1. Wann ist eine Geldstrafe aus einem Strafprozess mit 120 TS aus dem BZR und Führungszeugnis? Ist zwar nach meinem Anwalt zu hoch, aber nehme diese Strafe an, da ich keine weitere Verhandlung vor dem LG durchstehe.
2. Kann ein gleiches Delikt z.B. Diebstahl oder Betrug, welches noch nicht angezegt wurde aber aus dem gleichen Tatzeitraum des ersten Delikt des ersten Deliktes stammt bei einer erneuten Verurteilung mit einer höheren Strafe belegt werden. Oder werden diese getrennt verhandelt, da aus gleichem Tatzeitraum und nicht nach der ersten Verurteilung (Wiederholungstat)?
Also z.B. wieder ne Geldstarfe
Danke
Wann ist eine Geldstrafe aus einem Strafprozess mit 120 TS aus dem BZR und Führungszeugnis raus?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



zu 1)
aus dem FZ 3 Jahre
aus dem BZR nach 5 Jahren Auskunftssperre, nach 6 Jahren entgültige Löschung.
zu 2)
Ich verstehe Ihre Frageformulierung nicht wirklich, aber denke mir mal, es gibt noch eine zweite Straftat, die die zeitgleich mit der ersten -jetzt abgeurteilten- begangen wurde, und noch nicht "aufgeflogen" ist, oder angezeigt wurde ?! (soweit ist Ihre Frage auch klar)
Da gibt es 2 Möglichkeiten:
Wird die 2. Tat entdeckt/angezeigt, bevor daß Urteil aus der jetzigen Verhandlung vollstreckt ist (also Strafe gezahlt), wird eine sog. "nachträgliche Gesamtstrafe" nach § 55 StGB
gebildet. Das heißt, das neue Urteil wird in das alte einbezogen.
Ist die Strafe des jetzigen Urteils bereits vollstreckt, gibt es ein ganz normales Urteil, in dem der Richter natürl. im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigen wird, daß es keine Wiederholungstat (im eigentl. Sinne) ist.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke!!!!
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