Warenbetrug bei Kleiderkreisel Anzeige

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bobby1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug bei Kleiderkreisel Anzeige

Ich habe im Oktober letzten Jahres dummer weise über kleiderkreisel eine Jacke für 50 Euro verkauft, sie aber nie abgeschickt. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen in der ich zur Vernehmung eingeladen werde.

Ich habe von einer Freundin gesagt bekommen dass ich da nicht hingehen soll weil ich mich nur selber belasten würde (einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten).

Meine Frage bzw fragen wären

1. Soll ich zur Vernehmung gehen und wenn ja, was bringt es mir
2. Werde ich Gemeinnützige Arbeit verrichten müssen, wenn ja wäre blöd weil ich im August meine Ausbildung beginnt.

Danke für alle Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Bobby1234):
1. Soll ich zur Vernehmung gehen und wenn ja, was bringt es mir


Also was es dir bringt ist halt die Möglichkeit die Sache aus deiner Sicht darzustellen, so dass das von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden kann.

Ob du da hin solltest, kann ich dir nicht sagen. Dazu gehört ja auch die Frage an dich, ob du den Betrug grundsätzlich zugibst oder ob du der Meinung bist das war gar nicht so.


Zitat:
2. Werde ich Gemeinnützige Arbeit verrichten müssen, wenn ja wäre blöd weil ich im August meine Ausbildung beginnt.


Du bist unter 21? Unter 18?
Wenn es auf gemeinnützige Arbeit rauslaufen sollte, wäre es auch möglich diese evt. an Wochenenden abzuleisten usw.

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Kannst du denn irgend was Entlastendes beitragen? Also woran lag es, dass du es nicht verschickt hast? Oder hattest du das eben überhaupt nicht vor?

Du musst nicht zur Vernehmung, aber wenn du nicht hingehst, wird eben nach Aktenlage entschieden, also man wird dann hier (vermutlich) einen Betrug annehmen.
Du könntest auch zur Vernehmung und es einfach zugeben und dich entschuldigen, sowie dem Käufer (auch jetzt noch) den Betrag erstatten. Dann wäre wohl die Chance als Ersttäter noch recht gut, mit einer Einstellung des Verfahrens davonzukommen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Für die Vernehmung spricht:
- Sie haben die Chance, den Fall aus Ihrer Sicht darzustellen
- Ohne Ihre Aussage steht nur die Aussage des Anzeigeerstatters in der Akte - und zwar unwidersprochen (d.h. die Aussage des Anzeigeerstatters wird praktisch als wahr unterstellt)
- Sie können ein Geständnis ablegen, das möglicherweise strafmildernd wirkt
- Sie haben die Möglichkeit, Einsicht und Bedauern auszudrücken und Besserung zu geloben

Gegen die Vernehmung spricht:
- Es besteht die Gefahr, dass man sich durch ungeschickte Äußerungen in eine schlechtere Position bringt, z.B. wenn man ein Geständnis ablegt, obwohl es gar keine Beweise gegeben hätte

Zitat:
Werde ich Gemeinnützige Arbeit verrichten müssen, wenn ja wäre blöd weil ich im August meine Ausbildung beginnt.

Sozialstunden sind die Universalwaffe des Jugendrechts. Sie müssten verraten, wie alt Sie damals (beim nicht-verschicken der Jacke) waren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32878 Beiträge, 17266x hilfreich)

Sozialstunden sind die Universalwaffe des Jugendrechts. In der Tat - aber es könnte auch Schadensersatz plus Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt werden: Bei einer Auszubildenden mit Ausbildungsvergütung würde das besser "passen" als Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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