Warenkredit Betrug in Zweifällen Strafmaß

21. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526217-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkredit Betrug in Zweifällen Strafmaß

Guten Abend,

Ich habe am Montag eine Gerichtsverhandlung wegen Kreditwaren Betruges in zwei Fällen.

Bei einer Sachehandelt es sich um das Bestellen von Lebensmitteln auf einen anderen Namen.

Bei der andere Sache geht es sich um eine Bestellte Ware auf meinen Namen die ich aber nicht bezahlt habe.

Ich habe schon einige Vorstrafen, aus meiner Jugend unter anderem Beförderungserchleichung in mehreren Fällen, BTM und Raub.

Meine Frage bezieht sich darauf wie es sich auf das Strafmaß auswirkt, das ich an einer Kombinierten Persönlichkeits Störungen leide und diese Dinge aus Chronischerleere und im Fall der Lebensmittel aus Verzweiflung gehandelt habe weil ich zu dem Zeitpunkt nur von Hartz IV gelebt habe weil ich aus gesundheitlichen Gründen bis heute Arbeitsunfähig bin. Aktuell befinde ich mich auch wieder in einer Psychiatrischen Einrichtung um an meinen Problemen zu Arbeiten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Diese Argumentation mit dem Hartz4 würde ich ganz dringend unterlassen! Millionen leben von Hartz IV, die gehen nicht stehlen und betrügen. Wenn man nichts zu essen hat, gibt es die Tafeln, auch Kirchen geben im Notfall Zuschüsse zum Nahrungsmittel Kauf und so weiter und so fort. Es gibt viele Hilfsangebote! Wenn sie mit einem solchen Argument um die Ecke kommen, dann knallt ihnen der Richter richtig eins rein, denn er muss davon ausgehen, dass sie weiterhin auf Hartz IV leben und somit auch Straftaten begehen.

Wenn Sie ja schon in psychiatrischer, stationäre Behandlung sind, bin ich nicht ganz so sicher, wie dann die Argumentation mit der Psycho Schiene läuft. Im Ernstfall bringt Ihnen das einen ziemlich langen Aufenthalt dort ein. Denn immerhin sind Sie ja quasi vorbelastet, psychisch gesehen, und bekommen sich nicht in den Griff... Nicht, dass der Richter meint, er müsste da mal für einen längeren Aufenthalt in der Psychiatrie sorgen.

Offensichtlich sind ihnen die tat mir nachweisbar, also warum nicht dazu stehen und Reue zeigen... Viel andere Möglichkeiten sehe ich da eigentlich nicht, ohne dass Sie sich dabei auch selbst ganz tief rein reiten.

Ist meine ganz persönliche Meinung. Dennoch viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go526217-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich habe dennoch einige Informationen vergessen.

Ich habe die Tat schon bei der Vernehmung zugegeben und die Tat liegt schon über ein Jahr her. Ich habe mich erst vor einem Monat einweisen lassen weil ich mich selbst vernachlässigt hab und meine Probleme in den Griff bekommen möchte. Mittlerweile bin ich auf dem Weg der Besserung und weiterhin bin ich auf der Suche nach einem Psychiater um an einer längeren Verhaltenstherapie teilzunehmen.

Mir geht es in erster Linie darum das Strafmaß so gering wie möglich zuhalten.

Womit könnte ich denn rechnen, so wie sie es Schildern ist mit Verminderter Schuldfähigkeit wohl nicht zurechnen.

Mit freundlichen Grüßen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die verminderte Schuldfähigkeit unterliegt schon höheren Anforderungen... Das durchzubekommen ist nicht so einfach, wie viele sich das vorstellen und kann gelegentlich eben unangenehme Konsequenzen haben.

Ich persönlich, aber das ist eben meine ganz persönliche Einstellung, würde die Tat zugeben, daran lässt sich ja nun mal sowieso nichts mehr rütteln,Reue ausdrücken und vielleicht auch sachlich ihre Gefühlslage schildern, ohne zu versuchen sich herauszureden. Das ist nicht ganz so einfach, man muss über die Formulierungen teilweise schon nachdenken, aber die Richter hören tagein, tagaus von Straffälligen, dass sie psychisch so sehr belastet waren, dass sie hätten Straftaten quasi begehen *müssen*.

Ob der Richter Ihnen die Reue abnimmt, das muss man halt abwarten. Heute ist Sonntag, da sind viele Leute in Sachen Familie unterwegs, aber es werden sich auf jeden Fall noch berufenere User melden, wie z.b. Streetworker, der sich wirklich gut in solchen Sachen auskennt.

Wie lange sind die Vorstrafen her?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wie lange sind die Vorstrafen her?


Bei der Gelegenheit bitte auch angeben, wie das jeweilige Strafmaß war und ob -jeweils- Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet wurde. Nur dann lässt sich ausrechnen, ob die Vorstrafen noch im BZR stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go526217-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Letzte Vorstrafe ist ungefähr 2 Jahre her und es war eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.(Beförderungserschleichung)

Davor habe ich weiter Vorstrafen:

5. Geldstrafe - 90 Tagessätze (BTM und Beförderungserschleichung)
4. Jugendarest - 3 Tag (Beförderungserschleichung)
3. Jugendarest - 2 Wochenenden (Raub)
2. 50 Sozialstunden (Beförderungserschleichung)
1. 25 Sozialstunden(Beförderungserschleichung)

Was ich ganz vergessen habe aktuell bin ich 26 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Verurteilungen Nr. 1 bis 4 sind gelöscht. Insofern stehen Sie als einmal Vorbestrafter vor Gericht. Ich darf daher auf eine neue Geldstrafe tippen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es gibt 2 Vorstrafen die noch im BZR stehen (die beiden Geldstrafen zu je 90 TS, die letzte und davor Nr. 5).

Kann noch mal mit einer Geldstrafe abgehen, kann aber auch eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung werden, da die beiden Vorstrafen mehr oder weniger einschlägig sind (Vermögensdelikte). Falls der Richter meint, dass Du durch die bisherigen Geldstrafe nicht beeindruckt warst, kann es auch eine Bewährungsstrafe unterhalb von sechs Monaten werden. Solche werden normalerweise in Form von Geldstrafe verhängt, können aber eben auch als Freiheitsstrafe verhängt werden. § 59 StGB

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2019 17:29

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es gibt 2 Vorstrafen die noch im BZR stehen (die beiden Geldstrafen zu je 90 TS, die letzte und davor Nr. 5). Stimmt - hatte ich übersehen...
§ 59 StGB Ich nehme an, es war § 47 StGB gemeint? § 59 regelt die Verwarnung mit Strafvorbehalt.

-- Editiert von muemmel am 22.09.2019 17:59

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Jep, klar 47...danke...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go526217-79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Zahlreichen Antworten. Das beruhigt mich einwenig.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen