Wann greift das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
martina85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann greift das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden

Hallo,
Die Fragestellung betrifft mich nicht persönlich.

Kommt das Jugendstrafrecht bei jemanden der 19 Jahre alt ist, bei den Eltern wohnt und über kein eigenes Einkommen verfügt zur Anwendung?

Was sind die entscheidenen Faktoren die dazu führen ob jemand nach Jugendstrafrecht verurteilt wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

kann man so pauschal gar nicht sagen.
Zwischen 18 und 21 wird man entweder nach Jugendstrafrecht oder ERwachsenenstrafrecht verurteilt.
Die entscheidung trifft das Gericht meist mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe, die dafür eine Empfehlung abgibt, nachdem sie Gespräche mit dem Heranwachsenden geführt hat.

Je näher man jedoch den 21 kommt, desto eher wird man nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Es kommt aber auch auf die Straftat selbst an. Ob man sie als Jugendverfehlung einstufen kann, also eine eher typische Jugendtat, oder nicht.
Dass der Angeschuldigte noch bei den Eltern wohnt, und noch in Ausbildung ist spielt auch eine Rolle, sowie das Verhalten und Auftreten des Angeschuldigten.

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#2
 Von 
martina85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Geschichte handelt es sich um ein Betrugsdelikt (Ebaybetrug).

Kann man soetwas als Jugendverfehlung einstufen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

eine typische Jugendverfehlung ist es wohl nicht, kommt aber wiederum auf die genauen Tatumstände an.
Was wurde verkauft, wie viel, zu welchem Preis, usw.

Es können aber auch jugenduntypische Taten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Es kommt hierbei auf viele Zusammenhängende Umstände an.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Hi,

es sind in der Tat viele Faktoren, aber bei den Eltern zu wohnen und kein eigenes Einkommen zu haben, spricht tendenziell für Anwendung des Jugendstrafrechtes.

Gruß vom mümmel

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