Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

6. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

ich hatte den notruf gewählt weil ich panik bekommen habe.
Hatte den am telefon gesagt dass ich was zum schlafen nahm und dass ich mich jetzt sehr panisch fühle.
Als der Rettungswagen ankam, fragte mich der Fahrer was los sei und ich erklärte im die Situation.
Sie fragten mich dann was ich jetzt von denen erwarte und ich wusste es selber nicht. Sie hielten es für nen Scherzanruf, aber mein Herz klopft immer noch stark.
Der Beifahrer meinte bei so was könne er mir 500 euro Strafe aufbrummen.
Ich bin nicht mitgefahren, füllte kurz ein formular aus, und er meinte das er mir keine Rechnung stellen werde.
Sie haben aber jetzt meine Adresse und Telefonnummer.
Name und Nachname habe ich auf dem Formular jedoch falsch angegeben, warum weiß ich selber nicht.
Dachte zuerst mein Herz bleibt stehen, aber war wohl nur ne Panikattacke.

-- Editiert von Oralina am 06.06.2020 11:39

-- Editiert von Moderator am 06.06.2020 14:57

-- Thema wurde verschoben am 06.06.2020 14:57

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

Wenn man den Notruf mißbräuchlich macht.

Das ist bei einer Panikattacke nie der Fall, denn die ist selbst schon ein medizinischer Notfall.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Oralina):
Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

Wenn man den Notruf mißbräuchlich macht.

Das ist bei einer Panikattacke nie der Fall, denn die ist selbst schon ein medizinischer Notfall.

Na aber ixh bin ja nicht mit ins kh gefahren.
Die zwei sanitäter haben sich rixhtig veralbert gefühlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Name und Nachname habe ich auf dem Formular jedoch falsch angegeben,


Das wiederum kann nun wieder Urkundenfälschung und (versuchten) Betrug darstellen, da damit die Abrechnung der Anfahrt mit der Krankenkasse vereitelt wird, oder aller mindestens erschwert wird.

Manche Leute haben echt ein ungeheures Talent sich immer tiefer in den Mist zu reiten.

Wurde wenigstens am Telefon, beim anrufen des Notrufes, der richtige Name genannt, oder auch ein falscher?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.06.2020 16:05

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Omg das wird immer schlimmer. Also schnell anrufen und den richtigen namen geben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Oralina):
Name und Nachname habe ich auf dem Formular jedoch falsch angegeben,


Das wiederum kann nun wieder Urkundenfälschung und (versuchten) Betrug darstellen, da damit die Abrechnung der Anfahrt mit der Krankenkasse vereitelt wird, oder aller mindestens erschwert wird.

Manche Leute haben echt ein ungeheures Talent sich immer tiefer in den Mist zu reiten.

Wurde wenigstens am Telefon, beim anrufen des Notrufes, der richtige Name genannt, oder auch ein falscher?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.06.2020 16:05

Die haben nach keinen namen gefragt.
Hab denen gessgt ich wsrte auf der straße vorm haus

-- Editiert von Oralina am 06.06.2020 16:09

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Omg das wird immer schlimmer. Also schnell anrufen und den richtigen namen geben?


Das wäre keine schlechte Idee. Aber nicht die 112 anrufen, sondern eine der "normalen Nummern".

Falls man weiß, von welchem Rettungsdienst der RTW kam (Johanniter, ASB, Malteser, Rotes Kreuz, Feuerwehr usw.) direkt dort anrufen.

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#7
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Oralina):
Omg das wird immer schlimmer. Also schnell anrufen und den richtigen namen geben?


Das wäre keine schlechte Idee. Aber nicht die 112 anrufen, sondern eine der "normalen Nummern".

Falls man weiß, von welchem Rettungsdienst der RTW kam (Johanniter, ASB, Malteser, Rotes Kreuz, Feuerwehr usw.) direkt dort anrufen.

Weiß ich nicht.
Kenne nur die 112.
Hab jetzt aber schiss dass dann doch die 500euro strafe kommt.
Scheißeeee was soll ich tun blöde panikattacke

-- Editiert von Oralina am 06.06.2020 16:21

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Vielleicht solltest du dich erstmal etwas beruhigen und noch mal in Ruhe nachdenken, was für Abzeichen auf den Uniformen der Sanitäter waren, oder auf dem Auto und dann mal nach den verschiedenen Rettungsdiensten die es so gibt (ich habe ja einige genannt) im Internet googeln und schauen ob du da die Uniform oder das Auto wieder erkennst.

Wenn Du jetzt wegen dem falschen Namen die 112 anrufst (das ist der NOT(!)ruf) und da panisch irgendwas erzählst, womit die wahrscheinlich so gar nichts anfangen können, machst du es nur noch schlimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Beispiele

Johanniter

https://www.johanniter.de/fileadmin/_processed_/csm_Neuer_RTW__11__f040ae9b36.jpg

Malteser

https://www.malteser-neuwied.de/fileadmin/_processed_/1/a/csm_IMG_0878_0afe3a0fc0.jpg

Rotes Kreuz

https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/f/3/2/9/441202-large.jpg



-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.06.2020 16:33

Ich weiß es nicht mal was die anhatte. Och habe nur weiße hemde im kopf und mundschütze ich habe keine ahnung
Das war mein erster notruf überhaupt

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#11
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Der Beifahrer meinte bei so was könne er mir 500 euro strafe aufbrummen.
Ich bin nicht mitgefahren, füllte kurz ein formular aus, und er meinte das er mir keine Rechnung stellen werde.

Bevor die dich anzeigen, würden die dich eher die Fahrt bezahlen lassen. Da die dir gesagt habe, dass sie das nicht machen werden, gibt es auch keine Strafe.

Da sie keine Rechnung stellen werden, gibt es für sie auch keinen Grund, die Richtigkeit deiner Angaben zu überprüfen, also hast du von daher auch nichts zu befürchten.

Also beruhige dich, es wird wahrscheinlich alles gut sein.

Das nächste Mal bei einer Panikattacke rufe aber lieber erst den ärztlichen Notdienst an (Tel.: 116117 und nur, wenn du dort niemand erreichst und es wirklich schlimm ist die 112.


Gruß

Uwe


-- Editiert von Uwe Mettmann am 06.06.2020 19:02

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Da sie keine Rechnung stellen werden,


Sie wollten ihr keine Rechnung stellen. Das heißt nicht, dass sie nicht der Krankenkasse eine stellen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von Uwe Mettmann):
Da sie keine Rechnung stellen werden,


Sie wollten ihr keine Rechnung stellen. Das heißt nicht, dass sie nicht der Krankenkasse eine stellen wollen.

ich habe gesehen es hat jemand versucht unterdrückt anzurfuwn.
Vielleict warendie das ? oh man

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

möglich

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich will Dir keine Angst machen, aber Leerfahrten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Sollte da jetzt eine Rechnung gestellt werden, müsstest Du sie selbst zahlen.

Aber die haben ja gesagt, sie stellen keine Rechnung. Versuch, darauf zu vertrauen.

Nächstes Mal: unbedingt ins Krankenhaus bringen lassen bei einer Panikattacke, allein schon für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Hat man denn seine Versichertenkarte vorgezeigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Zitat (von eh1960):
Zitat (von Oralina):
Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

Wenn man den Notruf mißbräuchlich macht.

Das ist bei einer Panikattacke nie der Fall, denn die ist selbst schon ein medizinischer Notfall.

Na aber ixh bin ja nicht mit ins kh gefahren.
Die zwei sanitäter haben sich rixhtig veralbert gefühlt.

Es ist ja auch nicht immer nötig, daß der Patient mit ins Krankenhaus fährt. Ob er dahin fährt, entscheidet ohnehin er allein.
Das ist ja auch beim einem Schwächeanfall oder einer Ohnmacht so. Klar kann man sich zur Abklärung ins KH bringen lassen, man muss aber nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist ja auch beim einem Schwächeanfall oder einer Ohnmacht so.

Naja, bei einer Ohnmacht wird der Patient das wohl nicht entscheiden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Der Einsatz des Krankenwagens kostet mehr als 500€. Es wäre deshalb schon geschickt, wenn der Rettungsdienst die Fahrt mit der Krankenkasse abrechnen könnte.
Denn dass der Rettungsdienst weder eine Rechnung an die Krankenkasse stellt, noch Anzeige erstattet, ist nicht so wahrscheinlich.
Und es ist möglich, dass noch nachträglich Anzeige erstattet wird, wenn der Rettungsdienst merkt, dass kein Geld von der Krankenkasse kommt, weil der Name nicht stimmt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Oralina):
Zitat (von eh1960):
Zitat (von Oralina):
Wann muss man bei Notruf Strafe zahlen?

Wenn man den Notruf mißbräuchlich macht.

Das ist bei einer Panikattacke nie der Fall, denn die ist selbst schon ein medizinischer Notfall.

Na aber ixh bin ja nicht mit ins kh gefahren.
Die zwei sanitäter haben sich rixhtig veralbert gefühlt.

Es ist ja auch nicht immer nötig, daß der Patient mit ins Krankenhaus fährt. Ob er dahin fährt, entscheidet ohnehin er allein.
Das ist ja auch beim einem Schwächeanfall oder einer Ohnmacht so. Klar kann man sich zur Abklärung ins KH bringen lassen, man muss aber nicht.


Das sollte man aber, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

"Kostentechnisch ungünstig, wenn auch menschlich erfreulich, ist es, wenn die Gesundheitsgefahr schon abgeklungen ist, wenn der Krankenwagen kommt.

Etwa bei einem Epileptiker, dessen Anfall vorbei ist und der den Transport ins Krankenhaus nicht mehr benötigt.

Dann droht u. U. eine Problem mit der Kostenübernahme.
Auf der auch kostentechnisch sicheren Seite sind diejenigen, die sich nach einem Notarzt-Einsatz sicherheitshalber ins Krankenhaus bringen lassen,
zeitlich kann es allerdings aufwändig werden.

Verzicht auf Rettungstransport: keine Kostenerstattung

Verzichtet der Patient doch darauf, mit dem Rettungswagen zur Klinik gefahren zu werden, hat er oft keinen Anspruch gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse auf Erstattung der entstandenen Gebühren. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgericht hervor (BSG, Urteil v. 6.11.2008, 1 KR 38/07 R)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man was soll ich nur tun.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann zahl ich lieber den RTW als vorbestraft zu sein.
Kann man das in Raten zahlen? Ich studiere noch und kann mir 500 auf einen Schlag nicht leisten.

-- Editiert von Oralina am 08.06.2020 13:32

-- Editiert von Oralina am 08.06.2020 13:33

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, bei einer Ohnmacht wird der Patient das wohl nicht entscheiden ...


Doch, deine eine Ohnmacht (Synkope) ist im Unterschied zur Bewusstlosigkeit innerhalb weniger Sekunden abgehakt und bis der Rettungsdienst da ist schon längst vorbei ^^

Da ruft aber meist wer anders den Rettungsdienst. Nicht der Betroffene selbst.

-- Editiert von Dirrly am 08.06.2020 13:50

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Dann zahl ich lieber den RTW als vorbestraft zu sein.
Kann man das in Raten zahlen? Ich studiere noch und kann mir 500 auf einen Schlag nicht leisten.



Ob und was da nun kommt, das kannst du Dir nicht aussuchen. Falls der Rettungsdienst wegen des falschen Namens Anzeige erstattet, dann ist das halt so.

Es sollte doch irgendwie möglich sein eine Telefonnummer von eurer örtlichen Rettungsdienst-Leitstelle herauszubekommen, außer der 112.

Dort kann man dann anrufen, die Sache nachvollziehbar schildern und danach fragen welcher Rettungsdienst vor Ort war und dann dort anrufen und die Sache mit dem Namen richtig stellen.

ps. zur Not würde ich einfach in die nächste Polizeidienststelle marschieren und dort fragen. Die haben mit Sicherheit irgendeine "normale" Telefonnummer von der Leitstelle.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.06.2020 14:00

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder vielleicht drauf hoffen dass nix rauskommt?
Omggg das wird immer schlimmer.
Bekommme schon die zweite panikattacke.

-- Editiert von Oralina am 08.06.2020 14:11

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Oh man was soll ich nur tun.


Vielleicht mal Harrys Frage
Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn seine Versichertenkarte vorgezeigt?
beantworten.

Hat man diese vorgezeigt, sind die Vertragsdaten bekannt.
Hat man diese nicht vorgezeigt, ist die Betrugsabsicht offensichtlich und "keine Anzeige" wäre mehr als ein Wunder.

Zitat (von Oralina):
Bekommme schon die zweite panikattacke.


Ja, man kann sich auch selbst immer tiefer reinreiten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte beim Notruf gesagt dass ich momentan keine Versichertenkarte habe und dass ich deswegen nicht sicher bin ob ich den RTW rufen will, weil es wahrscheinlich teuer wird.
Der Typ meine na die können sie ja nachreichen und es kostet nur 10Euro.
Dann dachte ich ok.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich jetzt die Rettungsdienststellen abklappern?
Was soll ich am Telefon sagen?

-- Editiert von Oralina am 08.06.2020 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Soll ich jetzt die Rettungsdienststellen abklappern?
Was soll ich am Telefon sagen?


Vielleicht solltest Du einfach noch mal die letzten 3 Absätze meines letzten Beitrags lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Soll ich jetzt die Rettungsdienststellen abklappern?


Zum Beispiel, denn es ist wichtig die falschen Kontaktdaten zu berichtigen bevor es zu Weiterungen kommt.

Aber wie Du das anstellst ist keine Rechtsfrage.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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