Guten Abend. Meine Frage bezieht sich auf einen Warenkreditbetrug. Habe im Jahr 2016 einen Warenkreditbetrug bei einem Modehaus begangen. Dafür hatte ich eine Vorladung vor Gericht und Muß jetzt knapp 1000; Euro an die Justiz Kasse zahlen! Jetzt ist erneut ein Vorfall passiert und zwar habe ich gutgläubig für eine angebliche Nachbarin die hier nie gewohnt hat sondern sich nur die Adresse angeeignet hat und leider denn gleichen Nachname hatte bestellte Wäre angenommen weil immer wenn der Paketbote kam natürlich niemand anzutreffen war. Irgendwann kam die besagte Person oder jemand von ihr und holte die Sachen ab die ich auch immer abgegeben habe und mir im Augenblick keine Gedanken gemacht habe! Irgendwann kam dann ein Brief von der Polizei und jetzt schon von dem Gericht das eine Hauptverhandlung ansteht. Am Mittwoch habe ich einen Termin beim Anwalt ,was kann mir passieren? Danke im Vorraus.
Warenkreditbetrug.
7. April 2018
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Frage vom 7. April 2018 | 20:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug.
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#1
Antwort vom 7. April 2018 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatJetzt ist erneut ein Vorfall passiert :
Zitatimmer wenn der Paketbote kam :
Das waren wohl mehr Vorfälle als nur einer ... ?
Zitatfür eine angebliche Nachbarin die hier nie gewohnt hat ... denn gleichen Nachname hatte :
So einen Zufall sollte man sehr gut (=glaubwürdig) erklären können ...
Zitatwas kann mir passieren? :
Das man entsprechend verurteilt wird.
#2
Antwort vom 7. April 2018 | 22:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:was kann mir passieren?
Dass Ihnen die Story von der ominösen Nachbarin (von der Sie sicherlich keinerlei Daten haben oder sonstwie zu deren Auffinden beitragen könnten) niemand glaubt und sie entsprechend verurteilt werden. Ich würde mir auch gut überlegen, ob ich diese "Nachbarinnen-Story" überhaupt versuche dem Gericht aufzutischen. Ein erfahrender Vorsitzender hebt sowas mit 2, 3 gezielten Nachfragen aus den Angeln. Geständnisse wirken übrigens strafmildernd.
Und jetzt?
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