Warum ist Erpressung immer strafbar?

13. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
mpanzi
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Warum ist Erpressung immer strafbar?

Hallo zusammen,

am Wochenende hatten wir eine Diskussion, bei der ich am Ende irgendwie keine Argumente mehr hatte.

Ich weiß (das wussten alle), dass Erpressung strafbar ist. Die Frage war eher, warum das so ist.

Außer Frage war, dass es bei Erpressung in Notsituationen (Beispiel war, dass man jemanden in der Wüste mit einer Autopanne trifft und nur mit Erpressung hilft) oder bei geplanten Straftaten, wobei ich mich ja strafbar mache, wenn ich sie nicht anzeige, logisch ist, dass man dann als Erpresser bestraft wird.

Der strittige Punkt war, was wenn mich jemand sieht, wie ich meine Frau mit einer anderen Frau betrüge. Jemand sieht das und stellt mich vor die Wahl Geld zu bezahlen oder etwas zu tun (z.B. S*x), was ich nicht möchte.

Es ist nicht verboten den Ehepartner zu betrügen, es ist auch nicht verboten, wenn der Beobachter seine Beobachtungen meiner Frau mitteilt - er ist aber auch nicht dazu verpflichtet. Ich habe die Wahl, ob ich das Geld zahle/S*x mit dem habe oder die Konsequenzen mit meiner Frau trage.

Und da musste ich tatsächlich kleinbei geben, weil mir darauf keine Begründung mehr eingefallen ist, warum dann die Erpressung strafbar ist. Klar, der Erpresste hat nur die Wahl zwischen zwei Übeln, aber ist es verwerflich eine Alternative anzubieten?

Wie sieht es aus, wenn ich von mir aus Geld/S*x anbiete, damit der seine Beobachtungen vergisst und derjenige sich darauf einlässt - ist das dann auch Erpressung?

Bin mal auf die Antworten gespannt.

Eine schöne Woche euch allen

-- Editiert von User am 13. Juli 2026 06:51




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei der Disjussion kam aber niemand auf die Idee, sich mal den Paragraphen durchzulesen?

Nach § 253 StGB muss die Nötigung rechtswidrig sein; hierfür wird – wie bei der Nötigung (§ 240 StGB) – auf die Verwerflichkeit (§ 240 Abs. 2 StGB) zurückgegriffen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9988 Beiträge, 2092x hilfreich)

Ich würde erstmal die Definition von Erpressung lesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gammaflyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mpanzi):
Ich weiß (das wussten alle), dass Erpressung strafbar ist. Die Frage war eher, warum das so ist.

(...)

Klar, der Erpresste hat nur die Wahl zwischen zwei Übeln, aber ist es verwerflich eine Alternative anzubieten?

Die Handlungs-/Entscheidungsfreiheit ist ein hohes Gut.

Eine Nötigung zu einer Handlung (handle so, sonst...{irgendwas Negatives}!) greift in diese Freiheit ein.

Wenn es dafür keinen sozial anerkannten Zweck, eine Befugnis oder eben eine Rechtfertigung gibt, dann steht demjenigen das nicht zu und er soll dafür bestraft werden, jemanden nicht so handeln zu lassen wie er möchte.

Zitat (von mpanzi):
Wie sieht es aus, wenn ich von mir aus Geld/S*x anbiete, damit der seine Beobachtungen vergisst und derjenige sich darauf einlässt - ist das dann auch Erpressung?

Nein, das ist Schweigegeld.


-- Editiert von User am 13. Juli 2026 09:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.