Hallo,
ich habe ein Problem. Ich bewerbe mich für den öffentlichen Dienst und dort wird wohl ein amtliches Führungszeugnis beantragt. Als Jugendliches wurde ich zu 4x Wochenendarrest verurteilt wegen Ladensiebstahl. Eine weitere Dummheit in meinem Leben waren 2 Alkoholfahrten, wobei die letzte jetzt mehr als 9 Jahre her ist.
Zu meinen Fragen:
1. Was beinhaltet das FÜhrungszeugnis im Bezug auf meine Taten?
2. Was beinhaltet das amtliche Führungszeugnis?
3. Ist denn überhaupt noch etwas über meine Daten gespeichert?
Es wäre super, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte. Danke schon mal ;-)
Gruss
Saravol
Was beinhaltet das amtliche Führungszeugnis?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nachtrag:
1. Alkoholfahrt: 07.11.92
2. Alkoholfahrt: 17.05.95
Ich hoffe, dass sich in meinem Führungszeugnis und auch im Zentralregister nichts mehr befindet.
Hi,
LÄÄÄNGST getilgt. Führungszeugnis normal = Führungszeugnis Behörde + Zusatz (etwa Gewerbeverbrechen und sonstiges)
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Sollte eine Strafe über 90 Tagessätze verhängt worden sein, ist die Tilgungsfrist 10 Jahre ab Verurteilung (§46 BZRG
), bei Geldstrafe bis 90 Tagessätzen wenn keine bösartigeren Strafen eingetragen sind 5 Jahre. Nach spätestens 5 Jahren wird nach §34 BZRG
aber in das Führungszeugnis eine Geldstrafe nicht mehr aufgenommen, wenn es keine anderen aufnehmenswerten Verurteilungen gibt.
-- Editiert von danielB am 20.06.2005 12:30:21
Hi,
also brauch ich mir keine Gedanken zu machen???
Mensch, mir fällt ein Stein vom Herzen...also ist nichts mehr nachzuvollziehen?
Gruss
Sascha
Ach ja,
noch eine Frage:
Haben die Behörden irgendeine Möglich dennoch negative Aspekte eines Lebens ;-) herauszufinden?
Es ist mir sehr wichtig in den öffentlichen Dienst zu kommen. Habe genug Mist fabriziert, und leider erst seit kurzem begriffen, was wirklich wichtig ist.
Bedanke mich schon mal für Eure rasche Reaktion, auch über die für mich positive.
Ich habe da noch eine Frage: ;-)
Sollte in irgendwelchen Unterlagen ein früheres Führungszeugnis von mir sein, dürfte dieses mir nachteilig vorgehalten werden?
Ich habe ein Führungszeugnis "N" beantragt, heisst das, sollte dort nichts vermerkt sein, wird sich in der Belegart "O" auch nichts finden?
Das waren jetzt meine letzten Fragen; ich bedanke mich für die tolle Hilfe und dafür, dass es dieses Forum gibt, welches manchen Menschen, wenn auch jüngst Dummheiten begangen, hilft ein paar Probleme weniger tagtäglich betrachten zu müssen. Heutzutage gestaltet es sich nicht leicht stets das richtige zu tun, aber das sollte zum Ziel im Leben werden.
Grüße
Sascha
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