Die Bestrafung erfolgt doch nach dem STGB, also darf es nicht als ,, Strafe
' gelten einfach das Eigentum des Täters wegzunehmen. Wieso ist diese Regelung so blöd ?
Das Drogen oder illegale Waffen eingezogen werden und vernichtet werden verstehe ich.
Aber ich meine, zum Beispiel ein Auto nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder Autorennen,
oder ein Handy nach Verleumdungen / Beleidigungen / Stalking.
Und dass er die Tat dann nicht wieder begehen kann ist der größte Humbug. Kauft er sich halt ein neues Handy oder ein neues Auto, oder klaut ein Auto / Handy oder sonstwas.. oder leiht es sich irgendwo aus.
Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?
15. Juni 2019
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Frage vom 15. Juni 2019 | 15:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2019 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Aber ich meine, zum Beispiel ein Auto nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder Autorennen,
Schönes Beispiel...
Weil genau das den Täter mehr trifft (wenn die sorgsam gehegte Schwanzverlängerung wech is) als eine aus seiner Sicht poelige Geld- oder Bewährungsstrafe.
Zitat:Und dass er die Tat dann nicht wieder begehen kann ist der größte Humbug. Kauft er sich halt... ein neues Auto
Es behauptet doch gar niemand, dass er die Tat nicht wieder begehen kann. Ist das neue Auto dann halt auch irgendwann weg.
Und irgendwann gibt's dann auch keine Bewährung mehr.
Im Übrigen :
Zitat:Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat?
Weil der Gesetzgeber es so beschlossen hat.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.06.2019 16:48
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