Warenkreditbetrug/Vorladung bei der Polizei

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stasy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug/Vorladung bei der Polizei

Hey Leute,
hoffe ihr könnt mir helfen. Habe heute im Briefkasten eine Vorladung bei der Polizei erhalten. Es geht um sonstigen Warenkreditbetrug. Zuerst wusste ich gar nicht um was es geht, doch dann viel mir ein was es sein könnte. Ich habe in Mai mir eine Tasche und Haarschmuck per Internet bestellt. Das Geld sollte per Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht werden aber da mein damaliger Chef 20 Tage zu spät mein Gehalt überwiesen hat, hatte ich kein Geld drauf. Die Ware habe ich aber trotzdem erhalten. Ich hatte wirklich vor zu zahlen, aber irgendwie hatte ich Stress wegen der Azubiprüfung und weil mein Freund mich verlassen hat und wir umgezogen sind, hatte ich es vergessen. Habe aber keine Mahnungen erhalten, deswegen wurde ich daran auch nicht errinert und jetzt kommt die ser Brief und ich weiss nicht was ich tun soll. Ich habe Angst. Der Wert der Ware beträgt 25 euro. Was passiert jetzt? Soll ich mir ein Anwalt nehmen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Mahnungen wirst du vielleicht nicht erhalten haben, weil ihr umgezogen seid? Einen Anwalt würde ich mir nicht nehmen. Du bist ja offensichtlich bereit den Betrag auszugleichen. Nehme den Termin bei der Polizei war und lasse dir erst mal erzählen warum es geht. Du brauchst bei der Polizei nicht direkt auszusagen. Schreibe dir das Aktenzeichen auf und nimm dann binnen kürzester Zeit schriftlich Stellung dazu. Zu Hause kann mann in Ruhe überlegen was man schreiben will und ggfs. noch an Formulierungen feilen.

Setze dich sofort mit der Lieferfirma der Tasche in Verbindung und schildere, warum du nicht gezahlt hast - auch schriftlich - und fordere sie auf dir nochmals ihre Kosten aufzugeben. Kann natürlich sein, dass diese jetzt evtl. etwas höher sind. Gleiche den Betrag umgehend aus. Teile der Polizei dann in einem zweiten Schreiben mit, dass du den Betrag ausgeglichen hast (Kopie Kontoauszug - nicht vom Überweisungsformular) und du jetzt darum bittest, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

So würde ich vorgehen. Ob das rechtlich so korrekt ist weiß ich nicht, aber wen es sich tatsächlich um die 25-Euro-Tasche handelt, dann wären die Anwaltskosten trotzdem sehr hoch.


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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Stasy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für deine Antwort, som mach ich es auch.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

@ Astrid Helen: Rechtlich völlig korrekt! Ich würde hier ebenfalls mit einer Verfahrenseinstellung rechnen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest-12303.02.2009 04:43:02
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage:
Ist ein Zahlungsempfänger verpflichtet, eine Mahnung oder Zahlungserinnerung zu verschicken, bevor er Anzeige stellt?

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@bimbam

Ich glaube verpflichtet ist er dazu nicht, weil es jetzt ja so ein Gesetzt gibt, nach dem man automatisch in Zahlungsverzug kommt, wenn nicht binnen 30 Tagen die Rechnung ausgeglichen ist. Ob eine sofortige Anzeige moralisch korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Aber: Was ist in unserer heutigen Gesellschaft noch moralisch in Ordnung?

In diesem Sinne allen ein frohes Weihnachtsfest!


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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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