Hallo,
folgendes soll nach Angabe der Polizei keine Bedrohung sein:
Der Täter stellt sich provokant vor mich, so dass nur noch wenige Millimeter Platz zwischen den Nasenspitzen ist und brüllt
: "Guck mir in die Augen, guck mir in die Augen (zeigt mit seinen Fingern auf seine Augen), komm mit, wir klären das im Wald."
Meines Erachtens stellt dies eine Bedrohung dar weil ich mich bedroht gefühlt habe. Es ist ja wohl offensichtlich, dass er nicht mit mir Pilze pflücken wollte.
Hat die Polizei recht? Da er nicht direkt ausgesprochen hat was er im Wald machen will ist es keine Straftat?
Warum ist das keine Bedrohung? Hat die Polizei recht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, die Polizei hat Recht. Um den Tatbestand der Bedrohung [ § 241 StGB ] zu erfüllen muß mit einem "Verbrechenstatbestand" gedroht werden. Das sind Taten die mit min. 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Selbst wenn er gesagt hätte: "Ich hau Dir 5 Ohrfeigen" wäre das keine Bedrohung, das es sich um einfache Körperletzung, somit ein "Vergehen" (kein Verbrechen) handeln würde. "Ich bringe Dich um" hingegen wäre eine Bedrohung, da Mord/Totschlag ein Verbrechen ist.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Das ist ja kaum zu glauben.
Was ist denn wenn solche "dummen Kommentare" öfters von dem kommen?
Muß ich mir das bieten lassen oder was kann ich tun?
Soetwas läßt doch niemand auf sich sitzen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Hallo !!Streetworker!!,
da die Polizei von mir herbeigerufen wurde und die mir hinterher noch sagten, dass der Typ zugegeben hat, dass er dies gesagt hat, sollte der Beweis doch Aktenkundig sein, oder nicht?!
Die Polizei musste doch sicherlich einen Bericht schreiben. Dass ich dort angerufen habe wird ja auch aufgezeichnet worden sein.
Ich denke, dass ich einen Antrag oder ä. schreiben muss und den an das Zivilgericht schicken muss. Findet noch ein Gerichtstermin mit allen Beteiligten statt oder wird ohne Verhandlung entschieden?
Gruß
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quote:
Dass ich dort angerufen habe wird ja auch aufgezeichnet worden sein.
Das beweist ja nur mal gar nichts über das, was der andere gesagt haben soll.
quote:
Ich denke, dass ich einen Antrag oder ä. schreiben muss und den an das Zivilgericht schicken muss.
Da wäre dann vielleicht doch anwaltliche Hilfe angeraten, wenn du vermutlich auch gar nicht weißt, was man in so einen Antrag schreibt, wie man ihn begründet etc.
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