Hallo liebes Forum.
Gegen mich lief ein Strafverfahren welches nach Einspruch in der Hauptverhandlung vorläufig eingestellt wurde. Ich habe am selbigen Tag meine Auflage bezahlt und dies wurde vom Anwalt 3 Tage später an das Gericht geschickt mit der bitte um Herazsgabe meines Führerscheins. Nun sind am Freitag 3 Wochen um. Wie lange dauert so eine entgültige Einstellung und Herausgabe? Ich mochte meinen Anwalt nicht anrufen und nerven. Aber langsam werde ich ungeduldig und habe Angst, dass vielleicht etwas schief gelaufen sein könnte.
-- Editiert von Wartende123 am 18.08.2021 21:50
Wann entgültige Einstellung 153a StPO
18. August 2021
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Frage vom 18. August 2021 | 21:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann entgültige Einstellung 153a StPO
#1
Antwort vom 19. August 2021 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Wie lange dauert so eine entgültige Einstellung
Die fand bereits statt. Die endgültige Einstellung tritt automatisch ein, sobald die Auflage erfüllt wurde. Ein extra "Schriftstück" kommt da nicht mehr.
Zitat :Ich mochte meinen Anwalt nicht anrufen
Dafür bezahlst Du ihn. Mglw. liegt der Führerschein längst beim Anwalt.
#2
Antwort vom 19. August 2021 | 00:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke ersteinmal für die Antwort.
Zitat :Die fand bereits statt. Die endgültige Einstellung tritt automatisch ein, sobald die Auflage erfüllt wurde. Ein extra "Schriftstück" kommt da nicht mehr.
Ich habe lediglich die mündliche vorläufige Einstellung. Also bekomme ich gar nichts mehr?
Zitat :Dafür bezahlst Du ihn. Mglw. liegt der Führerschein längst beim Anwalt.
Kann ich mir kaum vorstellen. Die sagten sie melden sich. Und die waren immer sehr schnell in der Bearbeitung. Also mein Anwalt.
Also müsste die Staatsanwaltschaft meinen Führerschein schon längst herausgegeben haben?
Was ist wenn er noch nicht da ist? Kann man da etwas tun? Ich habe direkt am Tag des Beschlusses überwiesen.
Ich werde langsam ungeduldig...
Also ich hatte es an eine gemeinnützige Organisation überwiesen und der Quittungsbeleg wurde 3 Tage später weitergeleitet. Hat das Gericht die Tahlung evtl noch nicht geprüft?
-- Editiert von Wartende123 am 19.08.2021 01:03
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#3
Antwort vom 19. August 2021 | 02:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Ich habe lediglich die mündliche vorläufige Einstellung. Also bekomme ich gar nichts mehr?
Der schriftliche Beschluss über die gerichtliche, vorläufige Einstellung wird beim Anwalt liegen. Über die endgültige Einstellung kommt nichts mehr. Weder zu Dir noch zum Anwalt.
Zitat :Also müsste die Staatsanwaltschaft meinen Führerschein schon längst herausgegeben haben?
Das Gericht, normalerweise.
Zitat :Was ist wenn er noch nicht da ist? Kann man da etwas tun?
Sicher. Den Anwalt nachfragen lassen.
Zitat :Hat das Gericht die Tahlung evtl noch nicht geprüft?
Der Beleg reicht. Das Gericht prüft da nichts weiter.
#4
Antwort vom 19. August 2021 | 09:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Mitarbeiterin meines Anwaltes hat beim Gericht angerufen. Der Führerschein liegt dort mit Frist zum 25.08. Es wird noch auf Bestätigung der Organisation gewartet, da es wohl vorgekommen sei, dass Zahlungen wieder zurück gezogen wurden. Danach wird es der Richterin nochmal vorgelegt. Aber ich kann doch gar keine Überweisung zurückziehen. Das heißt es wird nun bestimmt noch 2 Wochen dauern. Das kann doch echt nicht sein.
#5
Antwort vom 19. August 2021 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat :Es wird noch auf Bestätigung der Organisation gewartet, da es wohl vorgekommen sei, dass Zahlungen wieder zurück gezogen wurden.
Hmmm, hab ich noch nie gehört. Überweisungen kann man auch gar nicht zurückziehen. Die scheinen da "mega-genau" zu sein, bei Deinem Gericht.
Wir haben hier aktuell auch eine neue, junge Strafrichterin am AG, von der alle die beruflich mit ihr zu tun haben genervt sind, incl. der eigenen Richterkollegen
Zitat :Aber ich kann doch gar keine Überweisung zurückziehen.
Eben.
Zitat :Das heißt es wird nun bestimmt noch 2 Wochen dauern.
Ruf doch mal bei der Organisation an und bitte darum, die Bestätigung sofort ans Gericht zu faxen (wenn noch nicht geschehen) und ggf. noch eine Kopie an Dich. Damit kann Dein Anwalt dann noch mal bei Gericht vorstellig werden.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.08.2021 14:35
#6
Antwort vom 19. August 2021 | 14:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ruf doch mal bei der Organisation an und bitte darum, die Bestätigung sofort ans Gericht zu faxen (wenn noch nicht geschehen) und ggf. noch eine Kopie an Dich. Damit kann Dein Anwalt dann noch mal bei Gericht vorstellig werden.
Ich hatte heute morgen dort angerufen. Es ist kein Schreiben zur Bestätigung der Zahlung bei denen angekommen. Sie wollte beim AG anrufen.
Ich habe soeben nochmal dort angerufen, um zu fragen wie sie nun mit dem AG verblieben ist. Sie sagte mir, dass es dort scheinbar vetsäumt wurde das Schreiben zu denen zu senden. Die nette Dame der Organisation hat die Zahlung mündlich bestätigt. Das AG wird ihr dieses Formular zur Bestätigung zusenden und versprach mir, es umgehen bei Ankuft auszufüllen und direkt zum AG zu senden. Sie hatte auch wohl mit der Richterin
gesprochen.
Zitat :Hmmm, hab ich noch nie gehört. Überweisungen kann man auch gar nicht zurückziehen. Die scheinen da "mega-genau" zu sein, bei Deinem Gericht.
Ja das hab ich auch gedacht. Meine Schwester ist Bankkauffrau gelernt und sagte auch, dass geht nicht.
Ich danke dir auf jeden Fall für deine Hilfe und die Aufklärung und hiffe, dass nun alles seinen Gang nimmt. Es ist etwas nervenaufreibend alles.
#7
Antwort vom 19. August 2021 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
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