Warenkreditbetrug

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Venes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug

Person A hat Vorladung bekommen .Vorwurf Warenkreditbetrug im Sommer letzten Jahres . Person A hat schon einmal einen Strafbefehl wegen gleicher Sache in Höhe von 30 Tagesätzen a 10Euro bekommen ( Strafbefehl von Feb 09).

Frage :
1)
was hat Person A zu befürchten,
wenn A nicht zur Vorladung bei der Polizei geht und somit keine Stellung zu der Sache bezieht. Klar ist das Person A dann auch nichts zu der Verteidigung vorbringen kann . Ist mit einem Strafbefehl zu rechnen oder schon mit einer Haftstrafe ?( wegen dem SB von 09 )

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Meerfrau
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

Generell ist's jedem zu raten bei der Polizei KEINE!
Angaben zu machen, auch wenn es heisst das es sozusagen gewürdigt würde mit der Pol. zusammen zu arbeiten.
Im Gegenteil, sobald die etwas gegen Dich verwenden können, sei sicher ! sie machen es !Haftstrafe ist sicher kaum zu befürchten
LG


-----------------
""

-- Editiert am 01.02.2011 13:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:


Ist mit einem Strafbefehl zu rechnen oder schon mit einer Haftstrafe ?( wegen dem SB von 09 )


Es gibt ja noch eine weitere Alternative, näml. eine Geldstrafe im Rahmen einer Hauptverhandlung (also nicht per Strafbefehl)

quote:
Generell ist's jedem zu raten bei der Polizei KEINE!
Angaben zu machen


Wenngleich das auch oftmals zutreffend ist, ist es so 100%ig pauschal nicht richtig.

In Fällen, in denen ohnehin eine erdrückende Beweislast besteht, kann ein Geständnis bereits bei der Polizei durchaus bewirken, dass eine Sache im Strafbefehlsverfahren abgewickelt wird, anstatt dass eine Hauptverhandlung angesetzt wird, weil StA und/oder Gericht noch irgendwelchen Klärungsbedarf sehen.

Und manch einer hat weniger "Angst" vor der Strafe an sich, als vor der "Bloßstellung" in einer öffentlichen Hauptverhandlung. Und eine Hauptverhandlung kann (nicht muß) sich ggf.(!) durch ein frühzeitiges Geständnis -wie gesagt- evtl.(!) verhindern lassen.

quote:
Haftstrafe ist sicher kaum zu befürchten


Eine gewagte Aussage in Anbetracht der Tatsache, dass nichts über die Höhe des Schadens bekannt ist. Sollte sich diese in der oberen Hälfte des 4stelligen €-Bereichs (oder darüber) bewegen, ist hier bei einer einschlägigen Vorstrafe durchaus mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen (wenngleich wohl zur Bewährung ausgesetzt)

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