Guten Tag,
Vorladung der Polizei wegen „weiterer Arten des Warenkreditbetrugs"
Ich wurde wegen 4 Fällen zu 3 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
Die Taten wegen derer ich verurteilt wurde fallen in den gleichen Zeitraum wie die „aktuelle" also aus Ende 2017.
Was passiert im Falle einer erneuten Verurteilung, Verlängerung der Bewährungszeit, oder Umwandlung der Bewährung
in eine Haftstrafe?
Was ist realistisch?
Danke!
Warenkreditbetrug aus dem Jahr 2017
4. Dezember 2019
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Frage vom 4. Dezember 2019 | 10:42
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Warenkreditbetrug aus dem Jahr 2017
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2019 | 11:20
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Es wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet. Man tut also so, als wären es damals 5 fälle gewesen und wird dann entsprechend die Strafe auf das Maß erhöhen, als hätte man seiner Zeit gleich 5 anstatt 3 Taten verurteilt.ZitatWas passiert im Falle einer erneuten Verurteilung, Verlängerung der Bewährungszeit, oder Umwandlung der Bewährung in eine Haftstrafe? :
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