Guten Tag.
Ich habe vor einiger Zeit etwas sehr Dummes getan, was ich sehr bereue.
Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen Dinge verkauft, sie jedoch nicht abgeschickt.
Der Warenwert liegt zwischen 10-30€.
Nun habe ich 3 Anzeigen wegen Warenbetrugs.
Ich würde gerne alles rückgängig machen und den Leuten das Geld zurück zahlen, jedoch habe ich wirklich gar keine Daten mehr.
Nun ist meine Frage was kommt auf mich zu rechtlich gesehen?
Haben Sie vielleicht Tipps?
Warenbetrug Ebay Kleinanzeigen
3. Juni 2021
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Frage vom 3. Juni 2021 | 18:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug Ebay Kleinanzeigen
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#1
Antwort vom 3. Juni 2021 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Nun ist meine Frage was kommt auf mich zu rechtlich gesehen? Ein Strafverfahren, dessen Ergebnis u. a. von Alter und Vorstrafenstatus abhängt.
#2
Antwort vom 3. Juni 2021 | 19:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ergänzung: ich bin 20 und bisher nicht straflich aufgefallen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Juni 2021 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitatjedoch habe ich wirklich gar keine Daten mehr. :
Die hat aber die Staatsanwaltschaft - in der Regel bekommt man die Daten wenn man mit der Begründung der Schadenwiedergutmachung anfragt.
#4
Antwort vom 4. Juni 2021 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ergänzung: ich bin 20 und bisher nicht straflich aufgefallen. Dann könnten Sie noch Chancen auf eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit haben. Im Idealfall könnte eine Anfrage in der von Harry beschriebenen Art dazu führen, dass nach § 45 JGG eingestellt wird mit der Auflage, in einer bestimmten Frist den Schaden zu begleichen (evtl. noch mit einigen Sozialstunden als zusätzliche Auflage).
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