohne Auflage eingestellt werden oder es kann der Erlass eines Strafbefehls beantragt (bei geständigen Tätern üblich) oder Anklage erhoben werden (eher bei nicht geständigen, weil dann sowieso mit einem Einspruch zu rechnen ist). Der Strafbefehl muss dann bei der StA geschrieben werden, dann geht die Akte zum Gericht, dort unterschreibt der Richter den SB, dann wird er Ihnen zugestellt, dann läuft die Einspruchsfrist, dann wird er rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingelegt wird, dann schickt das Gericht die Akten wieder an die Sta (= Vollstreckungsbehörde) und erst dann bekommen Sie von der StA eine Zahlungsaufforderung.
Sie sehen, es sind eine Reihe von Stellen eingebunden, bei denen eine Akte wegen Überlastung oder aus sonstigen Gründen eine Weile liegen bleiben kann. "Kann" heißt natürlich nicht, dass sie liegenbleiben muss. Aber eine Laufzeit von ein paar Wochen oder auch Monaten ist nicht ungewöhnlich.
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