Warenkreditbetrug: Ein schwerwiegender Fall?

1. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Warenkreditbetrug: Ein schwerwiegender Fall?

Hallo liebe Community,

ich würde euch gerne um eure Erfahrung bzw. Wissen bitten. Mir wird ein Warenkreditbetrug von knapp 2000€ vorgeworfen. Ich würde nun gern wissen ob es hierbei um eine schwerwiegenden Fall innerhalb des Warenkreditbetrug bzw. Betrug handelt. Ich bin nicht vorbestraft. Ich möchte mich mental auf alle möglichen Ausgänge vorbereiten und würde mich um euren Input freuen.

liebe Grüße

-- Editiert von Laura00 am 01.03.2022 15:02

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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Keine Ahnung - bei einer so dürren Schilderung kann man das nicht sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Geht es um 1 (einzige) Tat mit einem Schaden von 2.000 EUR oder um mehrere Einzeltaten (wie viele?) und der Schaden beträgt in der Summe 2.000 EUR?

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#3
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Keine Ahnung - bei einer so dürren Schilderung kann man das nicht sagen.


Hallo muemmel,

Danke schön für deine Rückmeldung. Ich dachte die Schwere wird anhand des verursachten Schadens und dem Vorsatz ermittelt. Mir wird zulast geworfen einen Artikel in Wert von 2000€ bestellt zu haben mit dem Vorsatz diesen nicht zu zahlen, da ich eine beschwerde bei Paypal eröffnet habe. Der Fall wurde zur gunsten des Verkäufers beendet. Der Verkäufer hat das Geld also erhalten.

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#4
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Geht es um 1 (einzige) Tat mit einem Schaden von 2.000 EUR oder um mehrere Einzeltaten (wie viele?) und der Schaden beträgt in der Summe 2.000 EUR?


Hallo Streetworker,

auch dir danke für deine Antwort. Es handelt sich hierbei um eine Tat mit einer Summe von 2000€ obwohl der Verkäufer nach Schließlung des Paypal Falls das Geld erhalten hat.


-- Editiert von Laura00 am 01.03.2022 15:39

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
Es wäre sinnvoll den ganzen Ablauf zu schildern.

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Ablauf:

Ich habe bei einem Händler einen Artikel in Wert von 2000€ bestellt. Diese habe ich mit Paypal bezahlt. Als ich die Ware erhalten habe, musste ich feststellen, dass der Artikel nicht drin war und habe bei Paypal einen Fall eröffnet. Dieser Fall wurde 2 Monate später geschlossen und der Verkäufer hat durch die Entscheidung von Paypal das Geld behalten. Nun bekam ich vor 2 Wochen eine Einladung von der Polizei weil mir der Verdacht des Warenkreditbetrug vorliegt. Mir wird vorgeworfen die Ware bestellt zu haben, mit der Absicht diese nicht zu zahlen oder zahlen zu können, nur um besagte Ware weiter zu verkaufen.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Mir wird vorgeworfen die Ware bestellt zu haben, mit der Absicht diese nicht zu zahlen oder zahlen zu können, nur um besagte Ware weiter zu verkaufen. Da Sie bezahlt haben, läßt sich das ja leicht widerlegen...
Als ich die Ware erhalten habe, musste ich feststellen, dass der Artikel nicht drin war Und warum haben Sie das nicht zur Anzeige gebracht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Von wem hat der Verkäufer denn letztendlich das Geld faktisch erhalten? Von PayPal im Rahmen des Verkäuferschutzes und Du schuldest das Geld jetzt (immer noch) PayPal (PayPal-Konto im Minus)?

Oder hat PayPal das Geld von Dir (bereits) erhalten, oder von Anfang an erhalten gehabt? So dass auch PayPal keinen Schaden hat ?!

Kern des Tatvorwurfs dürfte die wohl wahrheitswidrige (?? - das geht aus Deiner Schilderung immer noch nicht klar hervor) Behauptung sein, dass das Paket leer gewesen sei.

Was aber Deine eigentliche Frage angeht: Es ist kein "besonders schwerer Fall" des Betrugs im Sinne von § 263, Abs. 3 StGB. Es sei denn, Du hast noch ähnliche Eisen im Feuer, die nur noch nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Oder hat PayPal das Geld von Dir (bereits) erhalten, oder von Anfang an erhalten gehabt? So dass auch PayPal keinen Schaden hat ?!


Korrekt, Paypal hatte das Geld normal erhalten und nach dem der Fall geschlossen wurde, hat Paypal den Betrag beim Verkäufer wieder freigegeben. Ich hatte die Ware erhalten, aber die Verpackung war nicht versiegelt und es befand sich eine andere Ware, als vom Verkäufer angegeben drin, weswegen ich einen Fall bei Paypal geöffnet hatte.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was aber Deine eigentliche Frage angeht: Es ist kein "besonders schwerer Fall" des Betrugs im Sinne von § 263, Abs. 3 StGB. Es sei denn, Du hast noch ähnliche Eisen im Feuer, die nur noch nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind.


Danke für die Information. Da ich bereits bei der Polizei ausgesagt habe, werde ich wohl nun sehen was daraus wird.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Laura00):
Korrekt, Paypal hatte das Geld normal erhalten und nach dem der Fall geschlossen wurde, hat Paypal den Betrag beim Verkäufer wieder freigegeben. Ich hatte die Ware erhalten, aber die Verpackung war nicht versiegelt und es befand sich eine andere Ware, als vom Verkäufer angegeben drin, weswegen ich einen Fall bei Paypal geöffnet hatte.


Dann ist überhaupt keine Straftat Deinerseits ersichtlich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dann ist überhaupt keine Straftat Deinerseits ersichtlich.


Da würde ich jetzt so pauschal nicht zustimmen.

Zitat (von Laura00):
Ich habe bei einem Händler einen Artikel in Wert von 2000€ bestellt.


Wann war das genau?

Zitat (von Laura00):
Dieser Fall wurde 2 Monate später geschlossen und der Verkäufer hat durch die Entscheidung von Paypal das Geld behalten.


Das war wann?

Zitat (von Laura00):
Nun bekam ich vor 2 Wochen eine Einladung von der Polizei


Das war im zeitlichen Zusammenhang wann?

Zitat (von Laura00):
Dieser Fall wurde 2 Monate später geschlossen


Was hast du seit dem unternommen?

2000€ schreibt man doch nicht einfach so wegen einer Entscheidung von Pa.... ab!?

Wann und von wem wurde denn Anzeige erstattet?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo charlyt4,

Danke schön für dein Interesse an meinem Anliegen. Bitte hab Verständnis, wenn ich mich zu genaueren Daten nicht äußere da der Fall noch am laufen ist. Ich habe das Geld als Totalverlust in der sekunde angesehen als ich den Paypalfall geöffnet habe. Eine Anzeige gegen unbekannt hat für mich noch nie zu einem positiven Ergebnis geführt, weswegen ich keine mehr eröffne, um Zeit und Frust zu sparen der eh schon hoch war.

Ich werde euch aber auf den Stand halten sobald der Brief von der Staatsanwaltschaft kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Da würde ich jetzt so pauschal nicht zustimmen


Wo soll eine sein? ... ausgehend von der Sachverhaltsschilderung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
... ausgehend von der Sachverhaltsschilderung.


Ich ziehe nur in Betracht, dass die eventuell nicht ganz vollständig ist.

Zitat (von Laura00):
Ich habe das Geld als Totalverlust in der sekunde angesehen als ich den Paypalfall geöffnet habe.


2000€! Echt!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ich ziehe nur in Betracht, dass die eventuell nicht ganz vollständig ist.


Das mag sein ... Deswegen hatte ich bewusst "nicht ersichtlich" geschrieben (statt "nicht gegeben" o.ä.) :wink:

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.03.2022 10:57

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Laura00):
Eine Anzeige gegen unbekannt hat für mich noch nie zu einem positiven Ergebnis geführt, weswegen ich keine mehr eröffne, um Zeit und Frust zu sparen der eh schon hoch war.

Kommt ganz darauf an, was man als "positives Ergebnis" sieht.
Auch wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, stärkt es durchaus die Positionen in Situationen wie Deiner aktuellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
du schreibst zuerst

Zitat (von Laura00):
dass der Artikel nicht drin war

und schreibst du
Zitat (von Laura00):
es befand sich eine andere Ware, als vom Verkäufer angegeben drin

Was stimmt denn nun? War ein Artikel in dem Paket? Was hast du damit gemacht? Ihn behalten? Oder zurückgesendet?
Hast du den Verkäufer informiert, dass sich ein falscher Artikel im Paket befunden hat? Was hat der Verkäufer dazu gesagt?
Fragen über Fragen...
Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Araval):
Hast du den Verkäufer informiert, dass sich ein falscher Artikel im Paket befunden hat? Was hat der Verkäufer dazu gesagt?
Fragen über Fragen...


Die Fragen hat sie sicherlich bereits schon bei der Polizei beantwortet.

Zitat (von Laura00):
Danke schön für dein Interesse an meinem Anliegen. Bitte hab Verständnis, wenn ich mich zu genaueren Daten nicht äußere da der Fall noch am laufen ist.


Hört sich sinnvoll an, wenn es ganz dumm läuft, liest jemand mit der den Fall kennt und dann wäre es schlecht, wenn man widersprüchliche Angaben macht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12318.03.2022 15:23:16
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe Community,

vielen Dank für eure Beteiligung und eurem Interesse an meinem Anliegen. Wie ich in einem Post beschrieben habe, möchte ich euch zu meinem aktuellen Stand informieren.

Ich habe den Brief nun von der Staatsanwaltschaft gut 1-2 Woche nach meiner Verhörung erhalten. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

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