Wann ist Führungszeugnis "sauber"?

26. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
WilfriedHuber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Wann ist Führungszeugnis "sauber"?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mal fragen wann ein Führungszeugnis mit folgenden Einträgen sozusagen "sauber" ist; sprich ohne Einträge:

Datum der Tat: 01.11.2002
Rechtskräftig seit: 20.05.2003
Tatbezeichung: Vorsätzl. Gefährdung des Straßenverkehrs
5 Mon. Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 3 Jahre
Strafe erlassen mit Wirkung vom ...2006

Datum der Tat: 02.12.2006
Rechtskräftig seit: 28.08.2008
Tatbezeichnung: Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung
8 Mon. Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 3 Jahre

Datum der Tat: 28.03.2009
Rechtskräftig seit 23.06.2009
Tatbezeichnung: Körperverletzung
10 Mon. Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 4 Jahre



Vielen Dank für jegliche Antwort



Mit freundlichen Grüßen

W. Huber

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Datum der Tat: 28.03.2009
Rechtskräftig seit 23.06.2009


Die beiden Daten sind mehr oder weniger bedeutungslos.
Maßgeblich ist der Tag des Urteils . Bei dieser Verurteilung wird das Urteil (ggf. der Strafbefehl) mutmaßlich in den Zeitraum zw. 09.06.09 und 23.06.09 fallen (also 1-2 Wochen vor Rechtskraft).

Die Frist ist = 5 Jahre und 10 Monate ab Urteilsdatum. Das Führungszeugnis ist also Mitte April 2015 wieder sauber.

Voraussetzung ist, dass auch diese Strafe bis dahin formell "erlassen" wurde --> ("Strafe erlassen mit Wirkung vom...). Weitere Voraussetzung ist, dass bis dahin keine neue Strafe hinzukommt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WilfriedHuber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist soweit eigentlich alles klar aber eine Frage hätte ich noch: Bekommt man Post, wenn die Strafe erlassen wurde oder steht das dann im Führungszeugnis wie bei Eintrag 1? Denn wenn es drin steht, wäre es ja nicht "sauber". Danke

W. Huber

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Bekommt man Post, wenn die Strafe erlassen wurde


Ja, der Straferlass erfolgt per Gerichtbeschluß. Dieser wird einem normalerweise zugestellt. Ich habe nun aber auch schon mehrere Fälle erlebt, dass diese Zustellung unterblieben ist, wenn der Straferlass nicht vom Verurteilten selbst beantragt wurde, sondern "von Amts wegen" erfolgt ist, bzw. auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Allerdings geht immer eine Mitteilung über den Straferlass an das Bundesamt für Justiz (auch wenn man selber keine Post bekommt) und das ist maßgeblich für das Führungszeugnis.

quote:
oder steht das dann im Führungszeugnis wie bei Eintrag 1?


Nein, Eintrag 1 wäre für sich alleine genommen auch schon lange aus dem Führungszeugnis heraus (seit 2006). Er ist nur noch drinnen, weil er durch die anderen, neueren Einträge "mitgezogen" wird (seine Löschung durch die anderen Einträge gehemmt wird). Sie dürfen "Straferlass" aber auch nicht mit "Austragung aus dem Führungszeugnis" verwechseln. Das sind grds. 2 völlig versch. Dinge.

Wenn -wie schon gesagt- hinsichtlich des letzten Urteils der Straferlass erfolgt ist und bis zum Löschzeitpunkt im Mai 2015 keine neue Verurteilung erfolgt ist, werden -ab dann- in Ihrem Führungszeugnis hinter dem Wort "Inhalt" genau 2 Worte stehen:

"Keine Eintragung"



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 28.01.2014 19:31

1x Hilfreiche Antwort

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