Warenbetrug 180 Euro

20. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
web50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug 180 Euro

Hallo,

ich werde im moment wegen einem warenbetrug beschuldigt. es geht um eine internetauktion im wert von ca. 180 euro. ich bin nicht vorbestraft und 20 jahre. der fall war im sommer 2004

Ich weiß nicht 100%ig ob ich schuldig bin. Ich habe früher öfters Artikel unversichert versand auch wenn der käufer versichert angegeben hat. Ich weiß nicht ob es in diesem Fall auch so gewesen ist, denn bei 180 euro werde ich bestimmt versichert gewählt haben. Nur da es schon 2 jahre her ist, weiß ich das nicht genau. und unterlagen habe ich auch nicht.

Meine Frage: Was kann mich erwarten? nicht vorbestraft/20 Jahre/Einkommen: 240Halbweisenrente+100Nebenjob

Der Fall ist nicht so 100% bei der Polizei klar, kann soetwas auch eingestellt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
web50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

noch ein paar Sachen.

Die Sache ist ja mit 18 passiert. Ich habe gehört so ein Verfahren wurde auch schonmal eingestellt nach eine Strafzahlung.

Denn eine vorstrafe wegen Betruges würde mir einiges kaputt machen.

Die ganze Sache beruht hauptsächlich auf die herausgabe einer IP Adresse. Darf ein Provider dies so einfach?

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn es auf der Herausgabe einer IP Adresse (bzw. der zugehörigen Namen) beruht, haben Sie damit ihre Schuld eingestanden

Hätten Sie richtige Personalien bei ebay angeben, hätte niemand die IP Adresse zurückverfolgen müssen.

Niemand wird Ihnen glauben, dass Sie trotz der Angabe falscher Personalien nicht betrügen wollen.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Der kann mit Akteneinsicht besser beraten und event. eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Ohne Anwalt ist das theoretisch auch möglich, aber die Erfolgswahrscheinlichkeit ist geringer

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#3
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

der Provider darf das...

wie einen Anwalt bezahlen wenn keine Kohle da ist? Rechtsschutz zahlt in aller Regel nicht bei Vorsatztaten.

Betrügen und dann Weinen...(ts ts ts)

-- Editiert von dumbele am 21.02.2006 17:43:58

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