War dies ein Räuberischer Diebstahl, obwohl mein Kollege nichts gemacht hat?

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
muchel1990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
War dies ein Räuberischer Diebstahl, obwohl mein Kollege nichts gemacht hat?

Hätte mal ein paar ein fragen zum Räuberischern Diebstahl.
ein kollege und ich waren feiern gewesen wollten dann zum getränke markt noch becher kaufen als wir dann in dem laden waren kam ich auf die blöde idee eine flasche schnaps mitgehen zu lassen habe die flasche geöffent und ein wenig vom etikett entfert so dass es so ausssah als wäre sie schon offen etc. Wir beide waren sehr betrunken.Sind dann zur kasse hin ich hatte die flasche in der hand er hat die becher bezahlt.Wurde kurz nachdem er bezahlt gefragt was mit meiner flasche ob ich eine rechnung habe bin dann einfach losgerannt.Mein kollege blieb in den lasen. bin zur bushaltestelle gerannt und in einem bus eingestiegen da kamen aber direkt 2 beamten zu mir und ich sollte austeigen habe dies sofort gemacht war nett und höflich zu den beiden wurde von eimen durchsucht dann meinten sie ich könne gehen aber dass sie die flasche lieber mitnehmen würden. nun habe ich heute einen brief bekommen dass ich als beschuldigter beim polizeirevier vorsprechen soll mehr stand in den brief nicht drinn. mein kollege hat einen brief bekommen wo stand er müsste als beschuldigter dess Räuberischern
Diebstahls vorsprechen... war dies ein Räuberischer Diebstahl? denn er hat ja eigentlich nichts gemacht

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Deiner Sachverhaltsschilderung nach war es keiner.

quote:
§ 252
Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten , ist gleich einem Räuber zu bestrafen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ein räuberischer Diebstahl liegt nur dann vor (!), wenn der Täter Gewalt anwendet, UM SICH IM BESITZ DES GESTOHLENEN GUTES ZU HALTEN. Soll heißen: Es muss ihm darauf ankommen, die Beute zu behalten und nicht etwa darauf, mit oder ohne Beute abzuhauen.

Nun werden Sie hier keine Ratschläge bekommen, was Sie aussagen können (müssen müssen Sie ja gar nichts). Aber Sie sollten darüber nachdenken, ob es nicht eigentlich nur darum ging abzuhauen.
Sie sollten auch überlegen, ob Sie allzuviel Rücksicht auf Ihren Kollegen nehmen. Es geht hier um ein Verbrechen, also Mindeststrafe 1 Jahr, mit oder ohne Bewährung, also etwas, das in jedem Fall im Führungszeugnis landet.
Also sollten Sie überlegen, einen Verteidiger zu nehmen, der Ihnen Ihre Einlassung formuliert.
Räuberischer Diebstahl wird nur selten verurteilt, eben weil diese Absicht ("sich im Besitz...") kaum nachweisbar ist. Aber das liegt eben auch praktisch immer daran, dass ein Verteidiger die Aussage entsprechend hinbiegt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@Streetworker
Da hast du recht. Nur weiß ja keiner, was da in den Akten steht. Wenn es wirklich so war, kann es kein räuberischer sein. Aber wer weiß...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muchel1990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

ok vielen dank dafür und gewalt wurde nicht angewendet bin einfach nur gerannt. wir sind beide unter 21 er hat in august eine ausbildung und ich gehe noch 1 jahr zur schule ich wurde 3 mal zo sozialstunden verurteilt insgesamt waren es 80. bin aber seit 3 jahren nicht mehr polizeilich aufgefallen. kann ich noch
mit sozialstunden rechnen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn Sie 1990 geboren sind sind Sie gerade noch so unter 21. Also sollten Sie mal hoffen, dass noch Jugendstrafrecht angewendet wird.
Nach dem, was Sie schreiben, ist es, jedenfalls für Sie, kein räuberischer Diebstahl. Dann kommen wohl auch nochmal ein paar Freizeitarbeiten in Betracht.
Wenn Sie 21 sind sollten Sie sich aber von diesen sozialromantischen Vorstellungen wie Verfahrenseinstellungen und Arbeitsstunden so langsam verabschieden.

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