Wann wird Bewährung erlassen

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)
Wann wird Bewährung erlassen

Hallo an alle!
Ich hab mal ne etwas dumme Frage.
Ich wurde wegen Diebstahl mit Waffe (ich hatte meine Arbeitskleidung an und da stecken 2 Messer drin hatte keins in der Hand, unerheblich für die Anklage ich weiß) zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Die wurde da ich nicht vorbestraft war zur Bewährung auf 3 Jahre ausgesetzt. Ich hab auf Rechtmittel verzichtet die Staatsanwältin auch. Der Richter sagte das damit meine Bewährungszeit jetzt zu laufen beginnt.
Das Urteil war am 08.04.
Jetzt meine Frage: Woher weiß ich wann mir die Strafe erlassen wurde? Erfolgt das automatisch am 08.04.22 und ich trag es mir in den Kalender ein oder hebt das Gericht den Bewährungsbeschluss auf und ich bekomme das mitgeteilt? Wann?
Hoffe ich habe verständlich gemacht was ich mit der Frage meine.
Danke.

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Bewährungszeit endet automatisch 3 Jahre nach Rechtskraft. Für den förmlichen Straferlass kommt dann ein extra Gerichtsbeschluss [§ 56g(1) StGB] Auch auch das passiert im Grunde automatisch, kann sich aber schon mal viele Wochen hinziehen, wenn man es einfach so laufen lässt.

Deswegen solltest du selbst circa vier Wochen vor Ablauf der Bewährungszeit den Straferlass bei Gericht beantragen.

Zitat (von Rexdeutschland):
Hoffe ich habe verständlich gemacht was ich mit der Frage meine.


Ja...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke !!Streetworker!!,
aber die Bewährungszeit ist nach genau 3 Jahren rum und dann kann auch nicht mehr wiederrufen werden ob der Beschluss zu Straferlass schon da ist oder nicht. Hab ich das richtig verstanden? und da beide Seiten (ich und Staatsanwaltin) auf Rechtsmittel verzichtet haben ist die Rechtskaft gleich nach dem Urteil eingetreten also am 08.04.19 und endet am 08.04.22 oder erst nach ablauf der Einspruchfrist 1-2 Wochen später. Richtig? Der Antrag wäre also am 01.03.22 zu stellen. Richtig? Einfach formlos mit Brief "ich bitte mir die Strafe am 08.04.22 zu erlassen" oder gibt es ein Formblatt?
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
aber die Bewährungszeit ist nach genau 3 Jahren rum und dann kann auch nicht mehr wiederrufen werden


Doch kann sie. Und zwar wenn nach Ablauf der Bewährungszeit noch eine Straftat entdeckt wird, deren Tatzeitpunkt innerhalb der Bewährungszeit lag.

Unter den selben Umständen kann sie sogar nach dem Straferlass noch widerrufen werden, wobei dann zusätzlich die Voraussetzungen des § 56g, Abs. 2 StGB vorliegen müssen.

Zitat:
(2) 1Das Gericht kann den Straferlaß widerrufen, wenn der Verurteilte wegen einer in der Bewährungszeit begangenen vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. 2Der Widerruf ist nur innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit und von sechs Monaten nach Rechtskraft der Verurteilung zulässig. 3§ 56f Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.


Zitat (von Rexdeutschland):
auf Rechtsmittel verzichtet haben ist die Rechtskaft gleich nach dem Urteil eingetreten also am 08.04.19 und endet am 08.04.22 oder erst nach ablauf der


Ja

Zitat (von Rexdeutschland):
Einfach formlos mit Brief "ich bitte mir die Strafe am 08.04.22 zu erlassen" oder gibt es ein Formblatt?


Nein, ein Formblatt gibt es nicht.

"... beantrage ich, die Strafe aus dem Verfahren AZ: ... Js............ /19 VRS zum Ablauf der Bewährungszeit zu erlassen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke !!Streetworker!! sehr hilfreich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
Woher weiß ich wann mir die Strafe erlassen wurde? Erfolgt das automatisch am 08.04.22 und ich trag es mir in den Kalender ein oder hebt das Gericht den Bewährungsbeschluss auf und ich bekomme das mitgeteilt?
Es ist mir auch hier nicht möglich, die zutreffende Antwort von !!Streetworker!! zu ergänzen, aber: die Herangehensweise ist m.E. im Kern falsch und keineswegs zielführend. Zunächst einmal sollte man drei Kreuzzeichen machen, dass die eigentlich verhängte Freiheitsstrafe von > 6 Monaten (aus welchen Gründen auch immer) ausgesetzt wurde. Der Straferlass darf gefeiert werden wie jeder andere Tag, aber welche Bedeutung hat er denn eigentlich? Bis auf einen denkbaren Bewährungswiderruf hat er keinerlei Bedeutung hinsichtlich der weiteren Lebensplanung (auch oder gerade hinsichtlich weiterer Straftaten).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
Woher weiß ich wann mir die Strafe erlassen wurde? Erfolgt das automatisch am 08.04.22 und ich trag es mir in den Kalender ein oder hebt das Gericht den Bewährungsbeschluss auf und ich bekomme das mitgeteilt?

Zitat (von DeusExMachina):
die Herangehensweise ist m.E. im Kern falsch und keineswegs zielführend.

Darf ich Fragen wie sie das meinen?
Zitat (von DeusExMachina):
Zunächst einmal sollte man drei Kreuzzeichen machen, dass die eigentlich verhängte Freiheitsstrafe von > 6 Monaten (aus welchen Gründen auch immer) ausgesetzt wurde.

Hab ich gemacht! Bin Selbstständig bei mir hätte etwas mehr auf dem Spiel gestanden als bei manch anderem. Ist nicht so arrogant gemeint wie es sich anhört!
Zitat (von DeusExMachina):
Der Straferlass darf gefeiert werden wie jeder andere Tag

Hatte ich gar nicht vor. Meine Frage zielte darauf ab ob ich etwas beantragen muss oder ob das alles von alleine läuft.
Zitat (von DeusExMachina):
aber welche Bedeutung hat er denn eigentlich? Bis auf einen denkbaren Bewährungswiderruf hat er keinerlei Bedeutung hinsichtlich der weiteren Lebensplanung

Allgemein keinen da ich die Bewährung (was manche Leute deshalb ja auch einen umbenannten Freispruch nennen) nach Zahlung der Geldauflage ja nicht spüre. Für mich hat er aber schon eine. Ich muss für den Betrieb einmal im Jahr ein Führungszeugnis bei den Aufsichtsbehörden einreichen um meine Zuverlässigkeit zu belegen (wir haben Jagdwaffen sogar mit Schalldämpfer) das war dieses Jahr ziemlich lustig denen das als sich nicht wiederholenden einmaligen Ausrutscher zu verkaufen den ich bereue. Das war besonders lustig weil ich so ein gefühlsbetontes Kerlchen bin und so Sachen wie "es tut mir Leid" so gut rüberbringen kann. Bei mir klingt das immer irgendwie unbeteiligt. Zum Glück kennt mich der zuständige Bearbeiter dort schon weile und hat mir nach ner 1stündigen Standpaukte die Zuverlässigkeit bescheinigt. Und das muss ich jetzt ja noch 3 mal machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
Darf ich Fragen wie sie das meinen?
Die darauf folgenden Sätze sollten das präzisieren.

Zitat (von Rexdeutschland):
Bin Selbstständig bei mir hätte etwas mehr auf dem Spiel gestanden als bei manch anderem.
Das ist stets subjektiv. Auch für abhängig Beschäftigte, die Job, Frau und Kind verlieren und nicht mehr die pflegebedürftigen Eltern versorgen können und in Folge einer Haftstrafe in die Insolvenz geraten, steht einiges auf dem Spiel.

Zitat (von Rexdeutschland):
Meine Frage zielte darauf ab ob ich etwas beantragen muss oder ob das alles von alleine läuft.
Ach so. Nun, der Erlass erfolgt per Beschluss. Es schadet regelmäßig nicht, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Zitat (von Rexdeutschland):
(was manche Leute deshalb ja auch einen umbenannten Freispruch nennen)
Das ist übrigens auch der (rückwirkend betrachtet) größte Fehler eines Großteils dieser "Leute". Allerdings schreiben diese später zumindest nicht mehr in diesem Forum, da es bei der nächsten Straftat kaum noch Beratungsbedarf gibt; aus nahe liegenden Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
Darf ich Fragen wie sie das meinen?
Die darauf folgenden Sätze sollten das präzisieren.

Zitat (von Rexdeutschland):
Bin Selbstständig bei mir hätte etwas mehr auf dem Spiel gestanden als bei manch anderem.
Das ist stets subjektiv. Auch für abhängig Beschäftigte, die Job, Frau und Kind verlieren und nicht mehr die pflegebedürftigen Eltern versorgen können und in Folge einer Haftstrafe in die Insolvenz geraten, steht einiges auf dem Spiel.

Zitat (von Rexdeutschland):
Meine Frage zielte darauf ab ob ich etwas beantragen muss oder ob das alles von alleine läuft.
Ach so. Nun, der Erlass erfolgt per Beschluss. Es schadet regelmäßig nicht, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Zitat (von Rexdeutschland):
(was manche Leute deshalb ja auch einen umbenannten Freispruch nennen)
Das ist übrigens auch der (rückwirkend betrachtet) größte Fehler eines Großteils dieser "Leute". Allerdings schreiben diese später zumindest nicht mehr in diesem Forum, da es bei der nächsten Straftat kaum noch Beratungsbedarf gibt; aus nahe liegenden Gründen.

Zitat (von Rexdeutschland):
Und das muss ich jetzt ja noch 3 mal machen.
Ich würde sagen, das ist O.K. oder was meinen Sie?

-- Editiert von DeusExMachina am 22.10.2019 23:59

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):

Zitat (von Rexdeutschland):
Und das muss ich jetzt ja noch 3 mal machen.

Zitat (von DeusExMachina):
Ich würde sagen, das ist O.K. oder was meinen Sie?


Mein Fehler . Meine Schuld. Geschieht mir schon recht. Und die Strafe ein bisschen zu spüren zu bekommen ist schon i.O. Hab ich mir selbst zuzuschreiben. Kein Thema. Ich stehe dazu wenn ich Mist baue auch wenn ich zugeben muss das ich diesen § mit Diebstahl mit Waffen dann doch für ein wenig übertrieben halte (solange selbige natürlich nicht eingesetzt oder vorgezeigt wird).
Da ist der Sprung von z.B. 100 Euro GS zu min. 6 Monaten FS doch etwas zu weit finde ich. Sie nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Bis auf einen denkbaren Bewährungswiderruf hat er keinerlei Bedeutung hinsichtlich der weiteren Lebensplanung (auch oder gerade hinsichtlich weiterer Straftaten). Nun, zumindest hier fällt er auch mit dem Wieder-sauber-werden des Führungszeugnisses zusammen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von Rexdeutschland):
Da ist der Sprung von z.B. 100 Euro GS zu min. 6 Monaten FS doch etwas zu weit finde ich. Sie nicht?
Es ist - gerade anlässlich von Einzelfällen - mitunter müßig, über Gesetzgebung oder Rechtsprechung zu debattieren. Nur so viel dazu: für das meiste gibt es tatsächlich (teils historisch gewachsene) Gründe, die überwiegend nachvollziehbar, wenn auch vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Und ja, m.E. ist es gut und richtig zu unterscheiden, ob es sich um einen Taschendiebstahl handelt (242 => GS), einen Einbruchdiebstahl (243 => 3 M. FS/ErsatzGS) oder ob der Täter eine Waffe bei sich trägt und damit zu einer potentiell wesentlich größeren Bedrohung wird (244 => mind. 6 M. FS), diese Waffe zur Drohung verwendet (249 => mind. 1 J. FS) oder sogar einsetzt (250 => mind. 5 J. FS).

Und das war nur ein sehr kleiner Ausschnitt möglicher Unterscheidungsmöglichkeiten. Ich denke, was den Komplex Diebstahl/Raub betrifft, ist das StGB vergleichsweise gut ausgeglichen. Denkbar wären natürlich auch Fälle, in denen die Waffe gar nicht einmal am Körper getragen wird oder für das Opfer sichtbar ist. Auch hier würde mitunter nach 244 geurteilt werden, beginnend am unteren Strafrahmen. Nach meiner Auffassung richtigerweise. Wenn der Dieb während der Tat Zugriff auf eine Waffe hat, so ist es regelmäßig nicht unrealistisch, dass er diese im Falle von Gegenwehr auch einsetzen würde.

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