Warenbetrug in mehreren Fällen

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2023 12:00:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug in mehreren Fällen

Hallo, letztes Jahr habe ich Sachen bei eBay Kleinanzeigen verkauft, ich habe vieles verschickt und alles war in Ordnung, ich hatte positive Rückmeldungen. Ich habe oft Sachen ohne Sendungsverfolgungsnummer verschickt, also unversichert. Leider habe ich angefangen, mehr zu verkaufen und habe mich in dem Ganzen verloren, privat habe ich mich auch sehr schlecht gefühlt (keine Ausrede) und habe einigen Leuten ihre gekauften Artikel nicht geschickt und eBay Kleinanzeigen hat mein Konto schnell geschlossen. Ich konnte nicht auf Chats zugreifen. Vor 2 Wochen habe ich 2 Anzeigen bekommen, da hatte ich eine Vorladung bei der Polizei und habe das alles so geschildert. Jetzt ist eine wieder Anzeige gekommen und 2 andere sind auf dem Weg. Ich muss einen Termin ausmachen und es soll eine Erkennungsdienstliche Behandlung gemacht werden. Bei der ersten Vorladung habe ich um die Kontodaten des Geschädigten gebeten und werde die natürlich zurückzahlen.
Bei den neuen Anzeigen natürlich auch.
Ich bereue es sehr, ich bitte um keine gemeinen Kommentare, ich möchte fragen was die Strafe sein kann? Es ist letztes Jahr passiert, da war ich 21. Hatte nie Probleme mit der Polizei, bin nicht vorbestraft.
Es handelt sich um 25-75€ momentan.
Die Gesamtschäden wären definitiv nicht höher als 500€. Es ist alles ungefähr in einem Monat passiert, aber die Anzeigen sind nicht alle in der gleichen Zeit gekommen.
Ich habe sehr viel Angst und Stress, kann nicht schlafen. Ich gehe von einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe? Ich habe Angst dass ich ins Gefängnis muss. :sad:

-- Editiert von User am 27. März 2023 11:11

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127489 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von ]Ich habe Angst dass ich ins Gefängnis muss.[/quote):

Vermutlich eher nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 42x hilfreich)

Zu deinen Gunsten spricht dein Alter, die geringe Gesamtschadenshöhe, das Nicht-vorhanden-sein einer Vorstrafe und die Reue, die du zumindest hier beteuerst.

Wenn man bei Gericht einen ähnlich einsichtigen Eindruck macht, sollte eine Gefängnisstrafe ausgeschlossen sein.
Besonders bei Jugendstrafen ist jedoch schwer vorherzusagen, wie die Strafe ausfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3987 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Besonders bei Jugendstrafen ist jedoch schwer vorherzusagen, wie die Strafe ausfällt.
Jugendstrafe bei einem 21-Jährigen Straftäter? Habe ich was versäumt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Besonders bei Jugendstrafen ist jedoch schwer vorherzusagen, wie die Strafe ausfällt.
Der TE war zum Zeitpunkt der Straftat 21 ... nix mehr mit Jugendstrafrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 42x hilfreich)

@ demonio @ bostonxl: Danke für die Korrektur.
Hab zu schnell gelesen. Dachte 20 Jahre zum Tatzeitpunkt…

@Guest: In diesem Fall spricht das Alter zumindest nicht mehr für dich und ich würde eine einkommensabhängige Geldstrafe prophezeien wollen.

-- Editiert von User am 28. März 2023 08:29

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.371 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.723 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen