Hallo,
ich habe 2007 in ca. 15 Fällen Warenkreditbetrug begangen, indem ich bei verschiedenen Versandhäusern Waren auf die Namen real existierender Personen bestellt habe. Der Warenwert liegt wohl noch unter 1500,00 €, aber wenn man die bis heute angefallenen Mahn- und Inkassokosten hinzuaddiert, handelt es sicher um den doppelten Betrag.
Hinzu kommt, dass ich Anfang 2007 wegen (eBay-) Betruges zu einer Geldstrafe iin Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt wurde.
Ich kann noch nicht einmal sagen, warum ich diese saublöden Aktionen getätigt habe. Klar, ich hatte Probleme. Rückblickend muss ich mir allerdings eingestehen, dass man die auch auf legalem Weg hätte lösen können (müssen!). Zu dieser Zeit war ich jedenfalls total neben der Spur.
Gott sei Dank, hat sich bis heute einiges verändert. Ich habe seitdem (selbstverständich) keine Straftaten mehr begangen, gehe einer regelmäßigen Tätigkeit nach, erziele dabei gute Erfolge und lebe in geordneten Verhältnissen.
Meine Frage ist nun natürlich, was ich zu befürchten hätte, falls meine Schandtaten auffliegen. Besteht die Möglichkeit der Untersuchungshaft?
Vielen Dank im Voraus!
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-- Editiert am 21.03.2010 14:36
Warenkredit-/Versandhausbetrug
21. März 2010
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Frage vom 21. März 2010 | 12:54
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Warenkredit-/Versandhausbetrug
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#1
Antwort vom 21. März 2010 | 15:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32878 Beiträge, 17267x hilfreich)
Hi,
Untersuchungshaft kann man hier komplett ausschließen. Wenn seit 2007 keine Anzeige erstattet wurde, ist es auch nicht sehr wahrscheinlich, daß das noch passiert.
Gruß vom mümmel
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