War das sexuelle Nötigung oder nicht?

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524482-27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
War das sexuelle Nötigung oder nicht?

Also ich hatte mit jemand halt etwas und es kam zum Geschlechtsverkehr, alles soweit einvernehmlich.Aber die andere Person verlangte von mir das ich etwas tue was ich nicht will.Ich habe es getan aber auch weil ich wusste das sie handgreiflich werden kann wenn ihr was nicht passt.Ich habe es dann einfach gemacht weil sie an meiner Körpersprache nicht gesehen hat oder nicht sehen wollte das ich nicht will.Ich habe versucht es ihr zu signalisieren aber ich glaube das ihr das egal war


Es gab einen weiteren Vorfall wo ich ihr sagte das ich nicht will oder das nicht tun will.Sie hat aber nicht locker gelassen obwohl ich 3x sagte ich will das nicht.Ich habe es auf ihr Drängen hin getan.


Ist das Nötigung oder Körperverletzung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go524482-27):
Ich habe es dann einfach gemacht weil sie an meiner Körpersprache nicht gesehen hat oder nicht sehen wollte das ich nicht will.
Welcher Grund / welche Gründe führte zum Verlust der Sprache???

Zitat (von go524482-27):
Ich habe es auf ihr Drängen hin getan
Sie hat dich also überredet...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Körpersprache" ist das wohl unverlässlichste Kommunikationsmittel ever, jedenfalls in einer solchen Situation. Also nächstes Mal Mund auf! (Warum man sich mit einer Person, die "handgreiflich werden kann wenn ihr was nicht passt" überhaupt in dieser Form einlässt, frage ich wohl besser nicht... :augenroll: )

Und dann gleich nochmal? Bei allem Verständnis, aber...

Nun ja, er hat überredet, keine Gewalt angewendet - überreden ist nicht justiziabel.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nachtrag : Handelt es sich um die Person, von der Sie eine einstweilige Verfügung wegen Stalkings kassiert haben und wollen Sie der Person jetzt nachträglich einen reinwürgen? Wenn dem so ist, daß es sich um die gleiche Person handelt, dann können Sie es wohl gleich im Ansatz vergessen - auch die Polizei/Staatsanwaltschaft ist nicht völlig blöde und erkennt eine Racheaktion, wenn sie sie vorliegen haben.

Schließen Sie damit ab und schaffen Sie sich ein Leben an. Ohne diese Person.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
go524482-27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mich einfach zunehmend unwohl gefühlt, weil sie sehr dominant ist.Beim zweiten Vorfall hab ich ihr mehrfach gesagt das ich das nicht tun will.das ich nichts gesagt habe lag daran das ich nicht wusste wie ich mich verhalten soll.ich hab sie immer wieder angesehen und versucht Ausreden zu finden aber ich hab gemerkt das sie nicht locker lässt.sie hat sozusagen einfach nur abgewartet bis ich es endlich gemacht habe.und ich denke schon das sie gemerkt hat das ich das nicht will

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Handelt es sich um die Person, von der Sie eine einstweilige Verfügung wegen Stalkings kassiert haben
Zitat (von muemmel):
Das ist vermutlich ohnehin nur eine neue Front in einem Privatkrieg


OMG

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
go524482-27
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ändert nichts daran das der Beitrag nicht frei erfunden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ist auch egal - ich kann da keine Nötigung erkennen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Erst mal kann man ohnehin nichts dazu sagen, ohne zu wissen was "das" oder "es" ist.

Zweitens gehe ich davon aus, dass du älter als 17 bist, also erwachsen. In dem Fall gibt die Schilderung nichts her, was strafbar wäre, bzw. sein könnte.

Drittens hattest du doch irgendwo geschrieben, dass du mittlerweile einen Anwalt engagiert hast?! Überlass dem alles weitere beziehungsweise besprich mit dem was du meinst, dass es zu besprechen gibt.

Und auch wenn ich subjektiv nachvollziehen kann, dass du gedanklich die Welle fährst "mein Stalking Opfer war aber auch ein paar mal böse zu mir, deswegen ist es zum Teil selber Schuld, dass es so gekommen ist wie es gekommen ist" kann ich dir nur sagen, dass du dich von dem Gedanken verabschieden solltest, dass dir das rechtlich irgendetwas bringt.

Du bist offenbar relativ leicht beeinflussbar, und merkst nicht oder zu spät, dass man das ausnutzt, bzw. lässt es ewig lange mit Dir machen. Nun bist du halt auf eine Person getroffen, die das ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ist als solches aber nicht strafbar. Strafbar ist das, was du getan hast.

Wie gesagt, besprich alles weitere mit deinem Anwalt. Die Grenzen eines Internet-Forums sind hier erreicht.

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