Warenbetrug / Internetauktion

15. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
lushette
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug / Internetauktion

Hallo ich habe mal eine wichtige Frage im bezug zu „Warenbetrug“
Und zwar hat meine Schwester letztens eine Vorladung von der Polizei wegen Warenbetrug bekommen. (wegen Verdachts des Warenbetruges Z.N. …4 Personen…und der Fälschung beweiserheblicher Daten z.N. …verschiedene Personen…)

Sie hat mich um Rat gefragt, aber ich kann ihr da nun gar nicht weiter helfen, aber vielleicht einer von Euch.

Ich schildere mal den Fall.
Meine Schwester (33 J., alleinerziehend, Harz4) hat unter 3 falschen Namen (sehr dumm. Sie selbst wurde wegen 2 nicht gezahlter Artikel und Bewertungen gebannt) innerhalb von 2-3 Monaten bei einem bekannten Auktionshaus Ware von etwa 1000 € versteigert. Diese auch abgeschickt (Zeugen gab es beim verschicken, die Ware wurde auf Wunsch der Käufer per Päckchen verschickt). Jetzt behaupten die oben genannten Personen das sie die Ware nicht bekommen hätten (dürfte ein Wert von 700 € haben, kann ich jetzt aber nicht genau sagen).

Nun hat Sie natürlich ziemliche Angst was passieren wird

- Durchsuchungsbefehl ihrer Wohnung mit Mitnahme des PC,…
- Anklage
- Gerichtsverhandlung
- Haftstrafe
- …

Was soll sie bei der Anhörung bei der Polizei sagen? Sollte sie die gefackten Ackounts zugeben und sagen dass das totaler Bull **** war? Soll sie den Käufern anbieten ein Teil des Geldes zurück zu zahlen?
Es ist ihr anzusehen das sie die Sache bereut und das sie deswegen ziemlich schlaflos ist (ich muss sagen selbst schuld, irgendwo) Klar war das alles nicht richtig von ihr aber ich kann zumindest ihre Ängste ein Stückweit verstehen.
Ich befürchte nur dass man ihr wegen der falschen Daten nicht gerade glauben wird das sie die Ware auch wirklich abgeschickt hat auch wenn es Zeugen gibt.
Was meint Ihr denn dazu? Und bitte wenn es geht, Steinigt sie hier jetzt nicht sondern gebt uns/ihr einen vernünftigen Rat!
Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Hallo lushette,

erstmal folgendes, wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung liefern, sonder nur Wege und Möglichkeiten aufzeigen.

quote:

- Durchsuchungsbefehl ihrer Wohnung mit Mitnahme des PC,…


Völlig unwarscheinlich, erst wird Durchsucht und dann vernommen, wäre ja albern erst zu Fragen was haben Sie zu sagen, und dann zu suchen. Der Beschuldigte wäre ja gewarnt.

quote:
- Anklage


Sehr wahrscheinlich

quote:
- Gerichtsverhandlung


Auch sehr wahrscheinlich

quote:
- Haftstrafe


Vermutlich ausgesetzt zur Bewährung, oder Geldstrafe.

Natürlich war es dumm von Ihrer Schwester, falsche Daten anzugeben. Anderseits konnte Sie ja offenbar leicht ermittelt werden, vermutlich über IP Adresse, oder Bankverbindung.

Jetzt steht Sie blöd da, es schaut nämlich dem ersten Anschein nach so aus, das Sie die falschen Accounts angelegt hat um 3. zu Schädigen.

Da nützen die Zeugen auch recht wenig, wenn die Angeben das Sie gesehen haben das Frau X. da was Verschickt hat. Was und an wen wissen die Zeugen nicht, und das bei der Post so viele Sendungen auf einmal wegkommen, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.

Ich würde daher anraten sich zur Sache geständig einzulassen, und den Termin bei der Polizei wahrzunehmen.

Eine zu vollstreckende Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird sicher nicht dabei rauskommen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Übrigen sollten die Zeugen sich sehr gut überlegen, was sie bei der Polizei und bei Gericht aussagen. Eine Falschaussage vor Gericht wird mit min. 3 Monaten Freiheitsstrafe bestraft, im Falle der Vereidigung mit min. 1 Jahr. Dazu käme tatmehrheitlich ggf. noch eine vers. Strafvereitelung. Die Geschichte, dass 4 Päckchen an 4 verschiedene Personen wegkommen, ist bei der Vorgeschichte mehr als unglaubhaft.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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