Warenkreditbetrug - Muss ich mich bei der Polizei äußern?

31. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
cereal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug - Muss ich mich bei der Polizei äußern?

Guten Tag !
Ich bekam heute eine Vorladung
wegen eines Warenkreditbetrug.
Erstmal, ich bin gerade mal
volljährig geworden, hatte meine
erste Wohnung und kam finanziell nicht ganz so gut zurecht.
Und ich hab auch keine Erfahrung
mit Polizei, Recht usw.
Jedenfalls geht es darum, das ich im Mai bei C&A eine Hose
und ein T-Shirt gekauft habe (~20€)und mit EC-Karte bezahlt
habe. Das Problem ist, das ich
meine Arbeit verlor, keine neue
Stelle gefunden habe - meine Wohnung mittlerweile auch aufgegeben habe - und mein Konto halt nicht gedeckt ist/war.
Ich würde gerne wissen, was mich da erwartet. Hab wie gesagt keine Erfahrung damit.
Muss ich mich bei der Polizei
äussern? Anwalt ja/nein? Welche Strafe erwartet mich?
Hat jemand Erfahrung damit?
Bin über jede Antwort und Hilfe sehr dankbar !

mfG
Stefan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

leider ist die Schadenssumme nicht recht lesbar (20 Euro? 200 Euro?). Bitte nochmal posten!

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cereal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Mann. Was ist denn da
passiert ?
Es waren lediglich Zwanzig
Euro.

mfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

dann mache Dir keine Sorgen. Das wird eingestellt wegen Geringfügigkeit (es war doch die erste einschlägige Anzeige, hoffe ich!). Bei der Polizei mußt Du Dich nicht äußern, obwohl es durchaus sinnvoll scheint, die Ausnahmesituation, die da bestand, darzustellen. Anwalt ist überflüssig, außerdem könntest Du ihn wohl ohnehin nicht bezahlen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Vollkommen richtig, es ist bei C&A auch gänige Praxis diese Art von Taten anzuzeigen, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.

Wernn Irgend möglich sollten Sie die 20 Euro Zahlen, vor Ihrer Vernhemung und den Beleg mit zum Beamten nehmen das macht beim STA sicher schönes Wetter, und eine Einstellung nach 153 sollte kein Propblem sein.

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