Wann ist das BZR komplett gelöscht?

19. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
heide55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist das BZR komplett gelöscht?

Hallo,

mein Sohn ist im Mai 2002 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten auf 3 Jahre verurteilt worden.
im September 2007 nochmals wegen Betruges zu 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung.
Im Mai 2012 nochmal wegen "Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz" zu 30 Tagessätzen a 35 Euro.

da er mittlerweile vernünftig geworden ist, hätte ich gerne gewusst, wann ihm zum Beispiel beruflich alles wieder möglich ist, sprich "Wann ist das BZR endgültig gelöscht b.z.w. es auch für Behörden keine negative Auskunft mehr gibt"?

Das Führungszeugnis ist ja schon sauber.

Ist das mit dem BZR auch ein automatisiertes Verfahren wie beim Führungszeugnis, oder muss da speziell ein Antrag gestellt werden?

Vielen Dank

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Dadurch dass es bei der 2. Freiheitsstrafe bereits eine weitere Freiheitsstrafe im BZR gab, gilt hier für die Freiheitsstrafen die längste Frist (außerhalb von Sexualdelikten) = 15 Jahre.

Das BZR wird also erst im Mai 2023 sauber sein (Sep. 2007 + 15 Jahre + 8 Monate Strafdauer). Hinzu kommt noch 1 Jahr Überliegefrist, während derer aber keine Auskunft mehr über die Einträge erteilt wird.

Zitat:
b.z.w. es auch für Behörden keine negative Auskunft mehr gibt"?


"Normale" (untere und mittlere) Behörden bekommen schon jetzt keine Auskunft mehr, da diese ebenfalls nur ein Führungszeugnis erhalten (ein etwas erweitertes), bzw. den Bürger auffordern können, ein solches zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.

Vollauskunft aus dem BZR bekommen nur die in § 41 BZRG bezeichneten Stellen.

PS: Auch im BZR erfolgt die Löschung automatisch

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.09.2016 12:22

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#2
 Von 
heide55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Information. Ok, also 2023, wenn ich richtig verstanden habe. Mein Sohn wollte ins Sicherheitsgewerbe und hat die Sachkundeprüfung 34a schon hinter sich und auch schon eine Arbeitszusage. Das erweiterte Führungszeugnis was er abgeben musste, ist zwar ohne Eintrag, allerdings muss er durch das Sicherheitsunternehmen dem Ordnungsamt gemeldet werden, die natürlich eine Komplettauskunft aus dem BZR holen, Also muss er doch noch 7 Jahre warten, bis er in dem Bereich anfangen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Richtig, das Ordnungsamt bekommt (obwohl eig. nur eine "untere Behörde" ohne Auskunftsrecht) in diesem Fall als Ausnahme von der Regel Vollauskunft, da es die zust. Aufsichtsbehörde für das Bewachungsgewerbe ist, § 41, Abs. 1, Nr. 9 BZRG , und die Vollauskunft in dieser Eigenschaft erhält.

Nur um sicher zu gehen: Bei den Freiheitsstrafen handelte es sich um solche nach Erwachsenenrecht? Oder evtl. noch Jugendrecht (Jugendstrafen)? Im letzteren Fall würden kürzere Fristen greifen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.09.2016 00:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heide55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ei den Freiheitsstrafen handelte es sich um solche nach Erwachsenenrecht

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

O.K., dann bleibt es bei dem bereits gesagten...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heide55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dadurch dass es bei der 2. Freiheitsstrafe bereits eine weitere Freiheitsstrafe im BZR gab, gilt hier für die Freiheitsstrafen die längste Frist (außerhalb von Sexualdelikten) = 15 Jahre.

Das BZR wird also erst im Mai 2023 sauber sein (Sep. 2007 + 15 Jahre + 8 Monate Strafdauer). Hinzu kommt noch 1 Jahr Überliegefrist, während derer aber keine Auskunft mehr über die Einträge erteilt wird.

Zitat:
b.z.w. es auch für Behörden keine negative Auskunft mehr gibt"?


"Normale" (untere und mittlere) Behörden bekommen schon jetzt keine Auskunft mehr, da diese ebenfalls nur ein Führungszeugnis erhalten (ein etwas erweitertes), bzw. den Bürger auffordern können, ein solches zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.

Vollauskunft aus dem BZR bekommen nur die in § 41 BZRG bezeichneten Stellen.

PS: Auch im BZR erfolgt die Löschung automatisch

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.09.2016 12:22




Etwas wüsste ich noch gerne!

Es ist ja richtig, daß´diese Taten zwar im privaten oder erweiterten Führungszeugnis nicht stehen, aber natürlich noch allesamt im behördlichen Führungszeugnis? Wie lange wird es noch im behördlichen Führungszeugnis stehen bleiben? Auch bis 2023?

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#7
 Von 
heide55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er möchte sich umorientieren und den Busführerschein machen, geht aber auch nicht, da ein behördliches Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Ein privates reicht nicht aus. Deswegen frage ich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Führungszeugnisse (auch das behördliche) sind seit Mai 2015 sauber.

1x Hilfreiche Antwort

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