Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gast01933000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?

Die Bestrafung erfolgt doch nach dem STGB, also darf es nicht als ,, Strafe ' gelten einfach das Eigentum des Täters wegzunehmen. Wieso ist diese Regelung so blöd ?

Das Drogen oder illegale Waffen eingezogen werden und vernichtet werden verstehe ich.

Aber ich meine, zum Beispiel ein Auto nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder Autorennen,

oder ein Handy nach Verleumdungen / Beleidigungen / Stalking.

Und dass er die Tat dann nicht wieder begehen kann ist der größte Humbug. Kauft er sich halt ein neues Handy oder ein neues Auto, oder klaut ein Auto / Handy oder sonstwas.. oder leiht es sich irgendwo aus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Aber ich meine, zum Beispiel ein Auto nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder Autorennen,


Schönes Beispiel...

Weil genau das den Täter mehr trifft (wenn die sorgsam gehegte Schwanzverlängerung wech is) als eine aus seiner Sicht poelige Geld- oder Bewährungsstrafe.

Zitat:
Und dass er die Tat dann nicht wieder begehen kann ist der größte Humbug. Kauft er sich halt... ein neues Auto


Es behauptet doch gar niemand, dass er die Tat nicht wieder begehen kann. Ist das neue Auto dann halt auch irgendwann weg.

Und irgendwann gibt's dann auch keine Bewährung mehr.

Im Übrigen :

Zitat:
Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat?


Weil der Gesetzgeber es so beschlossen hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.06.2019 16:48

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen