Wann erfolgt ein BtMG Eintrag?

6. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Runhub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann erfolgt ein BtMG Eintrag?

Hallo zusammen,

ich hatte gestern eine Hausdurchsuchung, da ich letztes Jahr sehr viel Cannabis (ich habe nie etwas verkauft!) konsumiert habe & der Dealer hochgenommen wurde.
Gefunden wurde bei mir nichts (außer einer Waage - aber hey, ist ja nur eine Waage!), da ich mit dem Konsum bereits aufgehört habe.

Verstoßen habe ich in 52 Fällen... da wird eine Geldstrafe auf mich zukommen.

Erfolgt in diesem Fall auch ein BtM Eintrag? Ich habe ja in dem Fall "nur" konsumiert und nix besessen bei der Durchsuchung.

Danke für eine Info :)

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Erfolgt in diesem Fall auch ein BtM Eintrag? Ja, natürlich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Runhub):
Verstoßen habe ich in 52 Fällen... da wird eine Geldstrafe auf mich zukommen.


Ja, und zwar eine deutliche. Je nach Menge pro Fall und Bundesland ist da auch eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung) in der Verlosung.

Zitat (von Runhub):
Erfolgt in diesem Fall auch ein BtM Eintrag?


Natürlich. Zwar in diesem Fall nicht in der bundeslandübergreifenden "Falldatei Rauschgift" des BKA, aber in jedem Fall in der Polizeidatenbank des Bundeslandes und die Verurteilung als solche landet natürlich im BZR (10 Jahre bei der zu erwartenden Strafhöhe).

Außerdem wird mit großer Sicherheit die Führerscheinstelle informiert, in jedem Fall dann, wenn Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Runhub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, und zwar eine deutliche. Je nach Menge pro Fall und Bundesland ist da auch eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung) in der Verlosung.
250g sollen es angeblich in einem Jahr gewesen sein. ich weiß es nicht, hab nie zusammengerechnet... als ich gemerkt habe, dass der Konsum mich fertig macht, habe ich eine Therapie gemacht.

Natürlich. Zwar in diesem Fall nicht in der bundeslandübergreifenden "Falldatei Rauschgift" des BKA, aber in jedem Fall in der Polizeidatenbank des Bundeslandes und die Verurteilung als solche landet natürlich im BZR (10 Jahre bei der zu erwartenden Strafhöhe).
Damit kann ich leben, werde dann wohl immer kontrolliert werden, aber dann ist es halt so.

Dann ist es wohl empfehlenswert, wenn ich mir einen Anwalt nehme....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Im konkreten Einzelfall müßte man natürlich noch die Beweislage prüfen. Wenn das einzige Beweismittel die Aussage des Dealers ist, kann ein guter Anwalt da sicher was machen. Der Dealer hat immerhin ein Motiv für eine Falschaussage, denn "Preisgabe von Kunden" kann seine Strafe mildern, und wenn er seine echten Kunden mangels Kenntnis von Name/Adresse nicht preisgeben kann, dann erfindet man halt mal welche.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Wenn das einzige Beweismittel die Aussage des Dealers ist, kann ein guter Anwalt da sicher was machen.


Üblicherweise sind die Betroffenen einer Durchsuchungsmaßnahme in gewissem Umfang "gesprächig", d.h. in diesem Fall wird man in den Akten noch andere Hinweise als die Aussage des Dealers finden. Und dann ist es auch für einen guten Anwalt schwierig.

Der TE könnte uns kurz wissen lassen ob im Zusammenhang mit der Durchsuchung Angaben gemacht oder Äußerungen getätigt wurden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Runhub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von JenAn):
Wenn das einzige Beweismittel die Aussage des Dealers ist, kann ein guter Anwalt da sicher was machen.


Üblicherweise sind die Betroffenen einer Durchsuchungsmaßnahme in gewissem Umfang "gesprächig", d.h. in diesem Fall wird man in den Akten noch andere Hinweise als die Aussage des Dealers finden. Und dann ist es auch für einen guten Anwalt schwierig.

Der TE könnte uns kurz wissen lassen ob im Zusammenhang mit der Durchsuchung Angaben gemacht oder Äußerungen getätigt wurden.


mir wurden auf der Wache Chatverläufe vorgelegt, die habe ich nicht abgestritten und auch das Protokoll unterschrieben. Im nachhinein ziemlich dumm, aber das Kind ist schon ins Wasser gefallen.

0x Hilfreiche Antwort

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