Warum ist das keine Bedrohung? Hat die Polizei recht?

11. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
hundkatzemaus
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 21x hilfreich)
Warum ist das keine Bedrohung? Hat die Polizei recht?

Hallo,
folgendes soll nach Angabe der Polizei keine Bedrohung sein:
Der Täter stellt sich provokant vor mich, so dass nur noch wenige Millimeter Platz zwischen den Nasenspitzen ist und brüllt : "Guck mir in die Augen, guck mir in die Augen (zeigt mit seinen Fingern auf seine Augen), komm mit, wir klären das im Wald."

Meines Erachtens stellt dies eine Bedrohung dar weil ich mich bedroht gefühlt habe. Es ist ja wohl offensichtlich, dass er nicht mit mir Pilze pflücken wollte.
Hat die Polizei recht? Da er nicht direkt ausgesprochen hat was er im Wald machen will ist es keine Straftat?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, die Polizei hat Recht. Um den Tatbestand der Bedrohung [ § 241 StGB ] zu erfüllen muß mit einem "Verbrechenstatbestand" gedroht werden. Das sind Taten die mit min. 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Selbst wenn er gesagt hätte: "Ich hau Dir 5 Ohrfeigen" wäre das keine Bedrohung, das es sich um einfache Körperletzung, somit ein "Vergehen" (kein Verbrechen) handeln würde. "Ich bringe Dich um" hingegen wäre eine Bedrohung, da Mord/Totschlag ein Verbrechen ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hundkatzemaus
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 21x hilfreich)

Das ist ja kaum zu glauben.
Was ist denn wenn solche "dummen Kommentare" öfters von dem kommen?
Muß ich mir das bieten lassen oder was kann ich tun?
Soetwas läßt doch niemand auf sich sitzen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie können zivilrechtlich eine Unerlassungsverfügung gegen ihn erwirken, z.B. auch in der Form, dass er sich Ihnen nicht mehr in Ihrer Nähe aufhalten darf. Hierbei sind Sie jedoch in der Beweispflicht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hundkatzemaus
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo !!Streetworker!!,
da die Polizei von mir herbeigerufen wurde und die mir hinterher noch sagten, dass der Typ zugegeben hat, dass er dies gesagt hat, sollte der Beweis doch Aktenkundig sein, oder nicht?!
Die Polizei musste doch sicherlich einen Bericht schreiben. Dass ich dort angerufen habe wird ja auch aufgezeichnet worden sein.
Ich denke, dass ich einen Antrag oder ä. schreiben muss und den an das Zivilgericht schicken muss. Findet noch ein Gerichtstermin mit allen Beteiligten statt oder wird ohne Verhandlung entschieden?

Gruß

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Dass ich dort angerufen habe wird ja auch aufgezeichnet worden sein.


Das beweist ja nur mal gar nichts über das, was der andere gesagt haben soll.

quote:
Ich denke, dass ich einen Antrag oder ä. schreiben muss und den an das Zivilgericht schicken muss.


Da wäre dann vielleicht doch anwaltliche Hilfe angeraten, wenn du vermutlich auch gar nicht weißt, was man in so einen Antrag schreibt, wie man ihn begründet etc.



-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen