Hallo,
wann darf wegen Verdachts auf Betrug Strafanzeige erstattet werden. Wo ist die Grenze zur falschen Verdächtigung.
A hat bei B über eine legale Buchtauschbörse ein Buch bestellt. Bezahlt wird mit Tickets der tauschbörse, erworben durch Tausch mit Dritten.
B liefert nicht und reagiert nicht auf Anfragen. Einzige mögliche Kontaktform ist das Tauschbörsen interne Telegramm. Realer Name etc von B sind A nicht bekannt.
Wann kann A problemlos eien Strafanzeige wegen verdachts auf Betrug stellen?
Welche Zeit ist akzeptabel. Die Tauschbörse sieht eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach bestätigung des Tauschs durch B vor. Mit Tauschbestätigugn hat B die Bezahlung (zwei Tickets) erhalten und konnte die Währung anderweitig vornehmen.
IMHO ist die Bezahlugn durch die Tickets mit monitärer Bezahlung gleichzusetzen. Wenn der Verkäufer nicht liefert und nicht reagiert, liegt der Verdach auf Betrug nahe.
Was ist wenn A Strafanzeige wegen Verdachts stellt und B dann später behauptet er hätte die Ware versendet. Einen gegenteiligen beweis kann A wohl nicht führen. Verdächtig ist natürlich, dass B nicht auf Anfragen reagiert.
Wie sieht der Fal laus, wenn die Ermittlung ergibt, dass B aus guten Gründen verhindert war.
Wie geht die Staatsanwaltschaft vor. Der Betreiber der Tauschbörse wird der Staatsanwaltschaft Auskunft übr die Identität von B geben müssen?
Gruss
Peter
Wann darf man wegen Verdacht Anzeige erstatten?
25. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2010 | 19:34
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Wann darf man wegen Verdacht Anzeige erstatten?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2010 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9548x hilfreich)
quote:
Wo ist die Grenze zur falschen Verdächtigung.
Da, wo man wider besseren Wissens falsche Tatsachen behauptet, bei der Anzeige.
Wie lange warten Sie denn schon seit Bezahlung?
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
#2
Antwort vom 25. Januar 2010 | 20:05
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Ich warte seit 2,5 Wochen.
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#3
Antwort vom 25. Januar 2010 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9548x hilfreich)
Naja, da würde ich schon noch ein wenig warten (die 4 Wochen vollmachen). Parallel können Sie sich ja mal an den Betreiber der Börse wenden und die Adresse usw. herausverlangen...oder darum bitten, dass er sich in den Fall einklinkt.
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Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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