Wann erhalte ich ein Gerichtstermin??

4. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann erhalte ich ein Gerichtstermin??

Hallo ich wurde anfang oktober 2009 zum fahrer für einen Bewaffneten Raub gezwungen. Beim Raub wurde eine Kassiererin bedroht und zur Bargeld ausgabe gezwungen. Die Polizei meinte es waren 600€ in der Kasse nun bin ich als einzigster beschuldigter, weil ich die namen der Haupttäter nich genannt habe aus angst da mir von den tätern gedroht wurde. Nun haben sie auch mein Auto beschlagnahmt, und seitdem fahre ich mit dem Bus zur Arbeit was mir aber langsam auf die Nerven geht. Kann mir jemand zu diesem fall sagen wie lange es dauert bis es zu einem Gerichtstermin kommt? Akteneinsicht habe ich schon gehabt. Ich warte nun schon 6 monate. Kann eiin anwalt irgendwie sowas beschleunigen wenn ich ihn frage?

Mfg.

Michael

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

nö, das kann Ihnen keiner sagen und ein Anwalt kann das auch nicht beschleunigen. Wenn Sie noch keine Anklageschrift haben, wird es noch dauern, denn zwischen Anklage und Verhandlung vergeht auch noch einige Zeit.
Weswegen wurde denn das Auto beschlagnahmt? Als Tatmittel? Dann sehen Sie es ohnehin nicht wieder...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle antwort mümmel
was steht den in so einer Anklageschrift drin? Ja das Auto wurde als Tatmittel eingezogen. Aber die können es doch nich für immer behalten oder? Ich werde zwar wahrscheinlich am ende für alles beschuldigt und auch Verurteilt aber ich habe noch nie was schlimmes in meiner Akte gehabt, das Problem ist auch noch das ich schon 22 bin und für die erwchsenenstrafe Verurteilt werde.

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#3
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

natürlich können die das Auto für immer behalten. Im übrigen dürfte das Ihr geringstes Problem sein - auf bewaffneten Raub stehen mindestens 5 Jahre Knast, in minderschweren Fällen mindestens ein Jahr. In der Anklageschrift steht dann z. B. drin, ob Ihnen schwerer Raub im Normal- oder im minderschweren Fall vorgeworfen wird.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Anwalt meinte das ich mit einer 2 - 3 jährigen bewehrungsstrafe rechnen kann. Er meinte auch das der Termin im Herbst sein könnte kann er damit recht haben oder sagt er es einfach nur so?

Gruß



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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

eine "3jährige Bewährungsstrafe" gibt es nicht. Maximal 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Dafür müßten Sie als "minderschwerer Fall" durchgehen. Ob man Ihnen Ihre angebliche Zwangslage abnimmt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die ganze Geschichte kann so nicht sein. Da es für bewaffneten Raub MINDESTENS 5 Jahre Freiheitsstrafe gibt, und eine Bewährung gesetzlich schon gar nicht möglich ist und zudem auch sonst nicht ansatzweise ersichtlich ist, frage ich mich sowieso, wieso Sie nicht in Untersuchungshaft sind.



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"justice"

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#8
 Von 
blubberrat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Da könntest du doch während der Fahrt immer mal ein Buch lesen und so gleich deine rudimentären Deutschkenntnisse etwas aufbessern.


Da könntest du doch während der Fahrt mal den Knigge lesen und deine rudimentären Benimmregeln überdenken.

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#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
, frage ich mich sowieso, wieso Sie nicht in Untersuchungshaft sind.


Nun, alleine eine hohe Straferwartung reicht eben für den Vollzug der U-Haft noch nicht aus.

Es muss so zuletzt OLG Hamm. Es muss wahrscheinlicher sein das sich der Beschuldigte der Strafverfolgung entzieht als sich Ihr zur Verfügung hält, wenn der Beschuldigte wie hier offensichtlich der Fall, nicht die Mittel zur Flucht hat, reichen i.d.R. auch Meldeauflagen sowie Abgabe von Reisepass und BPA aus.

Im übrigen würde ich Ihnen eher raten die Mittäter "Anstifter" oder wie auch immer zu verraten, als die Schuld alleine auf sich zu nehmen. Wenn die Ihnen schon gedroht haben, liegt für die nämlich schon ein Haftgrund vor. Nämlich Verdunkelungsgefahr.

Zu Ihrem KFZ ist wohl schon alles gesagt!



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#10
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also pass musste ich nicht abgeben, warum weiß ich auch nicht. Ich glaub weil ich bis jetzt nicht großartig aufgefallen bin bei der Polizei. Und zum anderen hat mir mein Anwalt geraten keine namen zu nennen ersteinmal. Bis zur Verhandlung und abwarten wie es weiter geht. Naja ich hoffe das ich mit nem blauen auge davon komme wie es mein Anwalt gesagt hat. Bin nunmal mittäter auch wenn ich nur gezwungener maßen der Fahrer war.

Mfg.

Michael

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-- Editiert am 05.04.2010 22:07

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#11
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

ich würde ganz gepflegt die namen ausplaudern. wie kann man jemanden zwingen das fluchtauto zu fahren? dann noch das eigene? spätestens wenn die typen im laden sind oder wo auch immer...gas und weg. meinste die sind hart? wenn die so hart wären , wären ihr deals größer als 600€

ich hab auch immer ein e-schocker griffbereit, pfefferspray.... was solls... greift mich jemand an, setze ich mir alles verfügbare ein. ich steh lieber als angeklagter vor gericht wegen meiner selbstverteidigung als alles rechtens getan zu haben und dafür eingegipst neben dem staatsanwalt als nebenkläger sitze. meine knochen sind mir wichtiger als das gesetz... ;)


:)



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"

Im ewigen Gedenken."

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#12
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo
Ich würde in deiner Stelle die Namen bennenen und gleich dazu sagen das sie dich Bedrohen.
Warum sollst du die ganze Schuld auf dich nehmen?
Es reicht ja das du dein Auto schon verloren hast und die Strafe was dann noch dazu kommen wird.
Noch was Bewährung gibt es bis 3 Jahre.
Ich kenne da jemand der hat auch 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommen.

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#13
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja abhauen konnte ich nicht weil die mich kannten und mit waffen bedroht haben falls ich abhaue. Naja aus panik und angst bin ich dann stehngeblieben. Hab in meiner aussage gesagt das ich die nicht kannte und so glauben die mir nich die wissen das ich die kenne. Naja mal sehen was kommt. Wenns hart auf hart kommt werd ich die namen ausspucken.

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#14
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Das würde ich in deiner Stelle vorher machen nicht das es dann zu spät ist.
Du kannst ja bei der Polizei sagen das du die namen nennen willst aber sie drohen dich wenn du es sagst.
Dann speren sie die anderen weg wenn sie Vorbestraft sind sowieso.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bernd00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Einer sitzt ja schon von den aber wegen was anderem, und der andere ich glaub ich sein cousin. Ist ne große familie will kein stress mit den. Die meinten das falls ich mein auto nicht zurück bekomme das sie mir das ersetzen und die Geldstrafe bezahlen. Mal sehen was daraus wird.

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#16
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch was Bewährung gibt es bis 3 Jahre. <hr size=1 noshade>


Das ist falsch, siehe § 56 a StGB .

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#17
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Noch was Bewährung gibt es bis 3 Jahre.
Ich kenne da jemand der hat auch 18 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommen.


Man muss unterscheiden: Die Bewährungszeit kann auch mehr als 2 Jahre betragen (in diesem Fall 3 Jahre).

Die ausgesetzte Freiheitsstrafe darf jedoch 2 Jahre nicht überschreiten, denn dann ist eine Bewährung nicht mehr möglich.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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