Warenbetrug - ein so hohes Urteil?

8. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Anusia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug - ein so hohes Urteil?

Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall: ein Bekannter von mir sitzt seit ca. 2 Jahren im Gefängnis, weil er einen Warenbetrug, sowie versuchten Betrug in zwei Fällen begangen haben soll. Er hat mir nie gesagt wie hoch das Urteil ausgefallen ist, und wie hoch die Summen waren (er soll Waren bestellt und nicht bezahlt haben). Bis jetzt hat er jedenfalls keinerlei Lockerungen in der JVA bekommen können..

Nun meine Frage: kann es wirklich sein, dass so ein Fall so ein hohes Urteil bekommt? Ich würde gerne wissen, ob das wirklich möglich ist, oder ob er nicht doch was anderes begangen haben muss um so lange im Gefängnis zu sitzen.

Vielen herzlichen Dank für die Antworten.

MfG
Alicja J.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Möglich ist das schon.

Die Höchststrafe für Betrug sind 5 Jahre, für schweren Betrug 10 Jahre.

Es wird wahrscheinlich ein hoher Schaden entstanden sein.

Einer meiner Klienten hat für einen Schaden von 38.000,00 € 3 Jahre gesessen.

Wenn Sie allerdings Zweifel haben, ob der Strafe wirklich ein Betrug zugrunde liegt, sollten Sie sich nicht damit zufrieden geben, daß es theor. möglich ist, sondern sich Gewissheit verschaffen/Auskunft vom Bekannten verlangen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Alicja J.,

Sie sollten sich, wie mein Kollege Bob schon sagte, genau informieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#3
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo!ich habe was bei schlecker bestellt.und die bezahlung per einzzugsermächtigung eingegeben.sie haben es abgebucht ging alles in ordnung.aber dann war einmal keine deckung drauf.sie haben mich gegen betrug angezeigt.war auch schon bei der polizei.jetzt hat mich die staatsanwltschafft angeschrieben.was kann passieren.kann ich ins gefängis kommen.der warenwert liegt ungefähr bei300 euro.ich bin 2a und mutter von 3 kinder.ich habe solche angst.was kann ich befürchten

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie alt bist Du ? ( 2a ;) )

Hattest Du schon mal mit der Polizei/Gericht zu tun?

Was hat die Staatsanwaltschaft geschrieben?

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

25.nein hatte ich nicht.wegen eine gerchttermin.ich könnte innerhalbvon1 woche meine stellung geben oder so.was habe ich zu befürchten kannst du mir helfen

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

NACHTRAG zu Alicja J.: (falls sie es noch liest)

Bis jetzt hat er jedenfalls keinerlei Lockerungen in der JVA bekommen können..

Dieser Satz ist mir erst jetzt aufgefallen. Wenn er nach 2 jahren noch keinerlei Lockerungen bekommen hat, spricht das eher gegen einen Betrug. Ich könnte mir da eher ein Btm-Delikt vorstellen, oder daß die "Allgemeinheit besonders geschützt werden muß" (also ein Gewaltverbrechen).

Natürl. können die nicht vorhandenen Lockerungen auch daran liegen, daß er in der JVA die Kooperation (z.B. Arbeit) verweigert.

Lassen Sie sich das Urteil zeigen !!!

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann wirst Du eine Geldstrafe bekommen. Wie hoch die sein wird kann man nicht vorhersagen, aber da Du nicht vorbestraft bist, wird sie unter 90 Tagessätzen liegen. Ich würde auf ca. 50 Tagessätze tippen. Wenn Du 3 Kinder hast, wirst Du bestimmt nicht arbeiten, oder ? Also wirst Du entweder ALG oder Sozialhilfe bekommen ??

Wen das so ist, wird ein Tagessatz mit ca. 10,- € angesetzt werden. Das heißt, daß Du (wenn man von 50 tagessätzen ausgeht) mit einer Strafe von ca. 500,- € (+/- 200) zzgl. 41,-€ Gerichtskosten) rechnen mußt.

Die Antwort ist natürl. ohne Gewähr und basiert auf Erfahrungswerten.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

was bedeutet alg?was hat tagessaätze zu bedueten kenn mcih leider nicht aus damit

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#9
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

habe als raumplegerin gearbeitet aber da mein chef das objekt verlorwen hat wurden wir ende oktober gekündigt

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#10
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

bleibt mann dann vorbestraft

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#11
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo betti, ich bin zwar nicht bob, versuche aber mal darauf zu antworten(Wenn es für nicht ok is, bob, dann schreib es bitte)
Ich denke mal alg heisst Arbeitslosengeld
Ein Tagessatz ist ein Bemessungsgrundlage bei strafen( 1 tagessatz= dein Nettogehalt geteilt durch 30)
Vorbestaft im Sinne des Führungszeugnis ist man wohl erst ab 90 Tagessätzen, darunter gibt es einen Eintrag in ein bundeszentralregister.
Hättest du denn nicht mit schlecker verhandeln können, das es erst gar nicht zu einer Anzeige gekommen wäre? wenn die Staatsanwaltschaft erstmal ermittelt ist natürlich schlecht
ich habe von Recht keine Ahnung, übernehme auch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und habe auch keine echtsberatung angeboten

gruss
rq

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

das war doch eine gute Antwort. Alles richtig, wie Sie schreiben.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ganz genau :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn nicht vorbestraft ist kriegt man weniger tagessätze ist das richtig?und wenn vorgestraft was passiert denn dann

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo betti,

ich trete dir mal auf die Füsse, du fragst ein wenig schwammig, mit wenn und aber. Deshalb frage ich direkt(sorry dafür):
Bist du vorbestraft? oder gibt es einen Eintrag im Bundeszentralregister?
Die Fragen sollen zwar allgemein gehalten sein, du sollst dich hier auch nicht öffntlich(das ist ein Forum nämlich) zu irgedwelchen Vergehen äussern, aber wenn es gegen dich schon mehr gibt, geht man nicht mehr von einem bedauerlichen,dummen Erstfall aus. Das musst du dir aber selbst beantworten. wenn du versuchst den Schaden zu regulieren, kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass Sta oder Gericht daran interesse haben dir einen Reinzuwürgen. (ich weiss aber auch, dass es hier Beiträge gibt, die genau von solchen Erfahrungen berichtet haben, ich habe die Erfahrung aber nicht gemacht)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

auch ja, dass war eben rq

also

gruss

rq

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
betti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein ich bin nicht vorbestraft.ich lese hier viele sachen die mich ein bisschen in verwirrung bringen

0x Hilfreiche Antwort

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