Warenkreditbetrug - Ich möchte die waren immer noch bezahlen. Macht das noch Sinn?

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug - Ich möchte die waren immer noch bezahlen. Macht das noch Sinn?

Hallo,
ich habe folgendes Problem ich habe vor mehreren Jahren einen haufen Warenkreditbetrügereien begangen. Restkräftig verurteilt seit 2007.
Bevor es zur verhandlung kam und auch eine zeit drüber hinaus habe ich dies weiter gemacht jedoch habe ich vorgehabt die waren zu bezahlen. Die Polizei rückte an und beschlagnamte alles (habe also keine rechnungen mehr).
Ich möchte die waren immernoch bezahlen kann mir jemand nen Rat geben ob das überhaupt noch Sinn macht und wie ich in dem fall am besten vorgehen sollte?
Bin für in 2 Wochen zur Aussage geladen sollte ich da was sagen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Fragen Sie die Polizei nach Kopien. Natürl. macht schadenswiedergutmachung Sinn.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
XXXXXXX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)





Ich kenne da auch jemanden der unter falschen namen waren bestellt und diese dann nicht bezahlt..ist auch so geplant..und das seit jahren? weiss nich genau...Was passiert dieser Person im falle eines entdeckt werdens? wie hoch fallen die strafen aus?


danke



-----------------
"stebo"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

ohne Kenntnis der Schadenshöhe, der Zahl der Taten und der Vorstrafen kann man das absolut nicht sagen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
XXXXXXX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadenshöhe kann ich nur schätzen ca. 15-20000 anzahl der taten...geschätzt 50-100

eine geldstrafe is mir bekannt...wegen verkauf bei ebay..´geld kassiert aber nicht ware geliefert

-----------------
"stebo"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt alle firmen angeschrieben ob sie sich auf zahlung zur not auf raten einlassen würden da ich meinen fehler wieder gutmachen möchte.
Bisher läuft dies ganz gut.

Nun zur anderen sache ich habe keine lust den Polizisten noch einmal in meinem leben wieder zu sehen da ich sonst sicher sehr ausfallend werde daher ziehe ich es eher in betracht die aussage nach meinem recht als beschuldigter verweigern.
Ist das ratsam oder eher nicht?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

@ stebo,

das klingt mir sehr nach einer Haftstrafe.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
XXXXXXX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mag sein aber wie sollen der Person die taten nachgewiesen werden??
Dazu müssten ja mehr details bekannt sein......

Mfg

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"stebo"

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